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Legionellen in Gemeindegebäuden: Risiken erkennen und vorbeugen

Legionellen vermehren sich vor allem in warmem, stagnierendem Wasser und werden gefährlich, wenn belastete Aerosole eingeatmet werden. Für Gemeinden betrifft dies besonders Schulen, Sportanlagen, Pflegeeinrichtungen und weitere Liegenschaften mit Duschen oder technischen Wasseranlagen. Der Beitrag ordnet Risiken, Pflichten und konkrete Massnahmen für die Hitze- und Ferienperiode ein.

12 Min. Lesezeit Legionellen, Trinkwasserhygiene, Gemeindegebäude, Wasserversorgung, Sommerferien, Hitzewelle, Gebäudebetrieb, Gesundheitsschutz, Spülplan

Das Wichtigste in Kürze

  • Warmes, stagnierendes Wasser begünstigt Legionellen; gefährlich wird das Einatmen belasteter Aerosole. Besonders relevant sind Duschen, Pflegeeinrichtungen und technische Anlagen mit Wasservernebelung.
  • Empfohlene Betriebswerte sind mindestens 60 °C am Speicheraustritt, 55 °C in warmgehaltenen Leitungen und 50 °C nach Vorlauf an Warmwasserstellen sowie höchstens 25 °C beim Kaltwasser.
  • Für regelmässig länger als drei Tage unbenutzte Entnahmestellen werden mindestens zwei gründliche Spülungen pro Woche empfohlen. Wiedereröffnungen nach Ferien müssen kontrolliert vorbereitet und dokumentiert werden.
  • Gemeinden sollten Anlagen nach Risiko priorisieren und Verantwortlichkeiten festlegen. Bei kritischen Temperaturen, längerem Stillstand oder früheren Befunden ist eine Fachabklärung angezeigt; Spülen allein saniert keine Systemkontamination.

Hitze, Ferienbetrieb und selten genutzte Wasserleitungen können das Legionellenrisiko in kommunalen Gebäuden erhöhen. Der Beitrag zeigt, wie Gemeinden Anlagen prüfen, Spülungen organisieren und Wiedereröffnungen absichern.

Warum das Thema Gemeinden gerade jetzt betrifft

Legionellen sind für Gemeinden kein abstraktes Hygienethema. Viele kommunale Liegenschaften verfügen über Duschen, weit verzweigte Trinkwasserinstallationen oder technische Anlagen, in denen Wasser erwärmt und fein zerstäubt werden kann. Dazu gehören Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Alters- und Pflegeeinrichtungen, Werkhöfe, Feuerwehrgebäude, Zivilschutzanlagen sowie einzelne Brunnen-, Befeuchtungs- oder Kühlsysteme.

Besondere Aufmerksamkeit verlangt die Kombination aus Sommerhitze und Ferienbetrieb. Hohe Umgebungstemperaturen können Kaltwasserleitungen und wenig durchflossene Anlagenteile erwärmen. Gleichzeitig sinkt der Wasserverbrauch in geschlossenen oder nur teilweise genutzten Gebäuden deutlich. Das Wasser bleibt länger in den Leitungen stehen und kann sich in einen für Legionellen günstigen Temperaturbereich erwärmen.

Das Bundesamt für Umwelt berichtete im Juli 2026 über aussergewöhnlich hohe Temperaturen in zahlreichen Schweizer Fliessgewässern. Diese Messungen sind kein direkter Nachweis erhöhter Temperaturen in kommunalen Trinkwasserinstallationen. Sie verdeutlichen jedoch die besondere thermische Ausgangslage dieses Sommers und sprechen dafür, die tatsächlichen Temperaturen in Reservoiren, Versorgungsnetzen und Gebäuden gezielt zu kontrollieren. Der Legionellenausbruch in Basel-Stadt im Sommer 2026, bei dem wasserbetriebene Kühltürme im Zentrum der Untersuchungen standen, erinnert zudem daran, dass nicht nur Duschen, sondern auch technische Anlagen mit grosser Aerosolreichweite relevant sein können.

