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Herbstsession 2026: Gemeindethemen vom 16. September 2026

Die Beratungen vom 16. September 2026 betreffen Gemeinden als Arbeitgeberinnen, Planungsträgerinnen und Betreiberinnen öffentlicher Einrichtungen. Daneben wurden neue Forderungen zu Hitze und Trockenheit veröffentlicht. Der Rückblick unterscheidet Ratsentscheide von offenen Beratungen und Vorstössen und zeigt mögliche nächste Prüfschritte auf, ohne daraus neue kommunale Pflichten abzuleiten.

10 Min. Lesezeit Herbstsession 2026, Gemeindeverwaltung, Inklusion, Stromnetzausbau, Hitzeschutz, Wassermanagement, Nachrichtendienstgesetz, Weinbau, Mercosur, Fördermittel

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat die Inklusionsberatung eröffnet, aber noch keinen Eintretensentscheid gefällt. Mögliche neue kommunale Aufgaben und ihre Finanzierung sind nicht abschliessend geklärt.
  • Beim Stromnetzausbau bleiben Differenzen zu Schutzbestimmungen bestehen. Für kommunale Projekte empfiehlt sich eine anlagetyp- und standortbezogene Prüfung.
  • Das veröffentlichte SP-Paket zu Hitze und Trockenheit enthält Forderungen, keine beschlossenen neuen Vorgaben oder zugesicherten Fördermittel.
  • Die Klimareserve für Wein hat den Nationalrat passiert; die Beratung im Ständerat steht noch aus. Die Teilnahme wäre für Kantone und Weinproduzierende freiwillig.
  • Gemeinden sollten betroffene Zuständigkeiten und Projekte erfassen sowie offene Rechts- und Finanzierungsfragen dokumentieren, bevor sie aus Sessionsmeldungen Umsetzungsschritte ableiten.

Inklusion, Stromnetze und Hitzeschutz berühren zahlreiche Gemeindeaufgaben. Der Tagesrückblick ordnet offene Vorlagen und Ratsentscheide ein und zeigt, welche Abklärungen Verwaltungen bereits vorbereiten können.

Ratsbeschlüsse und Forderungen auseinanderhalten

Für Gemeinden ist bei einer Sessionsmeldung nicht nur der Inhalt entscheidend, sondern auch der Verfahrensstand. Eine eröffnete Beratung, ein Entscheid eines einzelnen Rates und ein neu veröffentlichter Vorstoss sind unterschiedliche Ausgangslagen. Daraus ergeben sich jeweils andere Fragen für die Verwaltung: Geht es zunächst um Beobachtung, um die Prüfung möglicher Auswirkungen oder bereits um konkrete Umsetzungsvorbereitungen?

Die nachfolgenden Einordnungen beziehen sich auf die am Abend des 16. September 2026 vorliegenden Veröffentlichungen. Sie verbinden die Tagesberichterstattung mit den bereits publizierten Grundlagen der behandelten Geschäfte. Die Hinweise für Gemeinden sind Empfehlungen für die administrative Vorbereitung, keine Feststellung neuer kommunaler Pflichten. Eine vollständige Auswertung sämtlicher Beratungen und Abstimmungen dieses Sitzungstages ist damit nicht verbunden.

Inklusion: Kommunale Schnittstellen, aber noch kein Ratsentscheid

Der Nationalrat hat die Beratung zur Inklusionsinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag, dem vorgesehenen Inklusionsgesetz, eröffnet. Nach dem Bericht von Keystone-SDA vom 16. September blieb der Eintretensentscheid aus Zeitgründen offen. Damit war noch nicht entschieden, in die Detailberatung des Gesetzes einzutreten. Die mehr als 30 Minderheitsanträge zeigen zudem, dass zahlreiche Änderungen zur Diskussion stehen.

