PFAS im Trinkwasser stellen Gemeinden vor Fragen zur Überwachung, Aufbereitung und Finanzierung. Der Beitrag zeigt, wie sich Befunde einordnen und Entscheidungen für eine sichere Versorgung vorbereiten lassen.
PFAS sind auch eine Frage der kommunalen Vorsorge
Welche Stoffe gelangen ins Trinkwasser, wie werden sie überwacht und wann braucht es zusätzliche Massnahmen? Bei PFAS betreffen diese Fragen nicht nur das Labor, sondern auch die strategische Planung der Wasserversorgung. Für Gemeinden empfiehlt es sich, die Qualität ihrer Entscheidungsgrundlagen zu prüfen, bevor über eine neue Aufbereitungsanlage oder einen anderen Wasserbezug entschieden wird.
Einen aktuellen Anlass bietet die Überarbeitung des Lebensmittelrechts: Zum Redaktionsstand vom 8. September 2026 läuft eine Vernehmlassung zu PFAS in Lebensmitteln und zur Aktualisierung der Trinkwasserhöchstwerte. Die Frist endet am 18. September 2026. Für die kommunale Planung ist wichtig: Diskutierte Verschärfungen sind von bereits verbindlichen Anforderungen zu unterscheiden.
Was PFAS problematisch macht
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Die Gruppe umfasst mehrere Tausend synthetische Chemikalien. Ihre wasser- und fettabweisenden Eigenschaften machten sie für zahlreiche Anwendungen interessant, etwa für Beschichtungen, Textilien und Feuerlöschschäume. Weil sie in der Umwelt kaum abgebaut werden, werden sie auch als «Ewigkeitschemikalien» bezeichnet. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beschreibt ihre Langlebigkeit als wesentliches Umweltproblem.
Für die Wasserversorgung zählt deshalb nicht nur die heutige Nutzung im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnung. Auch frühere Löschübungsplätze, industrielle Tätigkeiten oder Deponien können relevant sein. PFAS können zudem über Fliessgewässer ins Grundwasser gelangen. Ein Befund erlaubt jedoch noch keine sichere Zuordnung zu einem bestimmten Verursacher. Darauf verweist das BAFU in seinen Informationen zu PFAS im Grundwasser.
Nachweis und Gesundheitsrisiko sind nicht dasselbe
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete 2020 insbesondere vier Verbindungen gemeinsam: PFOS, PFOA, PFHxS und PFNA. Sie legte für diese Gruppe eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme von 4,4 Nanogramm je Kilogramm Körpergewicht fest. Ausschlaggebend war insbesondere eine verminderte Immunantwort auf Impfungen. Diese gesundheitliche Bewertung der EFSA betrifft die Aufnahme über Lebensmittel einschliesslich Trinkwasser. Sie ist kein unmittelbar anwendbarer Trinkwasserhöchstwert.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hält in seiner aktuellen Einordnung fest, dass Schweizer Trinkwasser nach gegenwärtigem Kenntnisstand bedenkenlos konsumiert werden kann. Diese allgemeine Aussage ersetzt nicht die Beurteilung einer konkreten örtlichen Belastung. Für Gemeinden folgt daraus: Weder rechtfertigt jeder Nachweis eine pauschale Warnung, noch erledigt die Einhaltung heutiger Höchstwerte sämtliche Fragen der langfristigen Vorsorge.
Was die Schweizer Untersuchungen zeigen
Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz untersuchte im Frühjahr 2023 insgesamt 564 Trinkwasserproben auf 20 ausgewählte PFAS und separat auf Trifluoressigsäure, kurz TFA. Die untersuchten Versorgungen deckten schätzungsweise 71 Prozent der Bevölkerung der Schweiz und Liechtensteins ab. In 46 Prozent der Proben waren ausgewählte PFAS nachweisbar. Keine Probe überschritt die damals geltenden Schweizer Einzelhöchstwerte. Fünf Proben lagen jedoch über dem europäischen Vergleichswert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe von 20 PFAS.
Der Bericht zur nationalen Trinkwasserkampagne 2023 liefert eine wichtige Orientierung, aber keinen aktuellen Qualitätsnachweis für jede Gemeinde. Auch «nicht nachweisbar» bedeutet nicht «frei von sämtlichen PFAS»: Untersucht wurde eine begrenzte Stoffauswahl mit bestimmten analytischen Grenzen.
Die nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA fand 2021 an knapp der Hälfte von knapp 550 untersuchten Messstellen PFAS. Dabei wurden 26 Verbindungen untersucht. Solche Grundwasserbefunde sind von Untersuchungen des abgegebenen Trinkwassers zu unterscheiden. Wasserherkunft, Aufbereitung und die tatsächliche Qualität im Verteilnetz müssen für die lokale Beurteilung zusammen betrachtet werden.
