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Klimavorsorge: Wie Gemeinden besonders gefährdete Menschen erreichen

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In diesem Beitrag (14 Abschnitte)

Eine am 6. Oktober 2026 vorgestellte Studie im Auftrag des BAFU zeigt, wie Lebensumstände die Betroffenheit durch Klimarisiken prägen. Für Gemeinden eröffnet sich damit ein Handlungsfeld zwischen Sozialem, Gesundheit, Bevölkerungsschutz und Liegenschaften. Der Beitrag ordnet die Erkenntnisse ein und zeigt anhand bestehender Instrumente und Schweizer Beispiele, wie Unterstützung organisiert werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alter, Armut, Behinderung und soziale Isolation können sich gegenseitig verstärken. Die Studie warnt deshalb davor, ganze Bevölkerungsgruppen pauschal als besonders verletzlich einzustufen.
  • Gemeinden können prüfen, ob Warnungen und Schutzangebote Menschen mit eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten tatsächlich erreichen. Zuständigkeiten, Kontaktaufnahme und Weitervermittlung sollten vorab geklärt werden.
  • Die Untersuchung schafft keine neuen kommunalen Pflichten. Personendaten dürfen nicht allein aufgrund der Studienempfehlungen zusammengeführt werden; die konkrete Rechtslage ist zu prüfen.
  • Ein begrenzter, getesteter Ablauf bietet einen möglichen Einstieg. Dabei sollten Gebäude, Arbeitsbedingungen, wiederkehrender Aufwand und die Rückmeldungen der Nutzenden berücksichtigt werden.

Wer eine Hitzewarnung erhält, kann sich nicht immer selbst schützen. Für Gemeinden stellt sich deshalb die Frage, wie Informationen, zugängliche Angebote und persönliche Unterstützung zusammenwirken können.

Ein Warnhinweis löst noch kein praktisches Problem

Ein fiktives Beispiel: Zwei ältere Personen leben im gleichen Quartier. Die eine kann ihre Wohnung beschatten, erhält Besuch und erreicht selbstständig einen kühlen Aufenthaltsort. Die andere kann das Haus nur mit Unterstützung verlassen und hat niemanden, der regelmässig nach ihr sieht. Beide erhalten dieselbe Hitzewarnung. Ob sie daraus eine wirksame Schutzmassnahme machen können, unterscheidet sich jedoch erheblich.

Für eine Gemeinde stellt sich damit eine organisatorische Frage: Was geschieht zwischen der Information über eine Gefahr und der konkreten Unterstützung? Ein veröffentlichtes Merkblatt beantwortet noch nicht, wer einen Anruf übernimmt, eine Begleitung vermittelt oder bei Nichterreichbarkeit handelt. Genau an dieser Schnittstelle lässt sich die soziale Perspektive der Klimavorsorge praktisch ansetzen.

Was die neue Studie untersucht – und was nicht

Die Studie «Vulnerabilitäten gegenüber dem Klimawandel in der Schweiz» von INFRAS wurde im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erstellt. Der Bericht ist auf den 30. September 2026 datiert. Er untersucht Gesundheit, persönliche Sicherheit, Wohnen, Arbeit und materielle Sicherheit. Im Zentrum stehen gegenwärtige beziehungsweise kurzfristige Verwundbarkeiten von Menschen, nicht eine Bewertung einzelner Gemeindeorganisationen.

Methodisch verbindet die Untersuchung Literaturauswertungen, Interviews, interdisziplinäre Workshops und quantitative Datenanalysen. Wie der Projektbeschrieb von INFRAS erläutert, wurden Fachpersonen aus Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft einbezogen. Es handelt sich nicht um eine repräsentative Befragung der Schweizer Bevölkerung. Die Studie liefert eine fachübergreifende Einordnung, aber keine örtliche Liste aller Personen mit Unterstützungsbedarf.

Der Bericht bezeichnet seinen Schwerpunkt ausdrücklich als Problemanalyse; die Entwicklung von Lösungen stand nicht im Zentrum. Er ist damit eine fachliche Grundlage, keine neue gesetzliche Vorgabe. Welche Aufgaben eine Gemeinde bereits erfüllen muss, ist anhand der einschlägigen Rechtsgrundlagen zu beurteilen. Die nachfolgenden Handlungsmöglichkeiten sind eine redaktionelle Übertragung auf die Gemeindepraxis, ergänzt durch weitere Forschung und dokumentierte Beispiele.