Was Legionellen sind und wann sie gefährlich werden

Legionellen sind Bakterien, die gemäss der Weltgesundheitsorganisation natürlicherweise in feuchten Umgebungen und Gewässern vorkommen. In niedrigen Konzentrationen verursachen sie in der Regel kein Problem. In künstlichen Wassersystemen können sie sich jedoch vermehren, insbesondere wenn das Wasser warm ist, längere Zeit stagniert und sich Biofilme gebildet haben. Biofilme sind dünne mikrobielle Beläge an Rohrinnenwänden, Armaturen oder anderen wasserführenden Oberflächen.

Eine Infektion erfolgt gewöhnlich nicht durch das Trinken von Wasser, sondern durch das Einatmen feinster belasteter Wassertröpfchen, sogenannter Aerosole. Typische Quellen sind Duschen, Sprudelbecken, Vernebelungsanlagen, Zierbrunnen mit feiner Versprühung sowie Nasskühltürme und Verdunstungsrückkühler. Legionellen können die Legionärskrankheit, eine teilweise schwere Lungenentzündung, oder das meist milder verlaufende Pontiac-Fieber auslösen.

Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem, Menschen mit chronischen Lungen-, Herz- oder Nierenerkrankungen sowie starke oder langjährige Raucherinnen und Raucher. In Gebäuden mit vulnerablen Nutzergruppen muss das Risiko deshalb strenger beurteilt werden als in einer gewöhnlichen Verwaltungsbaute.

Vier Faktoren bestimmen das Risiko

  • Temperatur: Legionellen können sich ungefähr zwischen 20 und 50 °C vermehren. Als besonders kritisch gilt in den Schweizer Empfehlungen der Bereich von 25 bis 45 °C.
  • Stagnation: Selten genutzte Leitungen, überdimensionierte Systeme, Totleitungen und grosse Speicher mit geringem Umsatz verlängern die Aufenthaltszeit des Wassers.
  • Biofilm und Ablagerungen: Kalk, Korrosion, raue Oberflächen und mikrobielle Beläge bieten Legionellen geschützte Lebensräume.
  • Aerosolbildung: Das gesundheitliche Risiko entsteht vor allem dort, wo belastetes Wasser fein zerstäubt und eingeatmet wird.

Für Gemeinden ist nicht die Hitze allein entscheidend. Kritisch wird die Verbindung von Wärme, wenig Wasserbezug, Stagnation, Biofilm und einer aerosolbildenden Entnahmestelle oder technischen Anlage.

Warum die Sommerferien das Risiko erhöhen können

Während der Ferien werden einzelne Gebäudeteile oft über Wochen kaum genutzt. In Schulhäusern und Sportanlagen betrifft dies nicht nur die sichtbaren Hauptduschen. Auch Personalduschen, Schiedsrichtergarderoben, Sanitätsräume, Reinigungsanschlüsse, Teeküchen, abgelegene Lavabos und selten genutzte WC-Anlagen können stagnierende Leitungsabschnitte verursachen.

Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Warmwassertemperaturen aus Energiespargründen abgesenkt oder Zirkulationspumpen ausgeschaltet werden. Dadurch können grössere Wasservolumen länger im kritischen Temperaturbereich verbleiben. Auch das Kaltwasser kann sich in warmen Technikräumen, Schächten oder schlecht gedämmten Leitungen auf mehr als 25 °C erwärmen. Ungünstig geführte Leitungen, defekte Rückflussverhinderer oder falsch eingestellte Mischventile können die Erwärmung zusätzlich verstärken.

Die Empfehlungen des Bundes nennen Schulen mit reduziertem Betrieb während der Ferien ausdrücklich als Beispiel für Anlagen, bei denen wenig benutzte Duschen vor der Wiederverwendung gespült werden müssen. Nach mehr als zwei Wochen Stillstand ist von einem erhöhten Risiko auszugehen. Nach mehr als einem Monat soll die gesamte Kalt- und Warmwasserinstallation vor der Wiederinbetriebnahme kontrolliert und gründlich gespült werden.

