Erstmals leben in der Schweiz mehr Menschen ab 65 Jahren als unter 20. Für Gemeinden ist das kein abstrakter Statistikwert: Wohnen, Pflege, Schulraum, Mobilität, Personal und Finanzen müssen stärker zusammengedacht werden.
Ein Wendepunkt – aber kein plötzlicher Strukturbruch
Ende 2025 lebten in der Schweiz erstmals mehr Menschen ab 65 Jahren als unter 20 Jahren. Das Bundesamt für Statistik zählte 1’810’600 Personen ab 65 Jahren und 1’804’500 Personen unter 20 Jahren. Der Abstand betrug damit lediglich 6’100 Personen. Auch Alters- und Jugendquotient lagen mit 32,8 beziehungsweise 32,7 nahezu gleichauf. Der statistische Wendepunkt ist deshalb vor allem ein langfristiges Planungssignal und kein abrupter Strukturbruch.
Der Altersquotient bezeichnet die Zahl der Personen ab 65 Jahren je 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Der Jugendquotient setzt die unter 20-Jährigen zur gleichen mittleren Altersgruppe ins Verhältnis. Beide Kennzahlen beschreiben die Altersstruktur, sagen aber nicht aus, wie viele Menschen erwerbstätig, unterstützungsbedürftig oder gesellschaftlich aktiv sind. Die Gruppe der über 65-Jährigen ist ebenso wenig einheitlich wie jene der unter 20-Jährigen.
Aus dem Überschreiten der statistischen Schwelle entsteht keine neue gesetzliche Pflicht für Gemeinden. Die Alterspolitik ist föderal organisiert; welche Aufgaben Gemeinden bei Hilfe, Pflege, Betreuung und Finanzierung übernehmen, richtet sich wesentlich nach dem kantonalen Recht. Der Wendepunkt verändert jedoch die tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen Gemeinden ihre bestehenden Aufgaben planen und erfüllen.
Die nationale Zahl ersetzt keine kommunale Analyse
Die Alterung betrifft die ganze Schweiz, aber nicht jede Region im gleichen Ausmass. Ende 2025 lag der Altersquotient in 17 der 26 Kantone über dem Jugendquotienten. In Waadt, Genf, Freiburg, Zürich, Zug, Luzern, Aargau, St. Gallen und Thurgau gab es weiterhin mehr junge als ältere Menschen. Innerhalb der Kantone können sich Gemeinden und Quartiere nochmals deutlich unterscheiden.
Hinzu kommt die hohe Bedeutung der Wanderung: 92 Prozent des Bevölkerungswachstums im Jahr 2025 gingen auf den internationalen Wanderungssaldo zurück. Auch Umzüge innerhalb der Schweiz verändern lokale Altersstrukturen. Ein neues Familienquartier kann die Zahl der Kinder deutlich erhöhen, während ein bestehendes Einfamilienhausquartier gleichzeitig altert. Zentrale altersgerechte Wohnungen können wiederum ältere Menschen aus der Region anziehen.
Für kommunale Entscheide sollten deshalb nicht nur die Gesamtbevölkerung und die Gruppe 65+ betrachtet werden. Ein belastbares Kurzprofil umfasst mindestens:
- Bevölkerung in Fünfjahresgruppen sowie gesondert 65 bis 79, 80 bis 84 und 85+;
- Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge nach Alter;
- Haushaltsgrössen und Anteil alleinlebender Personen;
- räumliche Verteilung nach Quartier oder Ortsteil;
- geplante Wohnbauprojekte und deren voraussichtliche Zielgruppen;
- Schülerzahlen nach Jahrgang und Schulkreis;
- vorhandene Wohn-, Pflege-, Mobilitäts- und Unterstützungsangebote.
Gerade in kleinen Gemeinden können bereits wenige Zu- oder Wegzüge Kennzahlen stark verändern. Nationale oder kantonale Szenarien sind daher ein Orientierungsrahmen, aber keine genügende Grundlage für einen konkreten Investitionsentscheid.
