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E-ID: So bereiten sich Schweizer Gemeinden jetzt vor

Die Schweizer E-ID soll eine verlässliche digitale Identifikation ermöglichen und die Grundlage für weitere elektronische Nachweise bilden. Für Gemeinden geht es damit nicht nur um einen neuen Anmeldeweg: Je nach Rechtsgrundlage entsteht eine Annahmepflicht, zugleich eröffnen sich Chancen für medienbruchfreie Dienstleistungen. Entscheidend ist eine frühzeitige Prüfung der Prozesse, Rollen und Systeme.

11 Min. Lesezeit E-ID, Gemeinden, AGOV, Verwaltungsdigitalisierung, Datenschutz, Informationssicherheit, elektronische Nachweise, Einwohnerdienste, Prozessoptimierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatliche E-ID soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 starten. Ein verbindlicher Einführungstermin und ein daraus ableitbares kommunales Umsetzungsende stehen noch nicht fest.
  • Bei Identifizierungen in Ausführung von Bundesrecht entsteht eine Annahmepflicht mit höchstens zwei Jahren Übergangsfrist ab Inkrafttreten von Artikel 24; jede Dienstleistung ist einzeln einzuordnen.
  • Die E-ID bestätigt die Identität einer natürlichen Person. Aktueller Wohnsitz, Vertretungsberechtigungen und gesetzliche Unterschriftsanforderungen müssen weiterhin gesondert geprüft werden.
  • Gemeinden sollten Prozesse und Rechtsgrundlagen inventarisieren, die kantonale AGOV-Anbindung klären und standardisierte Pilotleistungen vorbereiten. Datenminimierung, Rollenverwaltung und Unterstützung für Personen ohne E-ID gehören dazu.

Die staatliche E-ID schafft neue Möglichkeiten für digitale Gemeindeprozesse, bringt aber auch rechtliche und organisatorische Pflichten. Der Beitrag zeigt, welche Abläufe betroffen sind und wie Gemeinden systematisch vorgehen können.

Die E-ID wird zur kommunalen Infrastrukturfrage

Die staatliche elektronische Identität, kurz E-ID, soll es ermöglichen, die Identität einer Person im digitalen Raum verlässlich nachzuweisen. Für Gemeinden ist sie damit weit mehr als eine neue Anmeldeoption für ein Onlineportal. Sie berührt die rechtliche Identifikation, die Gestaltung von Formularen und Fachprozessen, den Datenschutz, die Informationssicherheit sowie die Zusammenarbeit mit Kanton und Softwareanbietern.

Der genaue Einführungstermin ist noch offen. Nach den aktuellen Informationen des Bundes soll die staatliche Vertrauensinfrastruktur voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 produktiv werden. Die zusätzliche Zeit wird insbesondere für weitere Sicherheitsarbeiten genutzt. Gemeinden sollten deshalb weder von einem bereits abschliessend festgelegten Startdatum ausgehen noch die Vorbereitung aufschieben. Entscheidend ist, die eigenen Dienstleistungen frühzeitig zu prüfen und die Umsetzung mit den kantonalen Stellen abzustimmen. Weitere Angaben zum Zeitplan veröffentlicht der Bund auf der Informationsseite zur Einführung der E-ID.

Was die E-ID leistet – und was nicht

Die E-ID ist ein vom Bund ausgestellter elektronischer Identitätsnachweis für natürliche Personen. Sie soll kostenlos und grundsätzlich freiwillig sein. Gespeichert wird sie in der digitalen Brieftasche «swiyu». Über die staatliche Vertrauensinfrastruktur können prüfende Stellen feststellen, wer einen Nachweis ausgestellt hat, ob er gültig ist und ob er widerrufen wurde. Die grundlegenden Funktionen beschreibt das E-ID-Portal des Bundes.