Die erste Spülung sollte nicht den ersten Nutzerinnen und Nutzern nach der Wiedereröffnung überlassen werden. Gerade die erste Wasserfüllung kann belastet sein, während beim Duschen unmittelbar Aerosole entstehen. Die Wiederinbetriebnahme gehört deshalb in die Verantwortung des Gebäude- oder Anlagenbetriebs.

Welche kommunalen Anlagen besonders zu prüfen sind

Eine risikobasierte Bestandesaufnahme sollte mindestens folgende Gebäude und Anlagen erfassen:

  • Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Gebäude mit besonders gefährdeten Personen;
  • Schulen, Turn- und Sporthallen mit Duschen;
  • Schwimmbäder, Garderoben und Sprudelbecken;
  • Feuerwehrgebäude, Werkhöfe und Personalumkleiden;
  • Zivilschutzanlagen, temporäre Unterkünfte und Ferien- oder Lagerhäuser;
  • selten genutzte Verwaltungsgebäude oder geschlossene Gebäudetrakte;
  • Zier- und Springbrunnen mit feiner Versprühung;
  • Luftbefeuchter, Vernebelungsanlagen, Nasskühltürme und Verdunstungsrückkühler.

Normale geschlossene Klimaanlagen oder Wärmepumpen ohne offene Wasservernebelung gelten dagegen nicht als typische Legionellenquellen. Entscheidend ist stets, ob Wasser in einem günstigen Temperaturbereich stagniert und anschliessend als Aerosol freigesetzt werden kann.

Rechtliche und organisatorische Verantwortung

Das Schweizer Lebensmittelrecht verpflichtet Betriebe, die Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände abgeben, zur Selbstkontrolle. Für öffentlich zugängliche Duschanlagen bedeutet dies insbesondere, Verantwortlichkeiten festzulegen, Gefahren zu analysieren, Kontroll- und Wartungsmassnahmen zu bestimmen, Ergebnisse zu dokumentieren und Korrektur- beziehungsweise Notfallmassnahmen vorzubereiten.

Für Wasser aus öffentlich zugänglichen Duschanlagen gilt gemäss den rechtlichen Vorgaben ein Höchstwert von 1’000 koloniebildenden Einheiten Legionella spp. pro Liter. Für Sprudelbäder mit einer Wassertemperatur über 23 °C gilt ein Höchstwert von 100 koloniebildenden Einheiten pro Liter. Öffentlich zugänglich können auch Anlagen sein, die nur einem berechtigten, aber nicht ausschliesslich privaten Personenkreis offenstehen, beispielsweise Schulsporthallen oder Personalduschen.

Von diesen verbindlichen Höchstwerten sind technische Empfehlungen zu unterscheiden. Temperaturziele, Spülintervalle und Wartungsvorgaben sind überwiegend Teil der fachlichen Prävention und der anerkannten Regeln der Technik. Sie sind dennoch rechtlich bedeutsam, weil die Betreiberin im Rahmen der Selbstkontrolle nachvollziehbar darlegen muss, wie sie die Wasserqualität sicherstellt.

Das Merkblatt des Kantons Zürich zur Selbstkontrolle konkretisiert diese Anforderungen für öffentlich zugängliche Duschanlagen. Für jedes relevante Objekt sollte deshalb eine verantwortliche Person bezeichnet werden. Sinnvoll sind ausserdem eine aktuelle Anlagenübersicht, eine objektspezifische Risikoeinstufung, ein dokumentierter Spül- und Kontrollplan sowie ein Vorgehen für positive Befunde oder Krankheitsverdacht.