Der Gegenvorschlag setzt auf Gesetzesstufe an. Zum bundesrätlichen Entwurf gehören ein neues Rahmengesetz und Änderungen bei der Invalidenversicherung. Vorgesehen sind unter anderem eine nationale Strategie mit Aktionsplan sowie Grundsätze für das Wohnen. Dies beschreibt die offizielle Geschäftszusammenfassung zu 26.029; es handelt sich um den Hintergrund der Vorlage, nicht um Beschlüsse dieses Sitzungstages.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat den Entwurf erweitert. Ihre Mitteilung vom 14. August 2026 nennt insbesondere den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, Ausbildung und Arbeitsbegleitung, Assistenzleistungen sowie die Teilnahme an Sport und Kultur. Weitere Anträge betreffen die Wahlfreiheit beim Wohnen und die Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern. Auch diese Kommissionsanträge sind noch nicht als verabschiedete Gesetzesbestimmungen zu behandeln.

Betroffenheit aus den eigenen Aufgaben ableiten

Als kommunale Prüffelder ergeben sich daraus insbesondere die Rolle als Arbeitgeberin, eigene Liegenschaften sowie Sport-, Kultur- und Unterstützungsangebote. Eine Verwaltung kann zunächst erfassen, welche dieser Aufgaben sie selbst wahrnimmt und welche bei anderen Trägerschaften liegen. Zweckmässig wäre dabei, bestehende Unterlagen zu Zugänglichkeit und Unterstützungsbedarf zusammenzuführen, statt allein aufgrund der Beratung neue Massnahmenprogramme auszulösen.

Offen bleiben für die kommunale Einordnung die endgültigen Vorgaben, die Zuständigkeitsverteilung und die Finanzierung. Eine gemeindeübergreifend gültige Kostenschätzung lässt sich aus den ausgewerteten Veröffentlichungen nicht ableiten. Für die weitere Beobachtung empfiehlt sich deshalb ein gemeinsamer Blick von Personalverantwortlichen, Liegenschaftsverwaltung und den jeweils zuständigen Fachstellen.

Stromnetzausbau: Schutzbestimmungen bleiben Gegenstand der Beratung

Beim Geschäft 25.057 hat der Nationalrat erneut über die Beschleunigung des Stromnetzausbaus beraten. Er folgte dem Ständerat nicht bei vorgesehenen Lockerungen des Wald-, Gewässer- und Moorschutzes. Zugleich verzichtete er auf eine Bestimmung, wonach bei neuen Höchstspannungsleitungen mit Auswirkungen auf Biotope von nationaler Bedeutung eine Erdverkabelung zwingend geprüft werden müsste. Laut dem Tagesbericht von Keystone-SDA auf Nau.ch muss sich der Ständerat nochmals mit den verbleibenden Differenzen befassen.

Der Beschleunigungsvorlage liegt das Ziel zugrunde, Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Netze zu verkürzen. Die offizielle Geschäftszusammenfassung beschreibt unter anderem eine frühere Abstimmung mit den Kantonen und der Raumplanung sowie Erleichterungen für bestimmte Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzone. Die genannten Elemente gehören zum Gesamtentwurf; sie wurden nicht sämtlich am 16. September neu beschlossen.

Keine pauschalen Annahmen für laufende Projekte

Für die kommunale Prüfung ist zunächst die konkrete Rolle zu bestimmen: Ist die Gemeinde Standort eines Leitungsvorhabens, Grundeigentümerin oder an einem Elektrizitätswerk beteiligt? Ebenso wichtig sind Anlagetyp, Lage und Projektphase. Eine mögliche Änderung beim Höchstspannungsnetz lässt sich nicht ohne Weiteres auf ein örtliches Verteilnetzprojekt übertragen.

Empfehlenswert ist ein projektbezogener Abgleich mit Netzbetreiber und kantonaler Fachstelle. Dabei können Gemeinden dokumentieren, welche offenen Bestimmungen ihre Projekte berühren könnten und welche Grundlagen noch fehlen. Die verbleibenden Differenzen sprechen dagegen, Termin- oder Kostenpläne bereits mit ungesicherten Verfahrenserleichterungen zu begründen. Eine Beschleunigung ist das Ziel der Vorlage, aber noch keine belastbare Zeitersparnis für ein bestimmtes kommunales Vorhaben.