Die entscheidende Entwicklung folgt erst noch
Nach dem Referenzszenario des Bundesamts für Statistik dürfte die Zahl der Personen ab 65 Jahren von rund 1,8 Millionen im Jahr 2025 auf 2,2 Millionen im Jahr 2035 und knapp 2,7 Millionen im Jahr 2055 steigen. Das BFS bezeichnet diese Werte ausdrücklich als Szenarien und nicht als Prognosen. Sie zeigen mögliche Entwicklungen unter bestimmten Annahmen zu Geburten, Sterblichkeit und Migration.
Für die kommunale Planung besonders relevant ist die Hochaltrigkeit. Das Bundesamt für Gesundheit geht davon aus, dass sich die Zahl der über 80-Jährigen zwischen 2025 und 2055 mehr als verdoppeln wird. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit von Mehrfacherkrankungen, funktionalen Einschränkungen und Unterstützungsbedarf. Gleichzeitig bleiben viele Menschen länger gesund, selbstständig und gesellschaftlich aktiv. Die Kategorie 65+ allein ist deshalb zu grob, um Versorgungs- oder Infrastrukturbedürfnisse abzuleiten.
Die kommenden zehn Jahre bilden einen wichtigen Planungsvorlauf: Viele Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge sind zunächst selbstständig. Der stärkere Bedarf an Betreuung, ambulanter Pflege, intermediären Angeboten und stationärer Langzeitpflege folgt zeitlich versetzt. Gemeinden, die erst auf bereits sichtbare Engpässe reagieren, verfügen bei Grundstücken, Gebäuden, Personal und regionalen Partnerschaften oft nur noch über eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten.
Wohnen wird zum Schlüssel der kommunalen Altersplanung
Das Bundesamt für Wohnungswesen stellte fest, dass viele ältere Menschen zwar günstig, zentral und geräumig wohnen, ihre Wohnungen aber häufig nicht altersgerecht oder hindernisfrei sind. Fehlen kleinere, bezahlbare und gut gelegene Alternativen, bleiben Haushalte auch dann in grossen Wohnungen, wenn diese nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passen.
Gemeinden können je nach Ausgangslage mit planerischen Vorgaben, kommunalem Land, Baurechten, finanzieller Unterstützung, Beratung oder Kooperationen mit gemeinnützigen und privaten Trägerschaften Einfluss nehmen. Das Bundesamt für Wohnungswesen weist zudem darauf hin, dass regionale Zusammenarbeit gerade für kleinere und mittlere Gemeinden sinnvoll sein kann.
Eine zukunftsfähige Wohnstrategie beschränkt sich nicht auf zusätzliche Pflegeheimplätze. Benötigt wird eine abgestufte Wohnlandschaft:
- hindernisarme Bestandswohnungen;
- kleinere Wohnungen an gut erschlossener Lage;
- generationengemischte Wohnformen;
- Wohnungen mit freiwillig buchbaren Dienstleistungen;
- betreutes oder begleitetes Wohnen;
- Pflegewohnungen, Tages- und Nachtstrukturen;
- stationäre Langzeitpflege.
Solche Angebote können auch eine generationenpolitische Wirkung entfalten. Ziehen ältere Menschen freiwillig in kleinere geeignete Wohnungen innerhalb der Gemeinde um, können grössere Wohnungen für Familien frei werden. Ob eine solche Wohnraumkette tatsächlich entsteht, muss lokal untersucht werden; sie lässt sich nicht allein durch den Bau neuer Alterswohnungen garantieren.
Gesundheit, Pflege und Betreuung regional denken
Das Bundesamt für Gesundheit erwartet mit der Alterung einen steigenden Bedarf an medizinischer Grundversorgung und weist auf drohende Versorgungsengpässe hin. In ländlichen Gebieten ist die Dichte grundversorgender Ärztinnen und Ärzte bereits heute tiefer als im schweizerischen Durchschnitt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Pflegefachpersonen, Spitex-Leistungen und Langzeitpflege.
