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Regenwasser für den Hitzeschutz: Lohnenswerte Ansätze

Hitze, Trockenheit und Starkregen betreffen dieselben kommunalen Flächen. Regenwasser kann Begrünung unterstützen, steht aber während Hitzeperioden nicht unbegrenzt zur Verfügung. Forschung und Schweizer Praxisbeispiele zeigen, worauf es bei Baumstandorten, Wasserbilanz und Unterhalt ankommt und wie Gemeinden ihre nächsten Bauvorhaben darauf ausrichten können.

11 Min. Lesezeit Hitzeschutz, Regenwasserbewirtschaftung, Schwammstadt, Klimaanpassung, Stadtbäume, Entsiegelung, Siedlungsentwässerung, Freiraumplanung, Gemeindeinfrastruktur

Das Wichtigste in Kürze

  • Bäume kühlen durch Schatten und Verdunstung. Für die zusätzliche Verdunstungskühlung ist ausreichend Wasser entscheidend; modellierte Kühlwirkungen sind keine Garantie für einen konkreten Standort.
  • Regenwasserspeicher brauchen eine nachvollziehbare Wasserbilanz. Wasser für Trockenperioden zurückzuhalten und freien Rückhalteraum für Starkregen bereitzustellen, erfordert eine abgestimmte Auslegung und Betriebsweise.
  • Versickerung ist standortabhängig. Grundwasserschutz, belastete Standorte und kantonale Anforderungen sind ebenso zu berücksichtigen wie Wasserqualität, Sicherheit und Unterhalt.
  • Gemeinden sollten anstehende Sanierungen nutzen, Bau-, Entwässerungs- und Unterhaltsverantwortliche früh zusammenbringen und neben Investitionen auch Betriebskosten und Erfolgskontrolle einplanen.

Ob Schulhausplatz oder Strassensanierung: Wer Schatten, Boden und Regenwasser gemeinsam plant, kann den Hitzeschutz verbessern. Welche Fragen sollten Gemeinden vor einem Bauentscheid klären?

Ein Schulhausplatz wird saniert. Statt schadhafte Asphaltflächen einfach zu ersetzen, erhält er durchlässige und begrünte Bereiche. Dach- und Platzwasser fliesst zu bepflanzten Mulden. Beim Schulhaus Kreuzgut in Schaffhausen wurde dieser Ansatz umgesetzt. Das Beispiel zeigt einen konkreten Einstieg für Gemeinden: Hitzeschutz und Regenwasserbewirtschaftung lassen sich bei ohnehin anstehenden Bauvorhaben gemeinsam bearbeiten.

Die entscheidende Frage lautet dabei nicht nur, wie viel Grün eine Fläche erhält. Ebenso wichtig ist, ob Bäume genügend Wurzelraum haben, woher ihr Wasser kommt und wer die Anlage später betreut. Für kommunale Entscheidungsträger bedeutet dies: Freiraumgestaltung, Entwässerung und Unterhalt sollten bereits im Projektauftrag zusammengedacht werden.

Warum Regenwasser zum kommunalen Hitzeschutz gehört

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beschreibt zunehmende und ausgeprägtere Starkniederschläge, Hitzewellen und Trockenperioden als Herausforderungen für das Siedlungsgebiet. Das Schwammstadtkonzept verbindet diese Aufgaben: Regenwasser soll stärker vor Ort aufgenommen und gespeichert werden, versickern oder durch Boden und Pflanzen verdunsten. Damit können neben der Entwässerung auch das lokale Klima und die Biodiversität profitieren.

Der Begriff bezeichnet keine einzelne Bauweise. Gemeint ist das Zusammenspiel von Vegetation und Wasserbewirtschaftung, häufig als blau-grüne Infrastruktur bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise begrünte Mulden, verbesserte Baumstandorte und Wasserspeicher. Im bereits bebauten Gebiet besteht eine wesentliche Herausforderung darin, dafür ober- und unterirdisch ausreichend Platz zu finden.

Für Gemeinden empfiehlt sich deshalb ein Blick auf das nächste Sanierungsprogramm: Wo werden Plätze erneuert, Strassen geöffnet oder Schulareale umgestaltet? Solche Projekte bieten Anlass, nicht nur den bisherigen Zustand wiederherzustellen, sondern auch dessen Eignung für heisse und trockene Perioden zu überprüfen.