Temperaturen als zentrale Betriebsgrösse

Die Schweizer Empfehlungen nennen folgende hygienisch günstigen Betriebswerte:

MessstelleZielwert
Austritt aus Warmwasserspeicher oder Wärmeübertragermindestens 60 °C
Warmgehaltene Leitungen und Zirkulationmindestens 55 °C
Warmwasser an der Entnahmestelle nach kurzem Vorlaufmindestens 50 °C
Kaltwasser im Verteilsystem oder an der Entnahmestellehöchstens 25 °C

Eine korrekte Anzeige am Boiler genügt nicht. Relevant sind auch der Zirkulationsrücklauf, entfernte Entnahmestellen, schlecht durchströmte Stichleitungen und der letzte Leitungsabschnitt bis zur Armatur. Das Schweizer Forschungsprogramm LeCo bezeichnet gerade diese peripheren Bereiche als besondere Herausforderung.

Der Verbrühungsschutz bleibt gleichzeitig zwingend. Mischventile und Temperaturbegrenzer müssen fachgerecht ausgelegt und gewartet werden. Eine thermische Schockdesinfektion mit 70 bis 80 °C ist keine gewöhnliche Ferienmassnahme, sondern eine Sanierungsmethode für Fachpersonen. Sie kann Verbrühungen verursachen und behebt strukturelle Probleme wie Totleitungen oder Biofilm nicht automatisch dauerhaft.

Wie regelmässig gespült werden sollte

Für Entnahmestellen, die üblicherweise länger als drei Tage nicht benutzt werden, empfehlen Bund und Fachstellen einen Spülplan mit mindestens zwei gründlichen Spülungen pro Woche. Die beiden Termine sollten möglichst gleichmässig verteilt werden. Zwei Spülungen unmittelbar nacheinander ersetzen den regelmässigen Wasserwechsel nicht.

NutzungssituationOrientierung für den Betrieb
Entnahmestelle gewöhnlich länger als drei Tage unbenutztIn den Spülplan aufnehmen und mindestens zweimal wöchentlich gründlich spülen
Aerosolbildende Armatur länger als eine Woche unbenutztVor der erneuten Nutzung spülen
Stillstand länger als zwei WochenErhöhtes Risiko berücksichtigen und Wiederinbetriebnahme verstärkt kontrollieren
Stillstand länger als einen MonatGesamte Kalt- und Warmwasserinstallation kontrolliert und gründlich spülen
Wasser während des Stillstands möglicherweise zwischen 25 und 50 °CEine zeitnahe Legionellenuntersuchung prüfen

Eine allgemeingültige Spüldauer in Minuten gibt es nicht. Ziel ist der vollständige Austausch des stagnierenden Wassers und das Erreichen einer stabilen Temperatur. Dauer und Reihenfolge hängen von Leitungsvolumen, Leitungslänge, Durchfluss, Lage der Entnahmestelle sowie von der Leistung des Warmwassersystems ab.

Bei der Spülung sollten Aerosole möglichst vermieden werden. Duschköpfe können so geführt werden, dass das Wasser direkt abläuft; nach langen Stillständen ist eine vorgängige Reinigung und Entkalkung von Duschköpfen und Perlatoren sinnvoll. In grösseren Gebäuden empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen nach Strängen, Stockwerken oder Zonen. Beginn, Ende, gemessene Temperaturen, Auffälligkeiten und verantwortliche Person sollten dokumentiert werden.

Spülen ist eine wichtige betriebliche Präventionsmassnahme, aber keine vollständige Sanierung. Es ersetzt stagnierendes Wasser, entfernt jedoch weder Totleitungen noch einen etablierten Biofilm. Eine wissenschaftliche Untersuchung in einem nicht chlorierten Versuchssystem zeigte unmittelbare Reduktionen nach dem Spülen, aber keinen eindeutigen nachhaltigen Vorteil während länger dauernder Niedrigverbrauchsphasen. Die offiziellen Spülpläne bleiben deshalb sinnvoll, müssen jedoch durch eine funktionierende Temperaturhaltung und eine geeignete Anlagenstruktur ergänzt werden.