Für kommunale Projekte ist eine klare Abgrenzung zu anderen Instrumenten wichtig:

  • Die E-ID bestätigt die Identität einer natürlichen Person und übermittelt ausgewählte amtlich bestätigte Merkmale.
  • AGOV ist das staatliche Anmeldesystem für Behördenangebote. Die E-ID kann künftig als starkes Authentisierungsmittel innerhalb von AGOV eingesetzt werden. Rollen und Zugriffsrechte bleiben jedoch im jeweiligen Gemeindeportal oder Fachsystem zu verwalten.
  • Eine elektronische Signatur erfüllt je nach Ausgestaltung eine andere Funktion. Die E-ID ist für sich allein keine qualifizierte elektronische Signatur und ersetzt gesetzliche Schriftformerfordernisse nicht automatisch.
  • Elektronische Nachweise können zusätzliche Eigenschaften oder Berechtigungen belegen, beispielsweise einen Wohnsitz oder eine kommunale Bewilligung.
  • Register- und Vertretungsprüfungen bleiben eigenständige Schritte. Die E-ID weist nicht nach, dass eine Person für ein Unternehmen, einen Verein, ein Kind oder eine andere Person handeln darf.

Besonders wichtig für Einwohnerdienste: Eine aktuelle Wohnadresse oder die Wohnsitzgemeinde gehört nicht zum gesetzlichen E-ID-Datensatz. Die Identität einer Person und ihr aktueller Wohnsitz sind deshalb weiterhin getrennt zu prüfen. Für eine Wohnsitzbestätigung braucht es neben der Identifikation einen Abgleich mit dem massgebenden Einwohnerregister oder einen eigenständigen elektronischen Wohnsitznachweis. Die gesetzlichen Grundlagen und Datenfelder sind in den Erläuterungen des Bundesrates zum E-ID-Gesetz beschrieben.

Wann Gemeinden die E-ID akzeptieren müssen

Für Gemeinden ist Artikel 24 des E-ID-Gesetzes zentral. Danach müssen Behörden und andere Stellen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, die E-ID akzeptieren, wenn sie in Ausführung von Bundesrecht eine Identifizierung vornehmen. Die Pflicht knüpft somit nicht pauschal an ein Amt oder eine Organisationseinheit an, sondern an die Rechtsgrundlage des konkreten Vorgangs.

Ein kommunaler Dienst kann gleichzeitig Aufgaben nach Bundesrecht, kantonalem Recht und kommunalem Recht erfüllen. Die Gemeinde muss deshalb jede Dienstleistung einzeln prüfen. Eine blosse Liste nach Abteilungen genügt nicht.

Einordnung Bedeutung für die Gemeinde
Bundesrechtliche Identifikation Die E-ID muss nach Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmung innerhalb der vorgesehenen Übergangsfrist akzeptiert werden.
Kantonal geregelte Aufgabe Eine Pflicht kann sich aus kantonalem Recht, einer kantonalen Plattform oder einer gemeinsamen Vollzugslösung ergeben.
Rein kommunale Leistung Der Einsatz ist grundsätzlich freiwillig, kann aber zur Vereinfachung eines digitalen Prozesses sinnvoll sein.

Für die Umsetzung der Annahmepflicht sieht das Gesetz eine Übergangsfrist von höchstens zwei Jahren nach Inkrafttreten von Artikel 24 vor. Da der konkrete Inkraftsetzungsplan noch nicht abschliessend feststeht, lässt sich daraus derzeit kein verbindliches Enddatum für Gemeinden ableiten.

Keine pauschale Pflicht zur vollständigen Digitalisierung

Die Annahmepflicht bedeutet nicht, dass jede Gemeindedienstleistung vollständig online angeboten werden muss. Fachrechtliche Anforderungen wie persönliche Anhörungen, Originalunterlagen, weitere Beweise oder besondere Unterschriftsformen bleiben bestehen. Erscheint eine Person persönlich, muss weiterhin auch ein physischer Identitätsnachweis akzeptiert werden.

Offen ist zudem, wie weit die Annahmepflicht einzelne Schaltervorgänge erfasst. Der Gesetzeswortlaut beschränkt sie nicht ausdrücklich auf Onlineprozesse. Eine belastbare Vollzugspraxis oder Rechtsprechung zur kommunalen Anwendung besteht jedoch noch nicht. Die Urteile des Bundesgerichts vom 21. April 2026 betrafen Beschwerden im Zusammenhang mit der Abstimmung, nicht die Auslegung der Annahmepflicht in Gemeindeprozessen. Gemeinden sollten offene Rechtsfragen deshalb mit dem Kanton und bei Bedarf mit ihrer Rechtsberatung klären. Der betreffende Entscheid ist auf der Website des Bundesgerichts abrufbar.