Schatten und Verdunstung: Was die Forschung tatsächlich zeigt

Das Forschungsprojekt Heat-Down untersucht den Zusammenhang zwischen Wasserverfügbarkeit und Hitzeminderung. Eine 2025 veröffentlichte Modellstudie von Gobatti und Mitautoren betrachtete unterschiedliche Baumkonstellationen und Bodenfeuchten für Zürcher Siedlungstypen. In den meisten untersuchten Situationen war Beschattung der wichtigste Beitrag zur Verbesserung des thermischen Komforts, also zur Verringerung der Wärmebelastung des Menschen. Bei hoher Wasserverfügbarkeit konnte die zusätzliche Verdunstungskühlung eine ähnliche Grössenordnung erreichen. Ein erheblicher Anteil davon stammte aus der Verdunstung am Boden.

Die Ergebnisse haben klare Grenzen: Untersucht wurden bestimmte Modellkonstellationen mit ausgewachsenen Hainbuchen. Unter extremen Hitzebedingungen beseitigten selbst maximale Baumbedeckung und optimale Bewässerung den Hitzestress nicht vollständig. Die Resultate sind somit keine allgemeine Wirkungszusage für einen neu bepflanzten Dorfplatz.

Auch die Messgrösse ist entscheidend. Eine kühlere Belagsoberfläche bedeutet nicht, dass die Lufttemperatur im gleichen Umfang sinkt. Für die menschliche Wärmebelastung spielen neben der Lufttemperatur auch Strahlung, Wind und Luftfeuchtigkeit eine Rolle. Gemeinden sollten bei Wirkungsangaben deshalb nach Messgrösse, Standort, Wetterbedingungen und Vergleichssituation fragen.

Für die Planung folgt daraus: Schatten gezielt dort schaffen, wo Menschen ihn benötigen, und die Wasserversorgung der Vegetation mitplanen. Ein möglichst hoher Wasserverbrauch ist dagegen kein sinnvolles Projektziel. Ebenso wenig lässt sich aus den Forschungsergebnissen eine allgemeine Pflicht zur dauernden Bewässerung kommunaler Grünflächen ableiten.

Baumstandorte und Wasserwege gemeinsam entwerfen

Wurzelraum ist mehr als eine sichtbare Pflanzöffnung

Die Stadt Bern empfiehlt bei Baumgruben nach Möglichkeit 36 m³ durchwurzelbaren Raum. Geeignete, tragfähige Substrate können diesen auch unter befestigten Flächen ermöglichen. Die Berner Planungshinweise für Bäume verdeutlichen damit, weshalb die sichtbare Grösse einer Baumscheibe allein wenig über die langfristigen Standortbedingungen aussagt.

Die Zahl ist eine örtliche Empfehlung, keine schweizweit verbindliche Mindestvorgabe. Zudem sind 36 m³ Wurzelraum nicht mit 36 m³ gespeichertem Wasser gleichzusetzen. Für einen Variantenentscheid sollten Gemeinden deshalb nicht nur Baumzahlen vergleichen, sondern auch den tatsächlich verfügbaren Wurzelraum, die vorgesehene Kronenentwicklung und die Wasserzufuhr beurteilen lassen.

Wasser verteilen, ohne Staunässe zu erzeugen

Regenwasser lässt sich über geeignete Gefälle und oberflächennahe Rinnen zu Grünflächen führen. Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) empfiehlt in seinen Hinweisen zur Schwammstadt eine flächige Verteilung im Bereich von Baumstandorten statt einer konzentrierten Zuleitung unmittelbar an den Baum. Damit sollen eine gleichmässige Versorgung und gesundes Wurzelwachstum unterstützt und Staunässe vermieden werden.

Für die Projektierung empfiehlt sich ein nachvollziehbarer Wasserweg: von der angeschlossenen Dach- oder Platzfläche über die Verteilung bis zum Bereich, der das Wasser aufnimmt. Ebenso sollte erkennbar sein, wohin überschüssiges Wasser gelangt. Ein Regenfall nach der Fertigstellung bietet eine einfache Gelegenheit, die geplante Wasserführung vor Ort zu überprüfen.