Ein Vorgehensmodell für die aktuelle Hitze- und Ferienperiode

  1. Verantwortung und Prioritäten festlegen: Eine zentrale Stelle koordiniert das Thema. Gebäude mit vulnerablen Personen und Anlagen mit starker Aerosolbildung erhalten höchste Priorität.
  2. Anlageninventar aktualisieren: Duschen, selten genutzte Entnahmestellen, Warmwasserspeicher, Zirkulationen, Sprudelbecken, Vernebler und Rückkühlwerke werden vollständig erfasst.
  3. Temperaturen messen: Zu prüfen sind Speicheraustritt, Zirkulationsrücklauf, nahe und entfernte Warmwasserstellen sowie Kaltwasser nach längerer Stagnation. Auffällige Werte werden nicht nur einmalig, sondern nach einem festgelegten Verfahren kontrolliert.
  4. Ferieneinstellungen überprüfen: Abgesenkte Boilertemperaturen, ausgeschaltete Zirkulationspumpen und deaktivierte automatische Hygienespülungen sind auf ihre hygienischen Folgen zu prüfen.
  5. Spülplan umsetzen: Selten genutzte Stellen werden mindestens zweimal pro Woche kontrolliert gespült. Auch unscheinbare Nebenräume und Personalbereiche sind einzubeziehen.
  6. Wiedereröffnung vorbereiten: Schulen und Sportanlagen werden einige Tage vor Betriebsaufnahme gespült, gereinigt, temperaturkontrolliert und durch die zuständige Person dokumentiert freigegeben.
  7. Probenahme risikobasiert entscheiden: Fachliche Abklärungen sind besonders bei früheren Befunden, vulnerablen Nutzergruppen, längerem Stillstand, anhaltenden Temperaturabweichungen, komplexen Altanlagen oder einem Krankheitsverdacht angezeigt.

Wann eine Laboruntersuchung oder Fachplanung angezeigt ist

Eine Legionellenuntersuchung ist insbesondere zu prüfen, wenn bereits früher erhöhte Werte festgestellt wurden, ein Gebäude besonders gefährdete Personen beherbergt, die Anlage länger als einen Monat stillstand oder die Zieltemperaturen trotz Spülung nicht erreicht werden. Gleiches gilt bei Totleitungen, starker Korrosion, umfangreichen Umbauten, Nutzungsänderungen oder einem möglichen Zusammenhang mit einem Krankheitsfall.

Vor der Probenahme muss geklärt werden, welche Frage beantwortet werden soll. Eine erste Wasserportion aus der Armatur kann Hinweise auf eine lokale Belastung im letzten Leitungsabschnitt geben. Eine Probe nach längerem Ablaufen dient eher der Beurteilung des Systems. Das Probenahmekonzept sollte deshalb mit einem geeigneten Fachlabor oder der zuständigen kantonalen Stelle festgelegt werden.

Bei einem positiven Befund sind betroffene Duschen oder andere Aerosolquellen je nach Situation zu sperren. Weitere mögliche Massnahmen sind endständige Filter, die Reinigung und Entkalkung von Armaturen, die Korrektur von Temperaturen und Zirkulation, die Entfernung von Totleitungen sowie eine fachlich geplante thermische oder chemische Sanierung. Wiederholtes Spülen allein genügt bei einer systemischen Kontamination nicht.

Die Rolle der Gemeinde als Wasserversorgerin

Gemeinden können gleichzeitig Gebäudeeigentümerinnen und Wasserversorgerinnen sein. Die beiden Rollen sollten organisatorisch getrennt betrachtet werden. Gemäss dem Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches liegt die Verantwortung der Wasserversorgung in der Regel bis zum Hauptwasserzähler, zur ersten Absperrarmatur oder zur im kommunalen Wasserreglement bezeichneten Übergabestelle. Für die Installation danach ist grundsätzlich die Gebäude- oder Anlageneigentümerin verantwortlich.

Die Wasserversorgung sollte während längerer Hitzeperioden risikobasiert die Entwicklung der Roh- und Reinwassertemperaturen, den Reservoirumsatz, die Verweilzeiten sowie wenig durchflossene oder exponierte Netzabschnitte prüfen. Treten in einer kommunalen Liegenschaft Auffälligkeiten auf, helfen Vergleichsmessungen an der Übergabestelle und an verschiedenen Stellen im Gebäude, die Ursache einzugrenzen.