Welche Aufgaben eine Gemeinde selbst trägt, hängt vom Kanton ab. Unabhängig von der formalen Zuständigkeit befinden sich Gemeinden jedoch häufig an zentralen Schnittstellen: bei Leistungsvereinbarungen, Standortfragen, Information, sozialer Beratung, Fahr- und Mahlzeitendiensten, Unterstützung pflegender Angehöriger oder regionalen Versorgungsmodellen.
Für die Planung ist eine differenzierte Kapazitätsübersicht zweckmässig. Sie kann Pflegebetten, Spitex-Leistungsstunden, Tagesstrukturen, Wartelisten, Arzt- und Apothekenversorgung, Fahrdienste, Beratungsangebote und verfügbare Fachkräfte umfassen. Wichtig ist zudem die Abstimmung mit Nachbargemeinden, Kanton, Spitex, Pflegeinstitutionen und weiteren Leistungserbringenden.
Der Grundsatz «ambulant vor stationär» ist nicht automatisch kostenneutral. Ambulante Versorgung setzt genügend Personal, geeigneten Wohnraum, erreichbare Dienstleistungen und häufig Unterstützung durch Angehörige voraus. Werden stationäre Kapazitäten reduziert, ohne ambulante und intermediäre Angebote auszubauen, kann sich die Belastung lediglich auf andere Stellen und private Haushalte verlagern.
Öffentlicher Raum, Mobilität und Hitzeschutz gehören zusammen
Altersfreundliche Gemeindeentwicklung ist wesentlich breiter als Pflegeplanung. Die Weltgesundheitsorganisation nennt unter anderem öffentlichen Raum, Verkehr, Wohnen, soziale Teilhabe, Kommunikation und gemeindenahe Gesundheitsversorgung als zentrale Handlungsfelder. Viele Massnahmen nützen nicht nur älteren Menschen, sondern auch Kindern, Familien und Menschen mit Behinderungen.
Die Bedeutung kleiner Infrastrukturmerkmale zeigt sich bei der Sturzprävention. Nach Angaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung verletzen sich jährlich rund 90’000 Personen ab 65 Jahren bei Stürzen; mehr als 1’600 sterben daran. Sichere Fusswege, gleichmässige Treppen, Handläufe, gute Beleuchtung, markierte Trittkanten, Sitzgelegenheiten und ein verlässlicher Winterdienst sind deshalb keine blossen Komfortfragen.
Auch Klimaanpassung und Altersplanung sollten verbunden werden. Das Bundesamt für Gesundheit weist darauf hin, dass ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen besonders empfindlich auf Hitze reagieren. Kommunale Hitzekarten, beschattete Aufenthaltsräume, Trinkwasserstellen, kühle öffentlich zugängliche Räume und abgestimmte Kontaktketten zu alleinlebenden Personen können Bestandteil einer integrierten Planung sein.
Weniger Kinder sind lokal keineswegs sicher
Das BFS erwartet zwischen 2025 und 2034 schweizweit einen Rückgang der Primarschülerzahlen um 7 Prozent. Die Szenarien für das Bildungssystem führen dies insbesondere auf die gesunkene Geburtenhäufigkeit zurück. Für einzelne Gemeinden kann die Entwicklung jedoch anders verlaufen.
Wohnbautätigkeit, Wohnungsgrössen, Zu- und Wegzüge von Familien sowie die Entwicklung einzelner Ortsteile können den nationalen Trend überlagern. Eine Gemeinde kann gleichzeitig sinkende Schülerzahlen in einem älteren Quartier und steigenden Schulraumbedarf in einem Neubaugebiet aufweisen. Schulraumentscheide sollten deshalb mit lokalen Geburtenjahrgängen, Bauprojekten und Wanderungsdaten abgestützt werden.