Lebensumstände statt pauschaler Risikogruppen

Vulnerabilität bedeutet hier, wie anfällig jemand für klimatische Belastungen ist und wie begrenzt die Möglichkeiten zur Anpassung sind. In seiner Mitteilung vom 6. Oktober 2026 hebt das BAFU vier Merkmale hervor: Alter, Armut, Behinderung und soziale Isolation. Entscheidend ist deren Zusammenspiel. Ganze Bevölkerungsgruppen lassen sich deshalb nicht pauschal als besonders verletzlich einstufen.

Für die Praxis spricht dies gegen eine Auswahl nach einem einzigen Merkmal. Statt beispielsweise allein eine Altersgrenze als Bedarfsnachweis zu verwenden, sollte eine Gemeinde fragen, welche Unterstützung für eine bestimmte Situation fehlt. Ebenso wäre es verkürzt, das Alleinleben automatisch mit fehlenden sozialen Kontakten gleichzusetzen. Die Abklärung sollte Fähigkeiten und vorhandene Unterstützung ebenso berücksichtigen wie Einschränkungen.

INFRAS hält zugleich fest, dass Bevölkerungsschutz, bauliche Standards, Versicherungen und Gesundheitsversorgung die Widerstandsfähigkeit der Schweiz stärken. Dennoch können einzelne Menschen durch diese Schutznetze fallen. Daraus folgt für Gemeinden nicht, sämtliche bestehenden Angebote zu ersetzen. Ein sinnvoller Ansatz ist vielmehr, Übergänge zu überprüfen: zwischen Verwaltung und Fachorganisation, zwischen Gebäude und Betreuung sowie zwischen einer Warnung und erreichbarer Hilfe.

Diese Perspektive reicht über Hitze hinaus. Für die persönliche Sicherheit könnte geprüft werden, ob Warnungen verständlich sind und wer bei einer notwendigen Evakuierung Unterstützung organisiert. Beim Wohnen wäre zu klären, wer auf belastete Räume angewiesen ist und keine Ausweichmöglichkeit hat. Bei der materiellen Sicherheit stellt sich die praktische Frage, ob Kosten für Transport oder Angebote den Zugang zum Schutz verhindern.

Hitze zeigt die Bedeutung – auch ausserhalb extremer Tage

Wie relevant gesundheitlicher Hitzeschutz ist, verdeutlicht das ergänzende Monitoring der hitzebedingten Todesfälle im Sommer 2025. Für Mai bis September 2025 schätzt es in der Schweiz 410 hitzebedingte Todesfälle; der statistische Unsicherheitsbereich (95-Prozent-Konfidenzintervall) reicht von 284 bis 537. Rund 84 Prozent der geschätzten Fälle betrafen Menschen ab 75 Jahren. Die Berechnung beruht für 2025 auf vorläufigen Sterbedaten.

Die Zahlen sind statistische Schätzungen, keine Zählung einzeln als Hitzschlag registrierter Todesfälle. Sie beziffern auch nicht den ausschliesslich dem menschengemachten Klimawandel zurechenbaren Anteil. Rund 52 Prozent der geschätzten Fälle entfielen auf Tage mit moderater Hitze. Solche Tage sind deshalb nicht individuell gefährlicher als extreme Hitzetage; häufigere Belastungen können sich aber in der Summe erheblich auswirken. Für die Planung spricht dies dafür, saisonale Vorsorge nicht auf einzelne Extremereignisse zu beschränken.

Information allein genügt ebenfalls nicht immer. Bei einer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) dokumentierten Befragung zur Hitzekompetenz nahmen im Sommer 2023 rund 1’800 Personen ab 50 Jahren teil. Viele berichteten trotz vorhandenen Wissens nur wenige Schutzmassnahmen. Die Ergebnisse stützen den Ansatz, Aufklärung mit zugänglicher Unterstützung zu verbinden. Sie erlauben dagegen keine Aussage darüber, welche konkrete Massnahme in einer bestimmten Gemeinde fehlen muss.