Welche Höchstwerte in der Schweiz gelten
Massgebend ist die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen, kurz TBDV. In der auf den 1. August 2026 konsolidierten Fassung enthält Anhang 2 der TBDV weiterhin folgende PFAS-Einzelhöchstwerte:
| Stoff | Höchstwert in Mikrogramm pro Liter | Entsprechung in Nanogramm pro Liter |
|---|---|---|
| Perfluoroctansulfonat (PFOS) | 0,3 µg/l | 300 ng/l |
| Perfluorhexansulfonat (PFHxS) | 0,3 µg/l | 300 ng/l |
| Perfluoroctansäure (PFOA) | 0,5 µg/l | 500 ng/l |
Demgegenüber enthält die EU-Trinkwasserrichtlinie den Parameter «Summe der PFAS» mit 0,1 µg/l für 20 definierte Verbindungen. Ein Summenwert begrenzt die zusammengerechneten Konzentrationen der erfassten Stoffe und ist deshalb nicht mit einem Einzelhöchstwert gleichzusetzen. Die europäische Übergangsfrist für die neuen Anforderungen endete am 12. Januar 2026. Daraus entsteht aber nicht automatisch eine entsprechende Pflicht für Schweizer Gemeinden.
Das BLV überprüft die schweizerischen Höchstwerte und nennt den europäischen Summenwert als Bezugspunkt. Für Investitionsentscheide empfiehlt es sich, mögliche strengere Anforderungen bereits zu berücksichtigen, ihren Status aber ausdrücklich auszuweisen. Welche Werte und Übergangsfristen nach Abschluss der laufenden Revision verbindlich werden, ist anhand des verabschiedeten Erlasses zu prüfen.
TFA gesondert betrachten
TFA gehört ebenfalls zu den PFAS, ist aber nicht Teil der genannten PFAS-20-Summe. Die sehr mobile und langlebige Verbindung entsteht unter anderem aus bestimmten Pflanzenschutzmitteln sowie Kälte- und Treibmitteln. Das BAFU beschreibt ihr Vorkommen im Grundwasser als flächendeckend. Ein unauffälliges PFAS-20-Ergebnis beantwortet die Frage nach TFA daher nicht. Für Untersuchungsaufträge empfiehlt sich eine klare Trennung der beiden Auswertungen.
Bestehende Pflichten und örtliche Zuständigkeiten klären
Die Verantwortung beginnt nicht erst mit neuen PFAS-Werten. Artikel 26 des Lebensmittelgesetzes verpflichtet zur Selbstkontrolle. Amtliche Kontrollen ersetzen diese Pflicht nicht.
Für Wasserversorgungen konkretisiert die TBDV in den Artikeln 3 bis 5 wesentliche Anforderungen: Betreiber müssen periodisch die Gefahren für ihre Wasserressourcen analysieren. Anlagen sind nach anerkannten Regeln der Technik zu betreiben sowie durch entsprechend ausgebildete Personen regelmässig zu überwachen und zu warten. Bau und bauliche Änderungen sind der kantonalen Vollzugsbehörde vorgängig zu melden. Zudem sind die Abnehmenden mindestens einmal jährlich umfassend über die Trinkwasserqualität zu informieren. Für Hausinstallationen bestehen bei einzelnen dieser Pflichten Ausnahmen.
Die jährliche Informationspflicht ist nicht mit einem automatisch jährlich identischen PFAS-Messprogramm gleichzusetzen. Welche Untersuchungen erforderlich sind, ist anhand der Versorgungssituation und der massgebenden Anforderungen festzulegen.
Organisatorisch empfiehlt sich eine schriftliche Zuordnung: Wer verantwortet die Selbstkontrolle, wer beurteilt Befunde, wer entscheidet über betriebliche Änderungen und wer informiert die Bevölkerung? Die Gemeinde sollte dabei ihre tatsächliche Rolle berücksichtigen, beispielsweise als Betreiberin, Eigentümerin oder Mitglied eines Versorgungsverbands. Die folgenden Schritte sind Empfehlungen zur Entscheidungsorganisation, keine zusätzlichen gesetzlichen Pflichten.
In fünf Schritten zu einer belastbaren Entscheidungsgrundlage
1. Vorhandene Daten zusammenführen
Als Ausgangspunkt empfiehlt sich eine gemeinsame Standortbestimmung von Gemeinde und Wasserversorgung. Sie sollte sämtliche Fassungen zur Wassergewinnung und Wasserbezüge bei anderen Versorgungen abdecken. Zu jedem vorhandenen Befund gehören Probenahmedatum, Messstelle, untersuchte Stoffe, Einheiten und Bestimmungsgrenzen. Letztere beschreiben, ab welcher Konzentration ein Stoff mit der eingesetzten Methode zuverlässig mengenmässig bestimmt werden kann.
