Was bedeuten die Beratungen zu Digitalisierung, PFAS und Schutzstatus S für die Gemeindeplanung? Der Tagesrückblick ordnet die Ergebnisse ein und zeigt, wo rechtliche und finanzielle Fragen offenbleiben.
Ein Sitzungstag mit unterschiedlichen Folgen für Gemeinden
Digitalisierung, Trinkwasser, Schutzstatus S, europäische Zusammenarbeit und Energieversorgung: Die Beratungen vom 1. Oktober 2026 berühren mehrere kommunale Aufgabenbereiche. Hinzu kommt die Planung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038. Nicht jeder parlamentarische Entscheid hat jedoch dieselbe Wirkung. Eine politische Forderung nach einer Rechtsänderung ist von einer bereits geltenden Vorschrift zu unterscheiden; ein Beschluss eines Rates kann weitere Beratungen voraussetzen.
Für die Gemeindeplanung kommt es deshalb auf drei Fragen an: Was wurde politisch entschieden? Welche rechtlichen oder finanziellen Grundlagen gelten weiterhin? Und welche Vorbereitungen sind bereits sinnvoll, ohne einer noch offenen Regelung vorzugreifen? Die folgenden Handlungshinweise sind redaktionelle Empfehlungen. Sie begründen keine zusätzlichen kommunalen Pflichten.
Digitalisierung: Gemeinsame Standards bleiben das zentrale Thema
Der SRF-Tagesüberblick zur Herbstsession berichtet von weitgehender Einigkeit über die Notwendigkeit eines Digitalisierungsartikels. Inhaltlicher Bezugspunkt ist die Motion 26.3005 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. Sie verlangt vom Bundesrat eine Botschaft und einen Entwurf für einen Verfassungsartikel zur Digitalisierung. Die Kantone sollen einbezogen und die Grundprinzipien der gemeinsam getragenen Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz» berücksichtigt werden.
Der Motionstext ist dabei ein Auftrag zur Ausarbeitung einer Vorlage, nicht der fertige Verfassungsartikel. Aus ihm ergeben sich weder ein verbindlicher Katalog technischer Standards noch eine konkrete Umstellungsfrist für Gemeindeverwaltungen.
Mitwirkung und technische Anschlussfähigkeit zusammen betrachten
Die kommunale Bedeutung hat die nationalrätliche Kommission bereits in ihrer Mitteilung vom 22. Mai 2026 erläutert: Angestrebt werden eine engere Zusammenarbeit der Staatsebenen und eine Bundeskompetenz für verbindliche Standards, beispielsweise beim Datenaustausch zwischen Behörden. Zugleich soll die Mitwirkung der Kantone, Städte und Gemeinden spezifisch geregelt werden. Diese Beschreibung der angestrebten Ausgestaltung ist nicht mit bereits eingeführten Standards gleichzusetzen.
Für Gemeinden empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme ihrer Fachanwendungen und Datenverbindungen. Wo werden Angaben zwischen kommunalen und kantonalen Stellen ausgetauscht? Welche Übertragungen erfolgen noch manuell? Welche Anforderungen an Datenexporte und Schnittstellen sind in bestehenden Verträgen dokumentiert?
Bei anstehenden Beschaffungen können diese Fragen mit den kantonalen Digitalisierungsstellen und den Anbietern besprochen werden. Im Vordergrund steht die Anschlussfähigkeit: Unterschiedliche Systeme sollen Daten austauschen und sinnvoll weiterverwenden können. Noch offene nationale Vorgaben sollten dabei nicht als bereits verbindliche Beschaffungsanforderungen dargestellt werden. Ebenso wenig lässt sich aus dem politischen Vorhaben eine konkrete Kostenersparnis für eine einzelne Gemeinde ableiten.
PFAS: Weitere Motionen abgelehnt, kommunale Fragen bleiben
Zur PFAS-Thematik hält der SRF-Tagesüberblick die Ablehnung weiterer Motionen durch den Ständerat fest. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Für den 1. Oktober waren gemäss der Sessionsvorschau des Schweizerischen Gemeindeverbands drei Anliegen vorgesehen: eine Abgabe auf PFAS an der Quelle, eine Beschränkung auf wesentliche Verwendungszwecke und eine schrittweise Reduktion mit sektorspezifischen Zielpfaden.