Welche kommunalen Prozesse besonders betroffen sind

Die E-ID kann in vielen Verwaltungsbereichen eine Rolle spielen. Ob eine rechtliche Pflicht besteht und wie gross das Optimierungspotenzial ist, muss jedoch für jeden Prozess separat beurteilt werden.

Aufgabenbereich Mögliche Bedeutung der E-ID Wichtige Grenze
Einwohnerdienste Identifikation bei Bestellungen, Vorbefüllung von Personendaten und Ausgabe elektronischer Bestätigungen Der aktuelle Wohnsitz muss weiterhin im Register geprüft werden.
An-, Ab- und Umzug Identifikation der meldenden Person und Reduktion von Ausweiskopien Mietverhältnis, Familienverhältnisse sowie weitere melderechtliche oder ausländerrechtliche Voraussetzungen bleiben gesondert zu prüfen.
Betreibungswesen Identifikation bei elektronischen Eingaben und Auskunftsgesuchen Die konkrete Pflicht und eine mögliche Gleichstellung mit einer Signatur hängen vom anwendbaren Bundesrecht und vom vorgesehenen Übermittlungskanal ab.
Sozial- und Versicherungsleistungen Sicheres Login und eindeutige Zuordnung persönlicher Unterlagen Die E-ID beweist weder Bedürftigkeit noch einen Leistungsanspruch.
Bau- und Bewilligungsverfahren Identifikation von Gesuchstellenden und sichere Dossierzuordnung Bei Vertretungen und Unternehmen sind zusätzliche Rollen- und Vollmachtsnachweise nötig.
Beschaffung und SIMAP Nachvollziehbare Identifikation der handelnden natürlichen Person Die Zeichnungsberechtigung für ein Unternehmen wird durch die E-ID nicht belegt.
Gemeindeportal Einheitliche Anmeldung über AGOV und weniger lokale Passwortkonten Fachliche Rollen, Berechtigungen und Dossierzugriffe bleiben Aufgabe des kommunalen Systems.

Für kleinere und mittlere Gemeinden eignen sich als erste Anwendungsfälle vor allem häufige, standardisierte Dienstleistungen mit einem klaren Identifikationsbedarf. Komplexe Sozialfälle, politische Rechte oder Verfahren mit mehreren Vertretungsverhältnissen sind als Einstieg weniger geeignet, weil die E-ID dort nur einen Teil der rechtlichen Prüfung abdeckt.

Wo die Chancen für Gemeinden liegen

Medienbruchfreie Abläufe statt digitaler Formulare

Der grösste Nutzen entsteht nicht durch einen zusätzlichen E-ID-Schalter auf der Website, sondern durch einen neu gestalteten Gesamtprozess. Ein möglicher Ablauf umfasst die Anmeldung über AGOV, die Identitätsprüfung mit der E-ID, einen automatisierten Registerabgleich, die Übernahme bestätigter Daten, eine elektronische Zahlung sowie die digitale Zustellung oder Ausstellung eines Nachweises.

Wird nach der E-ID-Prüfung weiterhin ein Formular ausgedruckt, manuell in ein Fachsystem übertragen und per Post weiterbearbeitet, bleibt der Nutzen gering. Die E-ID ist deshalb als Baustein der Prozessdigitalisierung zu verstehen, nicht als deren Ersatz.

Weniger Ausweiskopien und bessere Datenqualität

Viele heutige Onlineverfahren verlangen eine Ausweiskopie, obwohl nur einzelne Merkmale benötigt werden. Solche Kopien enthalten regelmässig mehr Daten als für den Vorgang erforderlich, müssen geschützt gespeichert werden und lassen sich nur begrenzt auf Echtheit prüfen. Mit der E-ID können ausgewählte bestätigte Merkmale strukturiert übermittelt werden. Dies kann manuelle Erfassungsfehler reduzieren und den Registerabgleich erleichtern.