Parkplätze können mehrere Funktionen übernehmen

Beim Pilotprojekt Schosshaldenfriedhof in Bern wurden Teile eines Parkplatzes entsiegelt beziehungsweise mit durchlässigen Belägen ausgestattet und fünf Linden gepflanzt. Ein spezieller Unterbau ermöglicht Wurzelraum unter befahrbaren Flächen. Die Stadt untersucht gemeinsam mit der ZHAW, wie sich unter anderem Tragfähigkeit, Versickerung, Baumwachstum und Substratfeuchte entwickeln.

Das Beispiel zeigt eine mögliche Verbindung von Verkehrsfläche und verbessertem Baumstandort. Die Projektdokumentation sieht eine fünfjährige Beobachtung vor; sie ist nicht mit einem abgeschlossenen Langzeitnachweis gleichzusetzen. Für andere Gemeinden ist deshalb vor allem der Ansatz übertragbar: unterschiedliche Anforderungen gemeinsam planen und ihre Vereinbarkeit anschliessend überprüfen.

Wasserbilanz statt pauschaler Speichergrösse

Ein Tank allein sichert noch keine Wasserversorgung während einer längeren Trockenperiode. Der Bericht «Regenwasser im Siedlungsraum» von BAFU und ARE unterscheidet zwischen Speicherung für eine spätere Nutzung und Rückhalt zur Dämpfung von Abflussspitzen. Für die Bewässerung ist ein gefüllter Speicher erwünscht. Für das nächste Starkregenereignis muss dagegen Aufnahmefähigkeit verfügbar sein.

Beide Funktionen lassen sich kombinieren, benötigen aber eine abgestimmte Auslegung und Betriebsweise. Gemeinden sollten sich deshalb erläutern lassen, welches Volumen für welche Aufgabe vorgesehen ist und wann es wieder zur Verfügung steht. Die Gesamtgrösse einer Zisterne genügt als Entscheidungsgrundlage nicht.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Grössenordnung

Die Heat-Down-Zusammenfassung in Aqua & Gas nennt für untersuchte Optimierungen der Belagsbenetzung einen Bereich von 2 bis 5 Millimetern Wasser pro Tag. Gemeint ist die gezielte Befeuchtung befestigter Oberflächen, nicht die Bewässerung von Bäumen. Die Angabe stammt aus Forschungsberechnungen und ist keine allgemeine Anwendungsempfehlung.

Auf einer beispielhaften Fläche von 1’000 m² entsprechen diese Mengen rechnerisch 2 bis 5 m³ täglich oder 28 bis 70 m³ während 14 Tagen. Ein angenommenes Regenereignis von 20 Millimetern auf einem 1’000 m² grossen Dach liefert bei einem angenommenen nutzbaren Anteil von 80 Prozent dagegen 16 m³. Das ist eine reine Beispielrechnung, keine Bemessung einer Anlage.

Sie verdeutlicht die Planungsfrage: Wie lange reicht das tatsächlich verfügbare Wasser für die vorgesehene Nutzung? Dabei sollten Gemeinden zwischen Pflanzenversorgung und zusätzlicher Belagskühlung unterscheiden. Die genannten Mengen dürfen nicht als Bewässerungsbedarf von Bäumen oder Grünflächen übernommen werden.

Für den Betrieb empfiehlt sich ein Vorgehen für Wasserknappheit: Welche Pflanzungen haben Vorrang? Welche ergänzenden Kühlmassnahmen werden reduziert? Wer entscheidet über eine andere Wasserquelle? Diese Fragen sollten vor einer Hitzewelle geklärt sein und nicht erst dann, wenn der Speicher leer ist.

Gewässerschutz und Sicherheit setzen den Rahmen

Das Ziel, Regenwasser stärker vor Ort zu nutzen, ersetzt keine Standortprüfung. Nach den VSA-Hinweisen zur Versickerung können Grundwasserschutzzonen, belastete Standorte und ungeeignete Bodenverhältnisse die Möglichkeiten begrenzen. Karten liefern erste Anhaltspunkte; je nach Situation sind Untersuchungen vor Ort notwendig.