Räumliche Hinweise mit örtlichen Abklärungen verbinden

Ein Faktenblatt des Bundes zur Hitzebelastung und Verwundbarkeit beschreibt, wie ein Werkzeug der Universität Bern Daten für Bern, Basel und Zürich zusammenführt. Es verbindet räumliche Hitzebelastung mit ausgewählten sozialen Merkmalen und Standorten wichtiger Einrichtungen. Die Berechnung des städtischen Hitzeinseleffekts verwendet simulierte sommerliche Nachttemperaturen von 2020. Es handelt sich somit nicht um eine aktuelle Messung jedes Gebäudes.

Für die kommunale Priorisierung ist das Vorgehen dennoch aufschlussreich: Nicht nur besonders heisse Quartiere verdienen Aufmerksamkeit, sondern auch Orte, an denen Menschen mit eingeschränkten Schutzmöglichkeiten zusammenkommen. Für die eigene Ausgangslage empfiehlt sich deshalb, vorhandene Klimakarten und Kenntnisse über Schulen, Betreuungseinrichtungen oder kommunale Wohnangebote gemeinsam zu betrachten.

Die Grenzen sind wesentlich: Eine Quartierkarte zeigt weder die Temperatur eines bestimmten Schlafzimmers noch den individuellen Unterstützungsbedarf. Auffällige Standorte sollten durch Gespräche mit den Verantwortlichen und Abklärungen vor Ort ergänzt werden. Für eine kleinere Gemeinde kann eine nachvollziehbare Standortübersicht zunächst zweckmässiger sein als der Aufbau eines eigenen komplexen Datenmodells.

Aus Angeboten verlässliche Abläufe machen

Die Hitze-Massnahmen-Toolbox 2021 im Auftrag des BAG unterscheidet Information, besondere Massnahmen während Hitzewellen und langfristige Anpassung. Sie nennt unter anderem Kontaktangebote, telefonische Hilfe und Informationen zu kühlen Orten. Das bestehende Instrument liefert Anregungen; es ist weder eine neue Ausgabe von 2026 noch ein identischer Pflichtenkatalog für alle Gemeinden.

Verantwortlichkeit und Weitervermittlung klären

Für den Einstieg empfiehlt sich eine federführende Stelle mit Stellvertretung. Je nach örtlicher Organisation könnten Gesundheits- oder Sozialbereich, Altersarbeit, Bevölkerungsschutz, Liegenschaftsverwaltung und Kommunikation beteiligt sein. Die Koordination sollte nicht voraussetzen, dass diese Funktionen überall als eigene Fachstellen vorhanden sind. Entscheidend ist, wer welchen Teil des Ablaufs tatsächlich übernimmt und welche kantonalen oder regionalen Stellen bereits zuständig sind.

Für ein Kontaktangebot wären insbesondere Auslösung, Kontaktaufnahme und Weitervermittlung zu vereinbaren. Wer erhält die relevante Warnung? Wer ruft angemeldete Personen an? Was geschieht, wenn jemand nicht antwortet oder Unterstützung benötigt? Eine solche Vereinbarung sollte auch festhalten, wann professionelle Hilfe beigezogen wird. Freiwillige sollten keine medizinischen Beurteilungen oder eine dauernde Erreichbarkeit übernehmen müssen, die ihr Auftrag nicht abdeckt.

Kühle Orte auf Nutzbarkeit prüfen

Bei kühlen Aufenthaltsorten regt die Toolbox an, Öffnungszeiten und gegebenenfalls Transportmöglichkeiten mitzudenken. Darauf aufbauend sollte die Gemeinde das Angebot mit möglichen Nutzenden prüfen: Ist der Zugang hindernisfrei? Gibt es Sitzgelegenheiten und Toiletten? Kann jemand ohne Konsumzwang bleiben? Ist Begleitung nötig? Ein Raum, der auf einer Karte erscheint, ist noch kein für alle nutzbares Schutzangebot.

Die Beteiligung Betroffener kann helfen, solche Hürden vorab zu erkennen. Sinnvoll wären kurze Gespräche mit Menschen mit unterschiedlichen Mobilitäts- und Kommunikationsbedürfnissen sowie mit Organisationen, die sie unterstützen. Dabei sollte offenbleiben, ob das bestehende Angebot verbessert, anders vermittelt oder durch eine andere Form von Unterstützung ergänzt werden muss.