Die Vorstösse betreffen unterschiedliche Ansatzpunkte: die Finanzierung von Folgekosten, die Zulässigkeit bestimmter Anwendungen und die Verringerung des Stoffeinsatzes. Die Ablehnung von Motionen schafft für sich genommen weder neue Trinkwassergrenzwerte noch einen Finanzierungsanspruch der Gemeinden.
Laufende Arbeiten und unterschiedliche Positionen
Die Umweltkommission des Ständerates hatte ihre ablehnende Haltung bereits am 23. Juni begründet. Nach ihrer Einschätzung sind die Anliegen durch laufende Arbeiten zur bereits überwiesenen Motion 25.3421 abgedeckt; zusätzliche Vorstösse würden diese Arbeiten nicht beschleunigen. Eine Kommissionsminderheit verlangte dagegen systematisches Handeln, um Massnahmen zeitnah sicherzustellen. Beide Positionen sind in der Kommissionsmitteilung dokumentiert.
Der Gemeindeverband unterstützt die behandelten PFAS-Anliegen. Er verweist darauf, dass Gemeinden und Wasserversorger am Ende der Versorgungskette technische, organisatorische und finanzielle Folgen belasteter Wasserressourcen bewältigen müssen. Seine Forderungen nach stärkerer Prävention und einer verursachergerechten Kostenverteilung sind eine Verbandsposition, keine durch die Tagesbeschlüsse eingeführten Regeln.
Für betroffene Gemeinden bietet sich deshalb eine gemeinsame Lagebeurteilung mit Wasserversorgung und zuständigen kantonalen Fachstellen an. Vorhandene Untersuchungsergebnisse, bereits angeordnete Massnahmen und offene Finanzierungsfragen sollten getrennt dokumentiert werden. Wo Handlungsbedarf festgestellt wurde, sind mögliche Massnahmen anhand der örtlichen Situation zu prüfen. Aus der parlamentarischen Ablehnung lässt sich weder eine fachliche Entwarnung noch eine neue allgemeine Untersuchungspflicht für sämtliche Gemeinden ableiten.
Schutzstatus S: Aufenthaltsrecht und Finanzierung auseinanderhalten
Der Ständerat sprach sich laut Tagesberichterstattung gegen eine automatische Umwandlung des Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung aus. Eine entsprechende Änderung verlangt unter anderem die Motion 26.3561. Für Sozialdienste und Finanzverwaltungen ist entscheidend, diese politische Forderung nicht bereits als geänderte Rechtslage zu behandeln.
Die bestehende Bewilligung bleibt an den Schutzstatus gekoppelt
Der Bundesrat erläuterte am 19. August 2026 die geltende Regelung: Schutzbedürftige Personen haben nach fünf Jahren Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B, die weiterhin an den Schutzstatus S gekoppelt ist. Wird dieser aufgehoben, erlischt auch diese Bewilligung. Es handelt sich somit nicht automatisch um ein vom Schutzstatus unabhängiges Aufenthaltsrecht. Die ersten Schutzsuchenden aus der Ukraine erreichen die Fünfjahresfrist ab März 2027.
Diese Erläuterung stammt aus einem früheren Bundesratsentscheid und ist kein neuer Beschluss vom 1. Oktober. Sie bleibt jedoch wesentlich für die Einordnung der aktuellen Debatte: Die Bezeichnung des Ausweises allein beantwortet weder die Frage nach der Dauer des Schutzes noch jene nach der Finanzierung von Unterstützungsleistungen.
Für das Budget 2027 ist die Finanzierung gesondert zu prüfen
Bereits die Bundesratsmitteilung vom 12. August 2026 benennt eine finanzielle Veränderung: Aufgrund des in der Frühjahrssession verabschiedeten Entlastungspakets 2027 werden für Personen, die seit mehr als fünf Jahren den Schutzstatus S haben, keine Bundessubventionen für die Sozialhilfe mehr geleistet. Das Entlastungspaket tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Davon zu unterscheiden ist die vorgeschlagene Änderung der Asylverordnung 2. Sie soll den Kantonen erlauben, den Unterstützungsstandard für diese Personengruppe selbst festzulegen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Oktober 2026; die Inkraftsetzung ist für den 1. März 2027 vorgesehen. Der Bundesrat nennt unterschiedliche mögliche Standards. Eine schweizweit einheitliche Erhöhung oder Kürzung der Leistungen ist damit nicht beschlossen.
