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Herbstsession 2026: Der Rückblick aus Gemeindesicht

Vom 14. September bis 2. Oktober 2026 berieten die eidgenössischen Räte zahlreiche Geschäfte mit kommunalem Bezug. Dieser Rückblick bündelt die Ergebnisse für Finanzen, Versorgung, Sozialdienste, Digitalisierung und weitere Aufgabenfelder. Er unterscheidet parlamentarische Abschlüsse von offenen Verfahren und verlinkt die Tagesupdates zur Vertiefung.

17 Min. Lesezeit Herbstsession 2026, Gemeindefinanzen, Pflegefinanzierung, Asylwesen, Energieversorgung, PFAS, Digitalisierung, Bilaterale III, kommunale Verwaltung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Stromnetzen, Strombeschaffung, ärztlichen Ausnahmeregeln, LSVA und Beherbergungssteuer sind Vorlagen parlamentarisch abgeschlossen. Inkraftsetzung und konkreter Anwendungsbereich bleiben zu beachten.
  • Zur Angehörigenpflege wurden Aufträge überwiesen. Tiefere Versicherungsvergütungen entlasten Gemeinden mit Pflegefinanzierungsaufgaben nicht automatisch; entscheidend sind Ausgestaltung und kantonale Kostenverteilung.
  • Zusätzliche Instrumente zur PFAS-Finanzierung, zu schweren Erdbebenschäden und zur Naturkatastrophenhilfe scheiterten. Bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind davon zu unterscheiden.
  • Beim Schutzstatus S bleiben Aufenthaltsrecht und Finanzierung getrennte Fragen. Der Wegfall bestimmter Bundesbeiträge nach fünf Jahren wurde bereits in der Frühjahrssession beschlossen.
  • Die Motion zum Digitalisierungsartikel ist überwiesen; eine Verfassungsänderung liegt noch nicht vor. Beim EU-Paket, bei Inklusion und Wohnraumförderung bleiben Entscheide offen.

Stromnetze, Pflegekosten und Asylfinanzierung: Die Herbstsession hinterlässt für Gemeinden unterschiedliche Ausgangslagen. Der Rückblick zeigt, was abgeschlossen ist, was offenbleibt und welche Fragen vor Ort zählen.

Beschlossen, beauftragt oder noch in Beratung?

Die Herbstsession vom 14. September bis 2. Oktober 2026 hinterlässt für Gemeinden unterschiedliche Ausgangslagen: abgeschlossene Gesetzesvorlagen, Aufträge für weitere Regelungen und abgelehnte Finanzierungslösungen. Dieser Rückblick ordnet den Stand am 3. Oktober 2026 nach kommunalen Aufgabenfeldern ein. Die verlinkten Tagesupdates vertiefen die Hintergründe; ihre damaligen Zwischenstände sind vom hier dargestellten Sessionsabschluss zu unterscheiden.

Parlamentarisch verabschiedet bedeutet nicht automatisch bereits in Kraft. Bei Gesetzesänderungen sind Referendumsverfahren und Inkraftsetzung zu beachten. Die Übersicht der Schlussabstimmungen macht diese Unterscheidung für die verabschiedeten Vorlagen deutlich. Ein Beschluss nur eines Rates lässt die weitere Beratung offen. Eine überwiesene Motion beauftragt den Bundesrat mit weiteren Schritten; ein Postulat verlangt eine Prüfung beziehungsweise einen Bericht. Für Gemeinden entscheidet deshalb nicht allein das Abstimmungsergebnis, sondern auch die Verfahrensstufe darüber, ob Vorbereitung, Beobachtung oder Umsetzung angezeigt ist.

Finanzen und Katastrophenvorsorge: Keine allgemeine neue Absicherung

Die Motion 26.3518 zur Finanzierung der AHV ist gescheitert. Sie wollte zusätzliche Steuereinnahmen, die Kantonen und Gemeinden durch die 13. AHV-Rente entstehen, der AHV zuführen; diskutiert wurde eine Kürzung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Diese Lastenverschiebung kommt aus dem Vorstoss nicht zustande. Die gesamte Finanzierung der 13. AHV-Rente ist damit jedoch nicht abschliessend beantwortet. Ebenso wenig lässt sich daraus ein ausschliesslicher finanzieller Vorteil für jede Gemeinde ableiten.

Bei schweren Erdbebenschäden trat der Nationalrat am 30. September wie zuvor der Ständerat nicht auf die Finanzierungsvorlage 24.095 ein. Die diskutierte nachträgliche Beitragspflicht der Gebäudeeigentümerschaft wurde nicht eingeführt. Auch die Motion 25.4416 für zusätzliche Bundeshilfe bei Naturkatastrophen scheiterte. Das betrifft die verlangten neuen Instrumente, nicht sämtliche bestehenden Hilfsmöglichkeiten.