Zwei Beispiele zeigen unterschiedliche Zugänge

Waadt: Kommunale Kontakte innerhalb kantonaler Abläufe

Der Kanton Waadt kündigte am 17. Juni 2026 die Aktivierung seiner Hitzepläne ab dem Folgetag an. Vorgesehen waren telefonische Kontakte und Hausbesuche der Gemeinden nach den jeweiligen örtlichen Abläufen. Parallel verstärkten sozialmedizinische Einrichtungen ihre Schutzmassnahmen; eine medizinische Telefonzentrale übernahm Beratung und Weitervermittlung.

Für andere Gemeinden ist vor allem die Aufgabenteilung interessant: Örtliche Kontaktarbeit lässt sich mit fachlicher Unterstützung verbinden, statt eine eigene medizinische Beratung aufzubauen. Das Beispiel dokumentiert einen organisierten Ablauf. Es belegt weder eine bestimmte Zahl verhinderter Erkrankungen noch eine identische Zuständigkeit sämtlicher Schweizer Gemeinden.

Basel-Stadt: Direkte Ansprache und konkrete Hilfe

Der am 5. Juni 2025 öffentlich vorgestellte Hitzemassnahmenplan Basel-Stadt sah unter anderem Informationspost an Personen vor, die im betreffenden Jahr 75 wurden. Apotheken, Spitex, Heime und weitere Einrichtungen wurden in die Kommunikation einbezogen. Eine gemeinsam mit Pro Senectute beider Basel betriebene sommerliche Hotline vermittelte bei Bedarf Unterstützung, etwa bei der Organisation von Einkäufen.

Übertragbar ist das Prinzip mehrerer Zugänge: direkte Ansprache, bestehende Kontakte und Hilfe bei praktischen Aufgaben. Die verwendete Altersgrenze beschreibt eine lokale Informationsmassnahme, keine allgemeingültige Grenze des Unterstützungsbedarfs. Für eine eigene Lösung wäre zu prüfen, welche Menschen über die bestehenden Kanäle gerade nicht erreicht werden.

Auch Gebäude, Mitarbeitende und Ressourcen gehören zur Vorsorge

Für kommunale Liegenschaften bietet sich eine gemeinsame Prüfung von baulichen Möglichkeiten und Betrieb an. Welche Räume müssen zu welchen Zeiten genutzt werden? Sind Beschattung und Ausweichräume vorhanden? Können Abläufe angepasst werden? Die standortbezogene Forschung zu Bern, Basel und Zürich berücksichtigt ausdrücklich soziale und gesundheitliche Einrichtungen. Für örtliche Entscheidungen sollte daran eine Prüfung der tatsächlichen Nutzung anschliessen, nicht nur der baulichen Ausstattung.

Die Gemeinde sollte dabei auch ihre Rolle als Arbeitgeberin berücksichtigen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt Hilfsmittel für die betriebliche Massnahmenplanung bereit. Empfohlen werden eine frühzeitige Planung, die Beteiligung der Beschäftigten, konkrete Massnahmen, zugewiesene Verantwortlichkeiten und eine periodische Überprüfung. Für Werkdienst, Reinigung, Betreuung oder Büroarbeitsplätze könnten die jeweiligen Leitungen gemeinsam mit der für Arbeitssicherheit verantwortlichen Funktion die betroffenen Tätigkeiten durchgehen.

Die Anpassung von Arbeitsabläufen sollte zugleich auf Zielkonflikte geprüft werden: Frühere Tätigkeiten können beispielsweise mit anderen betrieblichen Anforderungen oder örtlichen Ruhezeiten kollidieren. Für kommunale Einrichtungen wäre zudem zu klären, ob zusätzliche Hilfsangebote mit den vorhandenen personellen Kapazitäten vereinbar sind. Eine Gemeinde sollte nicht Schutz für Nutzende versprechen, ohne die dafür nötigen Arbeitsbedingungen mitzudenken.