Gemeinden sollten deshalb früh mit der zuständigen Fachstelle klären, welche kantonalen Anforderungen und Bewilligungen für die konkrete Lösung massgebend sind. Ebenso gehören Herkunft und Qualität des zufliessenden Wassers in die Abklärung. Ein Konzept für eine Dachfläche sollte nicht ungeprüft auf einen anders belasteten Zufluss übertragen werden.

Bei öffentlich zugänglichen Wasseranlagen kommen weitere Fragen hinzu. Für Dusch- und Badewasser bestehen spezifische Anforderungen an Wasserqualität und Hygiene. Für geplante Wasserspiele oder Vernebelungsanlagen empfiehlt sich deshalb eine separate Abklärung mit der zuständigen kantonalen Fachstelle. Die Eignung eines Wassers für Bodenbewässerung lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine Nutzung mit direktem Personenkontakt oder fein verteilten Wassertröpfchen übertragen.

Auch Stechmücken sind ein Gestaltungsthema. Das entsprechende VSA-Merkblatt unterscheidet zwischen schnell versickernden Anlagen und länger wasserführenden Speichern. Bei Sickermulden sind vollständige Versickerung und Kontrollen auf Verstopfungen wichtig. Bei Zisternen braucht es andere Vorkehrungen gegen den Zugang von Mücken. Eine pauschale Entwarnung ist ebenso wenig angebracht wie eine generelle Ablehnung wasserbezogener Massnahmen.

Unterhalt und Kosten vor dem Bauentscheid klären

Wasserdurchlässige Beläge können durch Schmutz und Sedimente an Versickerungsleistung verlieren. Der VSA verweist deshalb auf regelmässige Pflege und Reinigung. Für die Gemeinde ergibt sich daraus eine organisatorische Aufgabe: Zuständigkeiten und Ressourcen gehören in die Projektplanung, nicht erst in die Übergabe an den Werkdienst.

Beim Schulhaus Kreuzgut wurden die späteren Pflegeverantwortlichen bereits an der Pflanzenauswahl beteiligt. Die Projektdokumentation betont zudem die Bedeutung korrekt ausgeführter Gefälle und Wasserwege. Ein angelegtes Feuchtbiotop wurde nachträglich aus Sicherheitsgründen eingezäunt. Die Untersuchung von Wasserhaushalt und Mikroklima ist für 2024 bis 2027 vorgesehen. Das Beispiel liefert damit Umsetzungserfahrungen, aber noch keinen abschliessenden Nachweis einer bestimmten Temperaturreduktion.

Für einen kommunalen Kreditentscheid empfiehlt sich eine Kostengliederung in drei Teile: ohnehin erforderlicher Werterhalt, zusätzliche Anpassungsmassnahmen und späterer Betrieb. In den Variantenvergleich gehören damit auch Pflege, Reinigung, allfällige Bewässerung und Erfolgskontrolle. Pauschale Schweizer Quadratmeterpreise lassen sich aus den betrachteten Projekten nicht belastbar ableiten.

Bei Zisternen weist der Bericht von BAFU und ARE auf hohe Erstellungskosten und mögliche lange Amortisationszeiten hin. Eingespartes Trinkwasser allein ist deshalb keine ausreichende Begründung für eine wirtschaftliche Lösung. Umgekehrt sollten in einer Beurteilung auch die vorgesehenen Rückhaltefunktionen und der Nutzen für die Freiraumgestaltung sichtbar werden, ohne dafür unbelegte Einsparungen einzusetzen.

Adapt+: Förderbedingungen und Eingabefenster beachten

Das Bundesprogramm Adapt+ kann auch Gemeinden bei Klimaanpassungsmassnahmen unterstützen. Dazu zählen unter anderem Begrünung, Beschattung und Schwammstadtansätze. Eine Unterstützung hängt von den Förderbedingungen und der Prüfung des Vorhabens ab.

Stand 15. September 2026: Das Eingabefenster 2026 endete am 31. März. Nach Angaben des BAFU können 2027 wieder Gesuche eingereicht werden; die weiteren Informationen werden auf der Programmseite veröffentlicht. Gemeinden sollten mögliche Beiträge daher früh prüfen, sie aber nicht als bereits gesicherte Finanzierung behandeln.