Aus der Übersicht sollte hervorgehen, ob Rohwasser vor der Aufbereitung oder bereits abgegebenes Trinkwasser untersucht wurde. Die entscheidende Frage lautet: Welche Aussage erlauben die vorhandenen Daten über die heutige Versorgung, und wo bleiben Lücken?
2. Das Einzugsgebiet und historische Nutzungen prüfen
Die bekannten Eintragspfade sprechen dafür, das Wissen von Wasserversorgung, Feuerwehr und Bauverwaltung zusammenzuführen und mit der kantonalen Umweltfachstelle abzugleichen. Zu prüfen wären insbesondere frühere Löschübungen, industrielle Nutzungen und Deponien im relevanten Einzugsgebiet.
Ein Verdacht sollte dabei als Verdacht dokumentiert werden. Die Gemeinde sollte weder einen bestimmten Betrieb vorschnell als Verursacher bezeichnen noch eine historische Nutzung ohne fachliche Prüfung als unbedeutend einstufen. Die Ursachenklärung und die Sicherung der Trinkwasserqualität sind als zusammenhängende, aber eigenständige Aufgaben zu behandeln.
3. Messprogramm und Reaktion mit Fachstellen abstimmen
Gemeinsam mit einem geeigneten Labor sollte die Wasserversorgung festlegen, welche Untersuchungen die offenen Fragen beantworten. Für die Vorbereitung auf veränderte Anforderungen bietet sich eine Auswertung an, die neben Einzelstoffen auch relevante Stoffgruppen abbilden kann.
Bei auffälligen Ergebnissen empfiehlt sich eine koordinierte Beurteilung mit den zuständigen kantonalen Stellen. Wiederholungsmessungen oder zusätzliche Messstellen können zur Eingrenzung beitragen. Bestehen konkrete Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung, sind notwendige Schutzmassnahmen unverzüglich mit den zuständigen Stellen zu klären. Eine vollständige Ursachenklärung sollte nicht zur Voraussetzung dafür gemacht werden, auf ein erkanntes Risiko zu reagieren.
4. Handlungsvarianten vergleichen
Vor einer technischen Beschaffung sollte feststehen, welches Qualitätsziel erreicht werden soll. Zu prüfen sind je nach Ausgangslage Veränderungen beim Wasserbezug, zusätzliche Verbindungen zu anderen Versorgungen und eine gezielte Aufbereitung. Eine andere Bezugsquelle ist nur dann eine tragfähige Option, wenn sie hinsichtlich Qualität und verfügbarer Menge belastbar ist.
Der Variantenvergleich sollte Versorgungssicherheit, Realisierbarkeit, Betrieb und langfristige Kosten gemeinsam berücksichtigen. So lässt sich vermeiden, dass die Diskussion zu früh auf eine einzelne Filtertechnik verengt wird.
5. Einen gestuften Entscheid vorbereiten
Für die Exekutive empfiehlt sich eine kompakte Vorlage mit Befunden, fachlicher Bewertung, Handlungsvarianten und offenen Fragen. Bereits notwendige Massnahmen sollten von vorsorglichen Optionen unterschieden werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten und ein Termin für die nächste Beurteilung.
Wo weitere Abklärungen nötig sind, kann zunächst ein entsprechender Untersuchungs- oder Planungsauftrag vorbereitet werden. Ein Investitionsentscheid sollte auf einem nachvollziehbaren Ziel, einer geeigneten Variante und einer dokumentierten Betrachtung der Folgekosten beruhen.
Aufbereitung hilft, löst aber nicht jedes Problem
Die US-Umweltbehörde EPA beschreibt drei wichtige Aufbereitungsansätze. Granulierte Aktivkohle bindet insbesondere längerkettige PFAS wie PFOS und PFOA. Kürzerkettige Verbindungen werden teilweise schlechter zurückgehalten. Die Leistung hängt unter anderem von Kontaktzeit, Filtermaterial und weiteren Wasserinhaltsstoffen ab.
Beim Ionenaustausch werden PFAS an geeignete Harze gebunden. Auch hier bestimmen Materialwahl und Betriebsbedingungen die Wirksamkeit. Nanofiltration und Umkehrosmose nutzen sehr dichte Membranen unter Druck. Sie können ein breites Spektrum von PFAS zurückhalten; dabei entsteht jedoch ein konzentrierter Teilstrom, dessen Behandlung oder Entsorgung mitzuplanen ist.
Aus dem Trinkwasser entfernt bedeutet bei solchen Trennverfahren nicht automatisch zerstört. Die Stoffe verbleiben beispielsweise im Filtermaterial oder im Konzentrat. Für die kommunale Variantenprüfung folgt daraus: Neben der erreichbaren Wasserqualität sind Filterwechsel, Überwachung und Entsorgungsweg zu klären. Allgemeine Leistungsangaben ersetzen keinen Nachweis für die konkrete Anlage und das örtliche Wasser.