Für kommunale Liegenschaften und Infrastrukturen bleibt damit die konkrete Absicherung entscheidend. Als organisatorische Folgerung empfiehlt sich, vorhandene Versicherungsdeckungen, Selbstbehalte und Lösungen bei Betriebsunterbrüchen gemeinsam durch Finanz- und Liegenschaftsverantwortliche zu prüfen. Aus der Ablehnung lässt sich weder eine generelle Versicherungslücke jeder Gemeinde noch eine kommunale Pflicht zur Übernahme privater Schäden ableiten.

Einen besonderen Einzelfall bildet Crans-Montana: Parlamentarisch abgeschlossen wurde eine subsidiäre Bundesbeteiligung von höchstens CHF 20 Millionen an aussergerichtlichen Vergleichslösungen nach der Brandkatastrophe. Sie ist von früheren Soforthilfen zu unterscheiden und nimmt Haftungsentscheide nicht vorweg. Eine allgemeine Garantie für kommunale Haftungsrisiken entsteht daraus nicht. Die Abgrenzung erläutert das Tagesupdate vom 2. Oktober.

PFAS und Klimaanpassung: Probleme und Finanzierungsfragen bleiben getrennt

Bei den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, fanden mehrere zusätzliche Instrumente keine Mehrheit. Gescheitert sind die Vorstösse zur Deklaration von PFAS, zur verursacherorientierten Finanzierung, zur Beschränkung auf wesentliche Verwendungen und zu sektoralen Reduktionspfaden. Insbesondere wurde aus diesen Geschäften kein neues Finanzierungsinstrument geschaffen, auf das betroffene Wasserversorgungen oder Gemeinden ihre Vorhaben abstützen könnten.

Daraus folgt kein Ende der PFAS-Politik. Der bereits bestehende Auftrag für einen nationalen Aktionsplan ist davon zu unterscheiden; die zuständige Ständeratskommission verwies darauf bereits vor der Session. Für örtliche Untersuchungen, Vorsorge und allfällige Sanierungen bleiben der tatsächliche Befund und die verfügbaren Finanzierungsgrundlagen massgebend. Die parlamentarischen Ablehnungen erlauben weder eine allgemeine Entwarnung für Trinkwasser noch die pauschale Empfehlung einer bestimmten Aufbereitungstechnologie.

Die Debatte über Hitze und Trockenheit brachte ebenfalls keinen unmittelbar beanspruchbaren neuen Fördertopf für Gemeinden. Der Bundesrat erläuterte weitere Planungen zur Klimaanpassung und zur Wasserwirtschaft. Das Tagesupdate vom 30. September trennt diese Ankündigungen von früheren Ausgabenbeschlüssen. Kommunal bieten insbesondere ohnehin anstehende Gebäude- und Freiraumprojekte Anlass, Beschattung, sommerlichen Wärmeschutz und Wasserfragen mitzudenken. Noch unbestätigte Bundesbeiträge sollten dabei nicht als gesicherte Finanzierung eingesetzt werden.

Energie: Netzverfahren und Beschaffungsrisiken betreffen verschiedene Rollen

Das Parlament hat die Vorlage 25.057 zur Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze abgeschlossen. Für Standortgemeinden und kommunale Elektrizitätswerke rücken damit die Auswirkungen auf konkrete Projekte in den Vordergrund. Sinnvoll ist, betroffene Vorhaben mit den Netzbetreibern abzugleichen und kommunale Planungsinteressen früh einzubringen. Der Abschluss bedeutet nicht, dass jedes örtliche Energieprojekt ohne weitere Bewilligung umgesetzt werden kann.

Ebenfalls verabschiedet wurde die Regelung zur Strombeschaffung für die Grundversorgung, Geschäft 25.482. Bei notwendigen Ausgleichsgeschäften sollen Gewinne und Verluste berücksichtigt werden können, beispielsweise beim Verkauf überschüssiger Strommengen. Entscheidend bleiben nachvollziehbare Beschaffungsstrategien sowie die Abgrenzung zwischen Grundversorgung und freiem Markt. Es geht nicht um die beliebige Überwälzung von Handelsverlusten. Für Gemeinden als Eigentümerinnen stellt sich damit die Frage, wie Risiken zwischen Unternehmen, Kundschaft und öffentlichem Haushalt verteilt sind; eine allgemeine Tarifprognose ergibt sich daraus nicht.

Dagegen wird der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen nicht verlängert; die bestehende Regelung läuft Ende 2026 aus. Den parlamentarischen Abschluss behandelt das Tagesupdate vom 1. Oktober. Gemeinden mit entsprechenden Beteiligungen sollten dies von der laufenden Versorgung ihrer eigenen Betriebe unterscheiden.

Bei Reservekraftwerken unterstützte der Nationalrat Vorleistungen und eine Übergangslösung im Umfang von CHF 131,3 Millionen. Der Ständerat muss noch entscheiden; die wesentlich grössere langfristige Betriebsfinanzierung ist nicht freigegeben. Wie das Tagesupdate vom 28. September erläutert, sind Vorbereitungskredite, Bewilligungen und tatsächlich verfügbare Reserveleistung verschiedene Schritte. Für Standortgemeinden bleiben zudem projektbezogene Umwelt- und Infrastrukturfragen zu klären.