Eine pauschale chemische Behandlung des Netzes oder der Gebäudeinstallation ist keine Standardlösung. Der Bund hält auf Grundlage der LeCo-Ergebnisse fest, dass zulässige Konzentrationen bestimmter Desinfektionsmittel für die Bekämpfung etablierter Legionellen in Hausinstallationen unter Umständen nicht genügen. Chemische Massnahmen gehören deshalb in eine fachlich geplante Sanierungsstrategie.

Ressourcen und Kosten realistisch einordnen

Aus den verwendeten Quellen lassen sich keine allgemeingültigen Kostenansätze für Gemeinden ableiten. Der Aufwand hängt stark von Gebäudegrösse, Anlagenzustand, Zahl der Entnahmestellen, Risikoprofil und allfälligem Sanierungsbedarf ab. Für die Planung ist eine Trennung in drei Ebenen zweckmässig:

  • Betriebliche Sofortmassnahmen: Zuständigkeit, Inventar, Temperaturmessungen, Spülungen und Dokumentation beanspruchen hauptsächlich personelle Ressourcen und geeignete Messmittel.
  • Fachliche Abklärungen: Laboranalysen, hydraulische Prüfungen und externe Beratung sind risikobasiert einzuplanen.
  • Bauliche Verbesserungen: Die Entfernung von Totleitungen, der hydraulische Abgleich, die bessere thermische Trennung von Kalt- und Warmwasser oder der Ersatz ungeeigneter Speicher und Armaturen können Investitionen erfordern.

Die kurzfristige Prävention sollte nicht aus Kostengründen auf einzelne sichtbare Duschen beschränkt werden. Gleichzeitig ist eine flächendeckende Laborbeprobung aller Gebäude ohne Gefahrenanalyse nicht automatisch zielführend. Ein risikobasiertes Vorgehen bündelt die verfügbaren Ressourcen dort, wo Exposition und mögliche Folgen am grössten sind.

Die wichtigsten nächsten Schritte für Gemeinden

  • Verantwortliche Personen für Wassersicherheit und Legionellenprävention bestimmen.
  • Kommunale Gebäude und technische Aerosolquellen nach Risiko priorisieren.
  • Warm- und Kaltwassertemperaturen nicht nur am Speicher, sondern auch an entfernten Entnahmestellen messen.
  • Ferienabsenkungen und ausgeschaltete Zirkulationen überprüfen.
  • Selten genutzte Entnahmestellen in einen dokumentierten Spülplan mit mindestens zwei Spülungen pro Woche aufnehmen.
  • Schulen und Sportanlagen vor der Wiedereröffnung kontrolliert spülen, reinigen und freigeben.
  • Bei längerem Stillstand, kritischen Temperaturen, vulnerablen Nutzergruppen oder früheren Befunden eine Fachabklärung und Probenahme prüfen.
  • Mittelfristig Totleitungen, mangelhafte Zirkulation und thermisch ungünstige Leitungsführungen sanieren.

Die wirksamste kurzfristige Strategie besteht darin, Temperaturen zu messen, den Wasserumsatz aufrechtzuerhalten, selten genutzte Stellen systematisch zu spülen und Wiederinbetriebnahmen dokumentiert vorzubereiten. Wo Kaltwasser zu warm bleibt, Warmwasser die Zielwerte verfehlt oder besonders gefährdete Personen betroffen sind, braucht es eine weitergehende fachliche Beurteilung.

Grundlagen für die betriebliche Umsetzung bieten insbesondere die Empfehlungen des Bundes zu Legionellen und Legionellose, die Stellungnahme des Bundes zum Forschungsprogramm LeCo sowie die einschlägigen rechtlichen Höchstwerte. Für die konkrete Beurteilung eines Gebäudes sind zusätzlich die Vorgaben der zuständigen kantonalen Vollzugsstelle und die anlagenspezifischen Verhältnisse massgebend.

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