Der rechtliche Grundsatz bleibt die Datenminimierung: Eine Gemeinde darf nicht vorsorglich den vollständigen E-ID-Datensatz verlangen. Benötigt ein Prozess beispielsweise nur den Nachweis einer Altersgrenze, soll nicht ohne sachlichen Grund das vollständige Geburtsdatum oder das Gesichtsbild erhoben werden.

Elektronische kommunale Nachweise

Die Vertrauensinfrastruktur ist nicht auf die E-ID beschränkt. Gemeinden können grundsätzlich auch eigene elektronische Nachweise ausstellen, etwa Wohnsitzbestätigungen, Parkberechtigungen oder Funktionsausweise. Die empfangende Stelle könnte Aussteller, Gültigkeit und Widerruf automatisiert prüfen.

Dies ist ein mögliches Zukunftsszenario, keine automatische Rechtswirkung. Ob ein elektronischer Nachweis ein bisheriges Papier- oder PDF-Dokument ersetzt, hängt vom anwendbaren Fachrecht und von einer abgestimmten technischen Ausgestaltung ab. Einen besonderen Nutzen versprechen gemeinsam definierte Nachweise, die über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg verwendet werden können. Die Digitale Verwaltung Schweiz arbeitet an behördenübergreifenden Komponenten und Anwendungsfällen.

Gemeinsame Infrastruktur statt kommunaler Einzellösungen

AGOV wird Kantonen und Gemeinden als Behörden-Login angeboten. Nach den Informationen für Behörden bleiben die eigentlichen Rollen und Zugriffsrechte in den angeschlossenen Fachsystemen. Für Gemeinden spricht dies dafür, bestehende kantonale oder interkommunale Plattformen zu nutzen, statt eine eigene Identitätslösung aufzubauen. Hinweise zur Anbindung finden sich auf der AGOV-Informationsseite für Behörden.

Risiken und Grenzen frühzeitig berücksichtigen

Identität ist nicht gleich Berechtigung

Die häufigste konzeptionelle Fehlerquelle ist die Gleichsetzung von Identität und Handlungsbefugnis. Eine gültige E-ID bestätigt eine natürliche Person. Sie zeigt nicht, ob diese Person für eine Aktiengesellschaft unterschreiben, ein Kind vertreten, ein fremdes Dossier einsehen oder für eine betreute Person handeln darf. Gemeindeportale benötigen deshalb weiterhin ein eigenes Rollen-, Vollmachts- und Berechtigungskonzept.

Datenschutz und Aktenführung

Für jeden Prozess ist festzulegen, welche Merkmale verlangt, wie lange sie gespeichert und wie die Prüfung dokumentiert werden. Statt eines Screenshots der Wallet oder einer vollständigen Kopie der E-ID sollte ein nachvollziehbarer Prüfvermerk mit den tatsächlich benötigten Angaben und dem Prüfergebnis vorgesehen werden. Aufbewahrung, Löschung und Archivierung richten sich nach dem jeweiligen Fachrecht sowie dem kantonalen Datenschutz-, Informations- und Archivrecht.

Digitale Teilhabe und Unterstützung

Nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner verfügen über ein geeignetes Smartphone oder können digitale Verfahren ohne Unterstützung nutzen. Für persönliche Vorsprachen bleibt der physische Ausweis möglich. Zusätzlich braucht es verständliche Informationen, barrierefreie Anwendungen, alternative Anmeldewege, Stellvertretungsprozesse und Unterstützung bei Geräteverlust oder technischen Problemen.

Informationssicherheit und Betrieb

Die Verschiebung des Einführungstermins zeigt, dass Schutz vor Deepfakes, Schadsoftware und manipulierten Geräten eine zentrale Rolle spielt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle wies in ihrer Prüfung auf weiteren technischen und sicherheitsbezogenen Handlungsbedarf sowie die Bedeutung umfassender Ende-zu-Ende-Tests hin. Der Bericht ist auf der Website der Eidgenössischen Finanzkontrolle veröffentlicht.