Hitze und Trockenheit: Neue Forderungen, keine neuen Vollzugsaufträge

Aus dem Umfeld der Session stammt ein am 16. September veröffentlichtes Paket mit mehr als 20 Vorstössen der SP-Fraktion. Die Partei erklärte in ihrer Medienmitteilung, diese eingereicht zu haben. Die Veröffentlichung belegt die Forderungen der Fraktion, nicht deren Annahme durch das Parlament. Ein durchgängiger Abgleich aller einzelnen Vorstösse mit einem veröffentlichten parlamentarischen Geschäftsstatus lag der Recherche nicht zugrunde.

Die Forderungen betreffen unter anderem Höchsttemperaturen in Schulräumen, den Schutz bei Arbeit unter Hitze und Hitzeaktionspläne. Hinzu kommen Wassermanagement, Klimakarten sowie hitzeangepasste Gebäude und Strassenräume. Für Gemeinden sind dies mögliche Schnittstellen zu Schule und Betreuung, Personal, Liegenschaften, Wasserversorgung und Siedlungsplanung. Diese Zuordnung ist eine kommunale Einordnung der verlangten Massnahmen, keine Aussage über bereits festgelegte Vollzugszuständigkeiten.

Förderforderungen nicht mit verfügbaren Beiträgen verwechseln

Das veröffentlichte Originalpaket enthält auch Forderungen zu Adapt+, dem Förderprogramm für Klimaanpassungsmassnahmen. Verlangt werden ein zusätzliches Eingabefenster und eine am Bedarf ausgerichtete Finanzierung. Weitere Vorstösse betreffen die Berücksichtigung von Hitze und Trockenheit in Programmvereinbarungen des Umweltbereichs, also Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen.

Damit ist weder ein zusätzliches Antragsfenster eröffnet noch ein neuer Beitrag für eine Gemeinde zugesichert. Auch neue Temperaturvorgaben lassen sich aus der Veröffentlichung nicht als geltendes Recht ableiten. Wer ein Projekt vorbereitet, sollte den verlangten Ausbau einer Förderung deshalb von den tatsächlich veröffentlichten Bedingungen und einer konkreten Beitragszusage trennen.

Als vorbereitender Schritt bietet sich an, vorhandene Erfahrungen aus kommunalen Gebäuden und Betrieben zu sammeln: Wo wurden Probleme dokumentiert? Wer ist für Betrieb und bauliche Fragen zuständig? Welche Vorhaben sind ohnehin in Planung? Diese Bestandsaufnahme kann später helfen, neue Vorgaben oder Fördermöglichkeiten einzuordnen. Sie ersetzt weder die fachliche Beurteilung einzelner Massnahmen noch einen kommunalen Investitionsentscheid.

Nachrichtendienstgesetz: Änderungen beim Bund einordnen

Der Ständerat hat der Revision des Nachrichtendienstgesetzes mit Änderungen zugestimmt. Vorgesehen ist unter anderem, bestimmte Überwachungsmassnahmen auch bei gewalttätigem Extremismus zu ermöglichen. Gestrichen hat er eine Bestimmung zur Beschaffung und Bearbeitung von Informationen über politische Aktivitäten zum Schutz der betroffenen Person oder Organisation. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat. Das hält der Bericht von Keystone-SDA auf Watson fest. Differenzbereinigung bezeichnet das Verfahren, in dem die Räte ihre voneinander abweichenden Beschlüsse bereinigen.

Die offiziellen Hintergrundinformationen zu 26.021 nennen neben Terrorismus und Spionage auch Cyberangriffe und Bedrohungen kritischer Infrastrukturen. Der Regelungsgegenstand bleibt der Nachrichtendienst des Bundes. Für Gemeinden kann daraus ein Beobachtungsbedarf an bestehenden Schnittstellen zu Sicherheitsstellen und Infrastrukturbetreibern entstehen.