Für Gemeinden empfiehlt sich eine Abstimmung zwischen Sozialdienst, Finanzverwaltung und Kanton. Zu klären sind insbesondere die Zahl der Personen, welche 2027 die Fünfjahresfrist erreichen, die bisherige Finanzierung und die kantonal vorgesehene Kostenverteilung. Mögliche finanzielle Auswirkungen sollten als Szenarien mit nachvollziehbaren Annahmen ausgewiesen werden. Ob und in welchem Umfang die eigene Gemeinde zusätzliche Kosten trägt, lässt sich nicht allein aus dem Wegfall einer Bundesleistung bestimmen.
EU-Paket: Zustimmung im Ständerat, weitere Beratung im Nationalrat
Der Ständerat schloss am 1. Oktober seine Beratung der behandlungsreifen Bundesbeschlüsse des EU-Vertragspakets ab. Zum Abschluss genehmigte er das Gesundheitsabkommen mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Dieses soll den Zugang der Schweiz zu europäischen Gesundheitssicherheitsmechanismen und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ermöglichen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Gesundheitskrisen soll dadurch verstärkt werden.
Wie die Berichterstattung von Keystone-SDA auf Swissinfo festhält, geht das Gesundheitsabkommen ebenso wie der Stabilisierungsteil und das Lebensmittelsicherheitsabkommen an den Nationalrat. Sein Inkrafttreten setzt voraus, dass der Stabilisierungsteil gesamthaft in Kraft tritt. Das Stromabkommen war noch nicht behandlungsreif und gehört nicht zu den bereits genehmigten Teilen.
Eine mögliche kommunale Bedeutung liegt bei der Zusammenarbeit in Gesundheitskrisen sowie bei gemeindeeigenen Einrichtungen im Gesundheits-, Betreuungs- oder Verpflegungsbereich. Welche praktischen Anpassungen daraus entstehen könnten, hängt jedoch von der weiteren Ausgestaltung und den jeweiligen Zuständigkeiten ab. Der Beschluss des Ständerates allein begründet keine neuen kommunalen Kontroll-, Melde- oder Beschaffungspflichten.
Als Vorbereitung genügt deshalb zunächst eine Zuordnung zu den betroffenen Fachbereichen. Gemeinden können festhalten, welche kantonalen Stellen sie bei späteren Vollzugsfragen einbeziehen würden und welche eigenen Einrichtungen möglicherweise betroffen wären. Konkrete Prozessänderungen sollten auf die tatsächlich verabschiedeten Grundlagen und deren Inkraftsetzung abgestützt werden, nicht auf die Zustimmung einer einzelnen Parlamentskammer.
Stromrettungsschirm: Das befristete Bundesinstrument läuft aus
Eine andere Verfahrenslage besteht beim Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen. Nach dem Nationalrat trat am 1. Oktober auch der Ständerat nicht auf die Verlängerung des entsprechenden Bundesgesetzes ein. Weil der Bundesrat an seinem Verlängerungsantrag ebenfalls nicht festhielt, fand keine Abstimmung statt. Das befristete Gesetz läuft damit am 31. Dezember 2026 aus, wie Keystone-SDA berichtet.
Das Instrument war 2022 für Krisensituationen geschaffen worden, in denen grosse Stromunternehmen die erforderlichen Sicherheitsleistungen für den Handel möglicherweise nicht mehr hätten erbringen können. Es ist von einer allgemeinen Absicherung sämtlicher kommunaler Energieversorger zu unterscheiden.
Für öffentliche Eigentümer stehen die konkreten Risiken im Vordergrund
Die Umweltkommission des Ständerates verwies in ihrer Vorberatung ausdrücklich auf die Verantwortung der Unternehmen und ihrer Eigentümer. Zu diesen gehören mehrheitlich Kantone, Gemeinden und öffentlich beherrschte Elektrizitätsunternehmen. Die Kommission sah die öffentlichen Eigentümer in der Pflicht, sich auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten. Dies ist ihre politische Begründung für den Verzicht auf eine Verlängerung.
Gemeinden mit direkten oder indirekten Beteiligungen können das Auslaufen zum Anlass nehmen, die bestehende Berichterstattung zu Liquiditäts- und Beschaffungsrisiken zu überprüfen. Sinnvolle Fragen an die Unternehmensorgane betreffen vorhandene Krisenvorkehrungen, allfällige Garantien und die Informationswege zwischen Unternehmen und Eigentümerschaft.