Wo Schülerzahlen langfristig zurückgehen, entstehen auch Chancen. Flexibel geplante Räume können später für Tagesstrukturen, Musikschule, Vereine, Beratung, Gesundheitsangebote oder generationenübergreifende Nutzungen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass Umnutzbarkeit bei Sanierungen und Neubauten früh berücksichtigt wird.
Finanzen und Personal nicht getrennt betrachten
Der demografische Wandel wirkt über mehrere kommunale Budgets: Pflegefinanzierung, Spitex, soziale Angebote, hindernisfreie Infrastruktur, Mobilität, Prävention, Liegenschaften und Personal. Gleichzeitig sind Kosten nicht proportional zur Bevölkerungszahl. Sinkende Kinderzahlen führen wegen Gebäuden, Mindestgrössen und Personal nicht automatisch zu gleich hohen Einsparungen. Ein höherer Anteil älterer Menschen sagt seinerseits noch nichts Verlässliches über Steuererträge oder individuellen Unterstützungsbedarf aus.
Die Eidgenössische Finanzverwaltung erwartet im Referenzszenario einen deutlichen Anstieg der gesamten Gesundheitsausgaben bis 2060. Wie stark einzelne Gemeinden finanziell betroffen sind, hängt jedoch von der kantonalen Aufgabenteilung, den regionalen Angeboten und der künftigen Finanzierung ab. Nationale Projektionen dürfen deshalb nicht unmittelbar in kommunale Budgetwerte übersetzt werden.
Als Arbeitgeberinnen sind Gemeinden ebenfalls betroffen. Pensionierungen können Wissen und schwer zu ersetzende Fachkompetenzen betreffen. Eine vorausschauende Personalplanung erfasst daher die Altersstruktur, erwartete Pensionierungen, kritische Einzelpersonenfunktionen, Stellvertretungen und den Wissenstransfer. Für spezialisierte Aufgaben können gemeinsame Fachstellen oder regionale Lösungen an Bedeutung gewinnen.
Ältere Menschen als Ressource einbeziehen
Eine reine Defizitperspektive greift zu kurz. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik engagierte sich 2024 fast die Hälfte der 65- bis 74-Jährigen in institutionalisierter oder informeller Freiwilligenarbeit. Ältere Menschen tragen Wissen, Zeit, Betreuung, Vereinsarbeit und politische Erfahrung in die Gemeinde ein.
Die Beteiligung sollte deshalb über punktuelle Anhörungen hinausgehen. Alters- oder Generationenkommissionen, Ortsbegehungen, Quartiergespräche und runde Tische können dazu beitragen, Bedürfnisse und vorhandene Ressourcen sichtbar zu machen. Der Age Report V unterstreicht, dass der Alltag älterer Menschen weitgehend in ihrer Gemeinde stattfindet und Nachbarschaft, Wohnen und Unterstützung eng zusammenhängen.
Auch bei der Digitalisierung ist Differenzierung nötig. Gemäss Digital Seniors 2025 nutzen 89 Prozent der über 65-Jährigen das Internet; 11 Prozent bleiben offline, besonders häufig hochaltrige Personen. Digitale Verwaltungsleistungen sollten daher einfach und barrierearm sein, zentrale Angebote aber nicht faktisch nur noch digital zugänglich machen.
Ein mögliches Vorgehen in sechs Schritten
Die folgenden Schritte sind redaktionelle Empfehlungen und keine gesetzlichen Vorgaben. Sie lassen sich an Grösse, Zuständigkeiten und Planungsrhythmus der Gemeinde anpassen.
- Auftrag und Verantwortung klären: Exekutive und Verwaltung bestimmen, wer die demografische Entwicklung koordiniert. Beteiligt werden sollten insbesondere Soziales, Gesundheit, Bau, Schule, Finanzen, Liegenschaften und Personal.