Gemeinden bleiben für ihre eigene Integration verantwortlich. Erforderlich sind unter anderem klare Berechtigungen, sichere technische Schlüssel, Protokollierung, Notfallverfahren, geregelte Meldewege bei Cybervorfällen und eindeutige Zuständigkeiten zwischen Gemeinde, Kanton und Lieferanten.

Ein Vorgehensmodell für die kommunale Umsetzung

  1. Verantwortung festlegen: Die E-ID sollte gemeinsam von Verwaltungsleitung, Rechtsdienst, Datenschutz, Informationssicherheit, IT und betroffenen Fachstellen bearbeitet werden. Sie ist kein reines Informatikprojekt.
  2. Kantonale Rahmenbedingungen klären: Zu prüfen ist, welche Portale, AGOV-Anbindungen, Fachsysteme und elektronischen Nachweise der Kanton vorsieht, wer die Integration beschafft und ob Gemeinden besondere Aufgaben bei der persönlichen Identitätsprüfung übernehmen sollen.
  3. Dienstleistungen inventarisieren: Für jede Leistung sind Rechtsgrundlage, Identifikationsbedarf, benötigte Merkmale, Unterschriftsform, Vertretungsmöglichkeiten, Registerabgleiche, Fallzahlen und heutiger Aufwand festzuhalten.
  4. Pflichtfälle priorisieren: Prozesse, in denen die Gemeinde in Ausführung von Bundesrecht eine Identifizierung vornimmt, sind gesondert zu markieren. Sie bilden die Grundlage für die spätere Umsetzung der gesetzlichen Annahmepflicht.
  5. Pilotprozesse auswählen: Geeignet sind wenige häufige, standardisierte Leistungen. Sinnvoll ist eine Mischung aus einem Einwohnerdienst, einem voraussichtlich bundesrechtlich relevanten Prozess und einem freiwilligen kommunalen Optimierungsfall.
  6. Gesamtprozess neu gestalten: Vor der technischen Anbindung sind unnötige Datenfelder, Ausweiskopien und historisch gewachsene Unterschriftsanforderungen zu überprüfen. Identität, Login, Registerprüfung, Vertretung und Willenserklärung müssen getrennt modelliert werden.
  7. Ausnahmen und Betrieb testen: Der Pilot muss auch technische Ausfälle, Personen ohne E-ID, Barrierefreiheit, Vollmachten, Gerätewechsel, nicht eindeutige Registertreffer und den Support am Schalter abdecken.
  8. Wirkung messen: Nach der Einführung sollten Bearbeitungszeit, digitale Nutzungsquote, Zahl der Schalterkontakte, manuelle Korrekturen, Supportfälle, Kosten pro Fall und technische Verfügbarkeit beobachtet werden.

Die derzeitige öffentliche Beta der E-ID kann für technische Versuche und das Erlernen der Abläufe verwendet werden. Die darin ausgestellte Beta-E-ID besitzt jedoch keine rechtliche Gültigkeit und darf nicht als produktiver Identitätsnachweis behandelt werden. Der Bund erläutert dies auf der Informationsseite zur Testumgebung.

Kosten und Ressourcen realistisch einplanen

Die gesetzlich vorgesehene Gebührenregelung für die Nutzung bestimmter Bundesregister bedeutet nicht, dass die kommunale Einführung kostenlos ist. Aufwände entstehen insbesondere für die Anpassung von Portalen und Fachanwendungen, Prozessanalyse, Datenschutz- und Sicherheitsprüfungen, Schulungen, Support, Wartung und den Parallelbetrieb digitaler und analoger Kanäle.

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte deshalb pro Dienstleistung erfolgen. Den Investitionen und laufenden Kosten stehen mögliche Einsparungen durch weniger manuelle Erfassung, weniger Ausweiskopien, kürzere Bearbeitungszeiten und weniger Schalterkontakte gegenüber. Belastbare allgemeine Einsparzahlen liegen in der verwendeten Recherche nicht vor; Gemeinden sollten mit eigenen Fallzahlen und Prozesszeiten rechnen.