In fünf Schritten zu einem umsetzbaren Gemeindeprojekt

Aus Forschung, Planungshilfen und Praxisbeispielen lässt sich folgendes Vorgehen ableiten. Es ist eine Orientierung für die Projektorganisation, kein verbindliches Verfahren.

  1. Bedarf und Prioritäten bestimmen. Zuerst sollte geklärt werden, wo Menschen zu welchen Tageszeiten Hitze ausgesetzt sind und welche Ausweichmöglichkeiten bestehen. Schulhausplätze, Wartebereiche und wichtige Fussverbindungen können dafür geprüft werden. Die einfachste Begrünungsfläche muss nicht der Ort mit dem grössten Handlungsbedarf sein.
  2. Die zuständigen Bereiche zusammenbringen. Bauverwaltung, Entwässerungsverantwortliche, Grünunterhalt oder Werkdienst und die jeweiligen Nutzungsverantwortlichen sollten den Projektauftrag gemeinsam vorbereiten. Eine federführende Stelle und klare Entscheidungswege helfen, Zielkonflikte zwischen Aufenthalt, Wasserbewirtschaftung und Betrieb rechtzeitig zu bearbeiten.
  3. Standort und Wasserhaushalt untersuchen. Zu klären sind verfügbare Flächen, Wurzelraum, Bodenverhältnisse, angeschlossene Zuflüsse und Einschränkungen. Die Wasserbilanz sollte sowohl Starkregen als auch längere Trockenperioden abbilden. Die Wasserführung bei Überlastung gehört ebenso dazu wie die Versorgung während Hitze.
  4. Varianten anhand ihrer Funktionen vergleichen. Zu beurteilen sind Beschattung, Pflanzenentwicklung, Wasserverfügbarkeit, Unterhalt und Kosten. Modellrechnungen sollten ihre Annahmen und Grenzen offenlegen. Bereits die Ausschreibung sollte kontrollierbare Anforderungen an Bodenaufbau, Gefälle, Wasserwege und Zugänglichkeit für die Pflege enthalten.
  5. Betrieb sichern und auswerten. Vor der Übergabe sollten Kontrollen, Pflege und Zuständigkeiten feststehen. Zur Erfolgskontrolle eignen sich je nach Projekt Pflanzenentwicklung, Bodenfeuchte, zusätzlicher Wasserverbrauch, Verhalten nach Regen und Unterhaltsaufwand. Temperaturmessungen sollten zur ursprünglichen Fragestellung passen und nicht lediglich besonders eindrückliche Einzelwerte liefern.

Eine fachliche Arbeitshilfe bietet die VSA-Checkliste für nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung in Quartieren von 2025. Sie bündelt Planungsaspekte, Indikatoren und Schweizer Beispiele. Der VSA bezeichnet das Instrument ausdrücklich als nicht verbindliche Unterstützung für die Projektentwicklung.

Über das eigene Bauprojekt hinausdenken

Gemeinden können das Thema auch bei Arealentwicklungen früh einbringen. Beim Parco Casarico in Sorengo enthielten die kommunalen Planungsvorgaben bereits Anforderungen an Versiegelung, Dachrückhalt und ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept. Die private Überbauung verbindet unter anderem Regengärten, begrünte Dächer und Rückhalt mit einem öffentlich zugänglichen Quartierpark.

Die dokumentierten Vorgaben sind örtlich und projektspezifisch; daraus entstehen keine schweizweiten Regeln. Das Beispiel zeigt jedoch eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit: Wasserbewirtschaftung und Landschaftsplanung können von Anfang an Teil einer Arealentwicklung sein, statt erst nach der Gebäudeplanung ergänzt zu werden.

Für den nächsten Schritt braucht eine Gemeinde deshalb nicht zwingend ein umfassendes Umbauprogramm. Sinnvoll kann sein, ein anstehendes Vorhaben auszuwählen und dessen Projektauftrag um überprüfbare Ziele für Schatten, Baumstandorte und Regenwasser zu ergänzen. Entscheidend ist, mit dem Bauentscheid auch die Bedingungen für den späteren Betrieb zu schaffen. So wird aus einer gestalterischen Aufwertung eine Massnahme, deren Funktion sich im kommunalen Alltag beobachten und weiterentwickeln lässt.

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