Für die Ressourcenplanung empfiehlt sich, einmalige und wiederkehrende Aufwände getrennt auszuweisen: Abklärungen und bauliche Verbesserungen einerseits, Koordination, Kontakte, Transporte und zusätzliche Öffnungszeiten andererseits. Kooperation kann Doppelspurigkeiten vermeiden; sie ersetzt aber keine Vereinbarung über verfügbare Leistungen und deren Finanzierung. Der Umfang eines Angebots sollte sich deshalb am nachgewiesenen Bedarf und an einer verlässlich tragbaren Organisation orientieren.

Personen erreichen, ohne vorschnell Daten zusammenzuführen

Eine fachliche Empfehlung zur gezielten Unterstützung ist keine Rechtsgrundlage für ein umfassendes Personenregister. Vor der Verknüpfung von Einwohner-, Gesundheits- oder Sozialhilfedaten ist zu klären, welche Bearbeitungen für den konkreten Zweck zulässig sind. Ein Unterstützungsangebot sollte deshalb nicht mit der Annahme starten, sämtliche innerhalb einer Gemeinde vorhandenen Angaben dürften frei zusammengeführt werden.

Das Zürcher Sozialhilfehandbuch zum Datenschutz verdeutlicht die Problematik für diesen Kanton: Gesundheitsangaben und Informationen über Sozialhilfe zählen zu den besonders geschützten Personendaten. Auch die Bekanntgabe zwischen Behörden derselben Gemeinde unterliegt Voraussetzungen. Diese Erläuterungen lassen sich nicht als identische Regelung auf alle Kantone übertragen. Für ein örtliches Vorhaben ist die anwendbare Rechtslage mit den zuständigen Rechts- und Datenschutzstellen zu prüfen.

Als organisatorischer Ansatz empfiehlt sich, Planung und individuelle Hilfe zu trennen. Für die Standortplanung können hinreichend zusammengefasste Informationen genügen. Für ein persönliches Kontaktangebot wären Zweck, erforderliche Angaben, Zugriffsrechte, Weitergabe und Aufbewahrung vorab festzulegen. Eine freiwillige Anmeldung kann geprüft werden; sie ersetzt nicht die rechtliche Beurteilung der gesamten Datenbearbeitung. Ebenso sollte geklärt sein, wie Personen ihre Teilnahme beenden können.

Ein begrenzter Arbeitsauftrag als nächster Schritt

Aus der neuen Studie lässt sich ein konkreter Vorbereitungsauftrag ableiten, ohne sofort ein umfassendes Zusatzprojekt zu starten: Die zuständige Leitung könnte vorhandene Abläufe, Angebote und erkennbare Lücken gemeinsam mit den örtlichen Partnern überprüfen lassen. Als Einstieg eignet sich beispielsweise die sommerliche Unterstützung zu Hause lebender Personen oder die Verbesserung eines besonders belasteten kommunalen Standorts.

Für eine erste Einordnung stellt das BAFU ein Online-Tool zur Klimaanpassung für Gemeinden bereit. Es unterstützt die Einschätzung örtlicher Risiken und verweist auf Handlungsmöglichkeiten und Beispiele. Damit lassen sich Themen eingrenzen; die Verantwortung für die Prüfung der örtlichen Voraussetzungen bleibt bei den Beteiligten.

Danach sollte ein ausgewählter Ablauf vor der nächsten Saison anhand eines fiktiven Ereignisses durchgesprochen werden. Dabei zeigt sich, ob Ansprechpartner erreichbar, Zuständigkeiten verständlich und Hilfeleistungen tatsächlich verfügbar sind. Auch der Umgang mit fehlenden Kapazitäten gehört in diesen Test: Eine begrenzte, nachvollziehbare Zusage ist hilfreicher als ein umfassendes Versprechen ohne gesicherte Umsetzung.

Für die spätere Auswertung wären zunächst praktische Angaben geeignet: zustande gekommene Kontakte, vermittelte Hilfen, Nutzung der Angebote, tatsächlicher Aufwand und Rückmeldungen. Daraus lässt sich lernen, nicht ohne Weiteres eine Zahl verhinderter Todesfälle berechnen. Der entscheidende nächste Schritt ist, vorhandene Schutzangebote mit klaren Zuständigkeiten und einer überprüfbaren Unterstützung zu verbinden.

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