Ob konkrete finanzielle Verpflichtungen der Gemeinde bestehen, ist gesondert anhand der Rechtsform, der Beteiligungsstruktur und bestehender Vereinbarungen zu prüfen. Der politische Hinweis auf Eigentümerverantwortung ersetzt diese Prüfung nicht. Ebenso wäre es nicht sachgerecht, aus dem Auslaufen des Bundesinstruments ohne weitere Angaben auf eine bestimmte Entwicklung der kommunalen Stromtarife zu schliessen.
Winterspiele 2038: Planung mit Bedingungen, keine kommunale Förderzusage
Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss zu den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 mit Änderungen zu. Nach der Mitteilung des Bundesamts für Sport vom 1. Oktober betreffen die Ergänzungen insbesondere Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Regionalprodukte, Berichterstattung und demokratische Verfahren. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Das BASPO-Dossier zur Planung sieht für das Organisationsbudget einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken vor. Voraussetzung ist gemäss dieser Planung eine gemeinsame Beteiligung der Kantone und Gemeinden von mindestens 200 Millionen Franken. Diese Bedingung betrifft deren Beitrag insgesamt, nicht einen festgelegten Anteil jeder Gemeinde. Die entsprechenden Kreditanträge des Bundes sollen erst im Rahmen der ordentlichen Finanzprozesse folgen.
Der Betrag für das Organisationsbudget ist zudem nicht mit sämtlichen möglichen Bundesaufwendungen gleichzusetzen: Das Dossier nennt zusätzliche Sicherheitsaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Eine Defizitgarantie des Bundes ist nicht vorgesehen. Für kommunale Sportanlagen ergibt sich aus dem Nationalratsbeschluss somit keine allgemeine Förderzusage.
Für potenzielle Austragungsgemeinden empfiehlt sich eine getrennte Darstellung von einmaligen Beiträgen, Infrastrukturaufwendungen und späteren Betriebs- oder Unterhaltskosten. Ebenso sind die eigenen Entscheidungszuständigkeiten und Beteiligungsverfahren frühzeitig zu klären. Nach dem BASPO-Dossier können sich die zuständigen Parlamente und gegebenenfalls die Bevölkerung der Austragungskantone und -gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen äussern. Eine pauschale Aussage über eine zwingende Volksabstimmung in jeder betroffenen Gemeinde wäre daraus nicht ableitbar.
Die nächsten Schritte in der Gemeindeorganisation
Aus den unterschiedlichen Verfahrensständen lässt sich kein einheitliches Umsetzungsprogramm für alle Gemeinden ableiten. Zweckmässig ist vielmehr eine kurze, fachbereichsübergreifende Nachbearbeitung:
- Betroffenheit bestimmen: Die Verwaltungsleitung ordnet die Themen den zuständigen Stellen zu. Eine Gemeinde ohne Energie-Beteiligung oder Austragungsfunktion benötigt eine andere Bearbeitung als eine unmittelbar betroffene Eigentümer- oder Standortgemeinde.
- Rechtsstand dokumentieren: Bei jedem relevanten Geschäft werden Quelle, Beschlussdatum und nächster Verfahrensschritt festgehalten. Frühere Bundesratsentscheide und laufende Vernehmlassungen sind von den Tagesbeschlüssen getrennt zu erfassen.
- Finanzielle Annahmen offenlegen: Gesicherte Beiträge, wegfallende Finanzierungen und noch offene Kostenverteilungen gehören in getrennte Positionen. Besonders beim Schutzstatus S und bei Beteiligungen an Energieunternehmen ist die Abstimmung mit den zuständigen Partnern wichtig.
- Wiedervorlage auslösen: Eine erneute Prüfung kann an konkrete Ereignisse geknüpft werden, etwa an einen weiteren Ratsentscheid, eine verabschiedete Verordnung oder eine kantonale Vollzugsinformation. Damit bleiben offene Fragen sichtbar, ohne vorzeitig neue Abläufe einzuführen.
Der praktische Nutzen des Tagesrückblicks liegt damit in einer gezielten Vorbereitung: Gemeinden können die für sie relevanten Entwicklungen verfolgen, belastbare Planungsgrundlagen zusammentragen und bestehende Zuständigkeiten klären. Änderungen an Leistungen, Verträgen oder Verfahren sollten dort erfolgen, wo die rechtlichen Grundlagen und die örtliche Betroffenheit ausreichend geklärt sind.