Eine neue allgemeine kommunale Überwachungsbefugnis ist aus der ausgewerteten Meldung nicht abzuleiten. Ebenso wenig belegt sie eine pauschale neue Pflicht, Einwohner- oder Sozialdaten weiterzugeben. Als administrative Vorbereitung genügt zunächst, die für solche Fragen zuständige Stelle und bestehende Kontaktwege zu benennen. Anpassungen von Abläufen wären anhand der abschliessenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.

Weitere Entscheide mit regionalem oder mittelbarem Gemeindebezug

Klimareserve für Wein: Kantone und eigene Betriebe im Blick

Der Nationalrat hat der Vorlage zur Einführung einer Klimareserve für Schweizer Weine zugestimmt; als Nächstes ist der Ständerat zuständig. Vorgesehen sind Reserven von AOC-Weinen, also Weinen mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, zum Ausgleich von Ernteschwankungen. Die Regeln für Bildung und Freigabe sollen die Kantone festlegen. Die Teilnahme wäre für Kantone und Weinproduzierende freiwillig. Dies geht aus dem Tagesbericht von Keystone-SDA hervor.

Die offizielle Geschäftszusammenfassung zu 22.405 dokumentiert unterschiedliche Einschätzungen: Die Kommissionsmehrheit sieht darin ein Instrument zum Ausgleich schwankender Ernten; eine Minderheit befürchtet Überproduktion und zusätzlichen Preisdruck. Ein bestimmter wirtschaftlicher Nutzen für einzelne Gemeinden ist damit nicht belegt.

Für Weinbaugemeinden und Gemeinden mit eigenen Rebflächen oder Weinbaubetrieben wäre nach einem endgültigen Entscheid insbesondere die kantonale Ausgestaltung zu prüfen. Eine allgemeine kommunale Lagerpflicht oder ein neuer Förderauftrag ergibt sich aus diesem Nationalratsentscheid nicht.

Mercosur: Landwirtschaftsmittel sind kein Gemeindefonds

Der Nationalrat hat dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur mit einem Kompromiss zugestimmt, der zusätzliche 517 Millionen Franken für die Landwirtschaft über sechs Jahre vorsieht. Eine Differenz zur Finanzierung von Projekten im Amazonas-Regenwald blieb bestehen. Ein Referendum wurde angekündigt; das bedeutet noch nicht, dass eine Volksabstimmung feststeht. Diese Abgrenzungen ergeben sich aus der Berichterstattung vom 16. September.

Für landwirtschaftlich geprägte Gemeinden oder Standorte exportorientierter Unternehmen besteht ein mittelbarer Bezug zur regionalen Wirtschaft. Die genannten Mittel sind jedoch nicht als neu verfügbarer Gemeindefonds ausgewiesen. Für kommunale Finanzpläne lassen sich daraus keine konkreten zusätzlichen Einnahmen ableiten. Aussagen zu einzelnen Betrieben oder zum lokalen Steueraufkommen würden weitergehende Grundlagen erfordern.

Kurzstreckenflüge: Keine Lenkungsabgabe eingeführt

Der Ständerat hat einer Standesinitiative aus Basel-Stadt für eine Lenkungsabgabe auf Kurzstreckenflügen keine Folge gegeben. Eine Standesinitiative ist ein parlamentarisches Begehren eines Kantons. Der Nationalrat muss sich noch damit befassen, wie Keystone-SDA berichtet. Für Flughafenregionen und touristische Standorte kann die weitere Behandlung von Interesse sein. Der Entscheid führt aber weder eine Abgabe ein noch begründet er einen neuen kommunalen Vollzugsauftrag.

So können Gemeinden die weitere Bearbeitung organisieren

Aus den unterschiedlichen Verfahrensständen lässt sich kein einheitlicher Umsetzungsplan für alle Gemeinden ableiten. Sinnvoll ist vielmehr eine schlanke interne Prüfung. Die folgenden Schritte sind redaktionelle Empfehlungen für den Umgang mit den beschriebenen Informationen, nicht zusätzliche gesetzliche Anforderungen.