Praxisbeispiel Chiasso: Vorsorge unterhalb des Höchstwerts
In Chiasso wurde 2020 PFOS in einem zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserbrunnen festgestellt. Laut einem BAFU-Beitrag vom 25. September 2024 lag die Konzentration knapp unter dem geltenden Höchstwert. Die örtliche Wasserversorgung installierte dennoch vorsorglich eine Aktivkohleaufbereitung. Danach waren die PFOS-Werte im behandelten Trinkwasser deutlich tiefer.
Das BAFU nennt Installationskosten von 1,7 Millionen Franken. Frühere Feuerwehrübungen mit Löschschaum wurden als wahrscheinliche Ursache beschrieben; abschliessend gesichert war diese Zuordnung im Bericht nicht.
Das Beispiel zeigt einen konkreten Vorsorgeentscheid, liefert aber keinen allgemeinen Kostenansatz. Der genannte Betrag betrifft die Installation in Chiasso. Daraus lässt sich weder der Finanzbedarf einer anderen Gemeinde noch die Höhe der laufenden Betriebskosten ableiten.
Investitionen und Dauerbetrieb gemeinsam finanzieren
Für eine kommunale Entscheidungsvorlage empfiehlt sich eine nachvollziehbare Kostengliederung:
- Abklärung und Planung: Analytik, Ursachenuntersuchung, Fachplanung und gegebenenfalls Pilotversuche.
- Investition: Aufbereitung, bauliche Anpassungen, Leitungen, Steuerung und Einbindung in den bestehenden Betrieb.
- Dauerbetrieb: Energie, Filtermaterialien, Wartung, zusätzliche Kontrollen und Entsorgung.
Ein belastbarer Budgetvergleich sollte diese Kosten über einen einheitlichen Betrachtungszeitraum gegenüberstellen. Ebenso sollten Ausgaben für die Wasserversorgung und eine allfällige Sanierung belasteter Standorte getrennt ausgewiesen und ihre Finanzierung jeweils geklärt werden.
Der Bundesrat beschloss am 19. Dezember 2025, einen Aktionsplan zum Umgang mit langlebigen Chemikalien wie PFAS ausarbeiten zu lassen. Dieser soll bis Ende 2027 vorgelegt werden. Daraus lässt sich keine pauschale Finanzierungszusage für kommunale Aufbereitungsanlagen ableiten. Unbestätigte Fördermittel sollten deshalb nicht als gesicherte Einnahmen in eine Vorlage einfliessen.
Verständlich informieren, Unsicherheiten offen benennen
Für die Kommunikation empfiehlt sich eine abgestimmte Darstellung von Wasserversorgung und Gemeinde. Eine Laborliste allein beantwortet die Fragen der Bevölkerung nicht. Eine verständliche Information sollte erläutern, was untersucht wurde, welche Werte gelten, wie die Befunde fachlich beurteilt werden und welche nächsten Schritte vorgesehen sind.
Besondere Sorgfalt braucht die Wortwahl: «PFAS-frei» geht weiter als «die untersuchten Stoffe lagen unter den Bestimmungsgrenzen». Umgekehrt ist die Überschreitung eines ausländischen Vergleichswerts nicht ohne Weiteres eine Überschreitung geltenden Schweizer Rechts. Solche Unterschiede sollten verständlich erklärt und nicht zur Verharmlosung möglicher Risiken genutzt werden.
Bei offenen Fragen empfiehlt es sich, den Informationsbedarf konkret zu benennen und den nächsten Aktualisierungszeitpunkt festzulegen. Gegenüber der Exekutive sollte dieselbe fachliche Grundlage verwendet werden wie gegenüber der Öffentlichkeit.
Fazit: Erst Grundlagen sichern, dann gezielt entscheiden
Für Gemeinden liegt der nächste sinnvolle Schritt in einer gemeinsamen Standortbestimmung mit ihrer Wasserversorgung: Ist die Herkunft des Wassers erfasst, die Messgrundlagen aussagekräftig und die Zuständigkeiten geklärt? Bei Datenlücken sollten Untersuchungen vorbereitet, bei auffälligen Befunden die kantonalen Fachstellen einbezogen werden.
Wo Massnahmen erforderlich sind, empfiehlt sich ein Vergleich von Wasserbezug, Zusammenarbeit mit anderen Versorgungen und technischer Aufbereitung. Entscheidend sind nicht nur die Investition, sondern auch Dauerbetrieb und Entsorgung. Die laufende Rechtsentwicklung sollte dabei verfolgt werden, ohne Entwürfe als geltendes Recht auszugeben. So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für fachlich begründete Entscheide und eine sachliche Information der Bevölkerung.