- Kommunales Demografieprofil erstellen: Einwohnerregister, Schulzahlen, Wohnungsdaten, Bauprojekte und regionale Versorgungsdaten werden zusammengeführt. Die Entwicklung wird nach Altersgruppen und räumlichen Teilgebieten dargestellt.
- Mehrere Szenarien bilden: Neben einer Referenzentwicklung werden mindestens ein Wachstums- und ein stärkeres Alterungsszenario betrachtet. Sinnvolle Zeithorizonte sind 2030, 2035 und 2045.
- Angebote und Lücken erfassen: Wohnen, Pflege, Spitex, Mobilität, öffentlicher Raum, Hitzeschutz, Schule, Begegnung, Beratung und digitale Zugänge werden gemeinsam beurteilt.
- Massnahmen priorisieren und finanzieren: Sofortmassnahmen werden von langfristigen Investitionen getrennt. Zuständigkeit, Personalbedarf, Lebenszykluskosten, regionale Partner und politische Kreditkompetenzen werden früh geklärt.
- Monitoring verankern: Wenige aussagekräftige Kennzahlen werden jährlich oder mindestens alle zwei Jahre aktualisiert. Abweichungen zwischen Szenario und tatsächlicher Entwicklung führen zu einer Anpassung der Planung.
Für die Überführung einer Bedarfsanalyse in einen Massnahmenplan bietet auch das Socius-Themenblatt der Age-Stiftung eine praxisorientierte Struktur: Auftrag klären, Bedarf erheben, Massnahmen bündeln, priorisieren, finanzieren, politisch verabschieden und laufend überprüfen.
Checkliste für Gemeinderat und Verwaltung
- Werden die Gruppen 80+ und 85+ separat ausgewiesen?
- Ist bekannt, in welchen Quartieren besonders viele ältere oder junge Menschen leben?
- Sind Wohnbauprojekte, Wanderung und Schulraumplanung miteinander verknüpft?
- Gibt es genügend kleinere, bezahlbare und hindernisarme Wohnungen an geeigneter Lage?
- Sind Pflege-, Spitex-, Betreuungs- und Beratungsangebote regional abgestimmt?
- Werden pflegende Angehörige und freiwillig Engagierte einbezogen?
- Sind wichtige Wegketten, Haltestellen, Treppen und öffentliche Gebäude hindernisarm?
- Berücksichtigt die Hitzeschutzplanung besonders gefährdete Personen und Quartiere?
- Bleiben zentrale Verwaltungsleistungen auch ohne digitale Kompetenzen zugänglich?
- Enthält die Finanzplanung mehrere demografische Szenarien und klare Auslöser für Investitionen?
- Ist der Wissenstransfer bei bevorstehenden Pensionierungen organisiert?
- Werden Kennzahlen regelmässig aktualisiert und politisch ausgewertet?
Fazit: Generationengerechte Planung statt isolierter Alterspolitik
Der demografische Wendepunkt ist kein Grund für pauschale Schlussfolgerungen, aber ein klarer Anlass, kommunale Planungsannahmen zu überprüfen. Entscheidend ist nicht allein, dass die Gruppe ab 65 Jahren inzwischen knapp grösser ist als jene unter 20 Jahren. Wesentlich sind die zunehmende Hochaltrigkeit, lokale Wanderungsbewegungen, Wohnungsangebot, Versorgungsstruktur und die räumliche Verteilung der Bevölkerung.
Gemeinden gewinnen Handlungsspielraum, wenn sie Wohnen, Pflege, öffentlicher Raum, Klimaanpassung, Schule, Finanzen, Personal und gesellschaftliche Teilhabe gemeinsam betrachten. Der nächste sinnvolle Schritt ist deshalb kein isoliertes Altersprojekt, sondern ein lokales Demografieprofil mit mehreren Szenarien, klaren Verantwortlichkeiten und einem überprüfbaren Massnahmenplan. Ziel ist eine Gemeinde, die sich an unterschiedliche Lebensphasen anpassen kann und damit allen Generationen zugutekommt.