Gerade für kleinere Gemeinden ist die gemeinsame Umsetzung zentral. Der Schweizerische Gemeindeverband empfiehlt, kantonale und interkommunale Plattformen sowie gemeinsame Lösungen zu nutzen. Dies reduziert nicht automatisch jeden Aufwand, kann aber Doppelentwicklungen und technische Fragmentierung vermeiden. Die kommunale Einordnung ist auf der Website des Schweizerischen Gemeindeverbands dokumentiert. Auch der Schweizerische Städteverband weist auf die Bedeutung klarer Zuständigkeiten, standardisierter Schnittstellen und ausreichender Unterstützung hin; seine Stellungnahme ist online verfügbar.

Praxisbeispiel: Wohnsitzbestätigung neu denken

Eine Wohnsitzbestätigung zeigt anschaulich, wie die E-ID einen Prozess unterstützen kann und wo ihre Grenze liegt. In einem möglichen künftigen Ablauf meldet sich die Person über AGOV an, weist ihre Identität mit der E-ID nach und beantragt die Bestätigung. Das Fachsystem gleicht die Person mit dem Einwohnerregister ab, prüft den aktuellen Wohnsitz, verarbeitet eine allfällige Gebühr und stellt die Bestätigung elektronisch zu oder als verifizierbaren Nachweis aus.

Die E-ID übernimmt dabei nur die Identifikation. Die Aussage, dass die Person aktuell in der Gemeinde wohnt, stammt weiterhin aus dem Einwohnerregister. Ob der Prozess vollständig automatisiert werden kann, hängt von der Datenqualität, dem Gebührenmodell, der Rechtsgrundlage, der Fachanwendung und den vorgesehenen Kontrollschritten ab. Das Beispiel ist deshalb als mögliches Zielbild zu verstehen, nicht als bereits allgemein verfügbare Standardlösung.

Checkliste für Gemeinden

  • Ist für jede Dienstleistung geklärt, ob sie Bundes-, Kantons- oder Gemeinderecht vollzieht?
  • Wird tatsächlich eine Identität geprüft, und welche einzelnen Merkmale sind dafür nötig?
  • Sind Identität, aktueller Wohnsitz, Unterschrift und Vertretungsberechtigung getrennt abgebildet?
  • Ist bekannt, welche kantonale Plattform und welche AGOV-Anbindung verwendet werden sollen?
  • Sind die betroffenen Fachsoftwareanbieter in die Planung einbezogen?
  • Gibt es einen Prozess für Personen ohne E-ID oder ohne geeignetes Gerät?
  • Sind Barrierefreiheit, Support und Schalterabläufe berücksichtigt?
  • Ist definiert, was protokolliert, gespeichert, gelöscht und archiviert wird?
  • Bestehen Notfall-, Widerrufs- und Cybermeldeprozesse?
  • Wurden wenige geeignete Pilotleistungen anhand von Fallzahl, Standardisierbarkeit und Nutzen ausgewählt?

Fazit: Jetzt Prozesse klären, nicht auf den Starttermin warten

Die E-ID schafft für Gemeinden eine neue Grundlage für sichere digitale Identifikation und elektronische Nachweise. Sie bringt eine gesetzliche Annahmepflicht für bestimmte Identifikationen in Ausführung von Bundesrecht, führt aber nicht automatisch zu einer vollständigen Digitalisierung aller Dienstleistungen.

Der praktische Nutzen entsteht erst, wenn Gemeinden ihre Abläufe als Ganzes überprüfen. Besonders wichtig sind die saubere Trennung von Identität, Wohnsitz, Berechtigung und Unterschrift, ein zurückhaltender Umgang mit Personendaten sowie tragfähige Ausnahme- und Supportprozesse. Gemeinden sollten deshalb bereits jetzt ein Dienstleistungs- und Rechtsgrundlageninventar erstellen, die kantonale Architektur klären, Softwareanbieter einbinden und wenige standardisierte Pilotprozesse vorbereiten. Eine gemeinsame kantonale oder interkommunale Umsetzung ist dabei in der Regel zweckmässiger als eine kommunale Einzellösung.

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