1. Zuständigkeit und konkrete Betroffenheit erfassen

Die Verwaltungsleitung kann die relevanten Geschäfte den zuständigen Bereichen zuweisen. Als Prüfraster eignen sich die eigenen Rollen: Arbeitgeberin, Eigentümerin, Betreiberin, Planungsträgerin oder Ansprechpartnerin für lokale Einrichtungen. Wo kein konkreter Bezug erkennbar ist, genügt zunächst die weitere Beobachtung. So entsteht nicht aus jeder nationalen Meldung automatisch ein kommunales Projekt.

Für tatsächlich berührte Aufgaben empfiehlt sich eine kurze Notiz: betroffenes Angebot oder Vorhaben, zuständige Stelle, vorhandene Unterlagen und offene Fragen. Beispielsweise kann eine Gemeinde festhalten, ob ein laufendes Netzprojekt von umstrittenen Verfahrensbestimmungen berührt sein könnte oder welche eigenen Einrichtungen Fragen zur Zugänglichkeit aufwerfen. Solche Prüffragen sind keine Feststellung eines Mangels und noch kein Massnahmenentscheid.

2. Finanzielle Annahmen ausdrücklich kennzeichnen

Für die hier behandelten Entwicklungen liegen keine belastbaren, einheitlichen Kostenangaben pro Gemeinde vor. Empfehlenswert ist deshalb, einen möglichen zusätzlichen Aufwand von bereits beschlossenen Ausgaben zu trennen. Bei einer vertieften Prüfung sollten Personalbedarf, externe Abklärungen, einmalige Investitionen und späterer Betriebsaufwand separat betrachtet werden.

Dasselbe gilt für mögliche Beiträge Dritter. Ein Förderwunsch, eine veröffentlichte Förderbedingung und eine Zusicherung für das eigene Projekt sollten in der Entscheidungsgrundlage nicht gleich behandelt werden. Szenarien können die Diskussion unterstützen, müssen aber als Annahmen erkennbar bleiben. Eine politische Forderung sollte nicht als gesicherte Finanzierung eines kommunalen Vorhabens dargestellt werden.

3. Nachführen, bevor Entscheide vorbereitet werden

Vor einer Vorlage an die Exekutive oder einer Information an die Bevölkerung empfiehlt sich ein erneuter Quellenabgleich. Zu prüfen sind der dann erreichte Ratsentscheid, verbleibende Differenzen und gegebenenfalls die kantonale Ausgestaltung. Die verlinkten Tagesberichte dokumentieren den damaligen Stand; die offiziellen Geschäftszusammenfassungen liefern Hintergrund, ersetzen aber nicht in jedem Fall eine tagesaktuelle Kontrolle.

Hilfreich wäre zudem ein klarer Anlass für die nächste interne Prüfung: ein weiterer Ratsentscheid, ein verabschiedeter Erlass oder die Veröffentlichung konkreter Vollzugs- beziehungsweise Förderbedingungen. Das hält die Bearbeitung nachvollziehbar, ohne für noch offene Vorhaben bereits Zuständigkeiten oder Mittel endgültig festzulegen.

Fazit: Vorbereiten, ohne offene Entscheide vorwegzunehmen

Für die Gemeindepraxis liegt der nächste Schritt in einer gezielten Bestandsaufnahme: eigene Aufgaben und Projekte zuordnen, fehlende Grundlagen benennen und die weitere Behandlung verfolgen. Vertiefte Abklärungen können dort vorbereitet werden, wo ein konkreter Bezug besteht. Über neue Ausgaben, organisatorische Anpassungen oder veränderte Abläufe sollte dagegen auf einer entsprechend aktualisierten Entscheidungsgrundlage befunden werden.

Eine solche Arbeitsweise lässt Raum für Vorbereitung und hält zugleich offen, wie sich die parlamentarischen Beratungen entwickeln. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Trennung: Was ist belegt, was bleibt ungeklärt und was schlägt die Verwaltung als nächsten Prüfschritt vor?

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