Gesundheit und Pflege: Versorgung ermöglichen, Kostenverteilung klären

Ärztliche Versorgung und Angehörigenpflege

Die Ausnahmen von der dreijährigen ärztlichen Tätigkeitspflicht werden bis Ende 2032 verlängert. Gemeint ist die Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte als Voraussetzung für die Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Bei Unterversorgung können Kantone in den erfassten Fachgebieten weiterhin Ausnahmen ermöglichen. Die diskutierte Erweiterung auf Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie wurde nicht übernommen. Für Gemeinden mit schwierigen Praxisnachfolgen ist dies ein relevanter Planungspunkt, aber weder eine kommunale Zulassungskompetenz noch eine Garantie für zusätzliches Personal.

Bei der bezahlten Pflege durch Angehörige wurden die Motionen 26.3012 zur Definition und Vergütung der Leistungen und 26.3013 zu Qualität und Zulassungssteuerung an den Bundesrat überwiesen. Eine separate Rechnungsausweisung verlangt die vom Nationalrat angenommene Motion 26.3519; hier steht der Ständeratsentscheid noch aus. Die Zusammenhänge erläutert das Tagesupdate vom 29. September.

Eine tiefere Vergütung durch die Krankenversicherung bedeutet nicht automatisch tiefere Gesamtkosten. Würden anerkannte Pflegekosten unverändert bleiben, während ein Kostenträger weniger bezahlt, müsste die verbleibende Finanzierung anderweitig geklärt werden. Für Gemeinden mit Aufgaben in der Restfinanzierung empfiehlt sich deshalb, gemeinsam mit den kantonalen Stellen die Entwicklung der Fälle und Kosten zu verfolgen. Welche Wirkung spätere Regelungen haben, hängt von ihrer Ausgestaltung und der kantonalen Lastenverteilung ab.

Digitale Dossiers, Krisenvorsorge und medizinische Güter

Der Nationalrat unterstützte das elektronische Gesundheitsdossier, Geschäft 25.082, mit stärker zentraler Infrastruktur und grundsätzlich automatischer Eröffnung bei Widerspruchsmöglichkeit. Der Ständerat muss noch beraten. Kommunale oder gemeindenahe Pflegeheime und Spitex-Organisationen sollten die künftigen Schnittstellen verfolgen; eine sofortige Beschaffungspflicht lässt sich daraus nicht ableiten.

Auch das Epidemiengesetz bleibt offen. Der Ständerat nahm Änderungen an den Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Massnahmen vor; nun ist der Nationalrat am Zug. Dies dokumentiert Keystone-SDA bei SWI swissinfo.ch. Für kommunale Krisenorganisationen ist vor allem das spätere Zusammenspiel mit den Kantonen relevant.

Bei der Versorgung mit medizinischen Gütern unterstützte der Nationalrat einen direkten Gegenentwurf zur entsprechenden Volksinitiative, die er zur Ablehnung empfiehlt. Der Ständerat muss entscheiden. Der Zwischenstand schafft noch keine bestimmten kommunalen Lagerpflichten. Das Tagesupdate vom 23. September ordnet die Vorlage für Gesundheitsinstitutionen ein.

Weitere Geschäfte ergänzen das Bild: Der Auftrag zur Erleichterung von Parallelimporten von Generika wurde überwiesen; bei alternativen Krankenversicherungsmodellen steht nach der Zustimmung des Nationalrats der Ständerat noch aus. Beide behandelt das Tagesupdate vom 14. September. Eine allgemeine neue Spitalnotfallgebühr wurde nicht eingeführt: Nach dem Nichteintreten des Ständerats muss sich der Nationalrat nochmals befassen. Auch die zusätzliche Beobachtung der Kostenentwicklung bei den ambulanten Arzttarifen ist noch nicht abschliessend beschlossen; dazu das Tagesupdate vom 15. September.

Asyl: Aufenthaltsrecht, Integration und Finanzierung auseinanderhalten

Mit der überwiesenen Motion 25.4674 zur Neuausrichtung der Asylpolitik erhält der Bundesrat einen Auftrag zu Verfahren, Kosten, Sicherheit und Rückkehr. Hinzu kommt das im Nationalrat angenommene Postulat 26.4062 zur Weiterentwicklung der Asylstrategie 2027. Die ausserordentliche Asyldebatte vom 17. September umfasste weitere Forderungen zu Schutzgewährung und Rückkehr. Ein kommunales Vetorecht gegen Bundesasylzentren fand keine Mehrheit. Bestimmte Entlastungen bei Unterbringung oder Fallführung sind durch diese Entscheide noch nicht nachgewiesen.

Der Nationalrat unterstützte mit Geschäft 26.045 Änderungen zur Arbeitsintegration und zum arbeitsbedingten Kantonswechsel. Der Ständerat muss noch beraten. Für kommunale Sozialdienste können später insbesondere die Übergänge zwischen Arbeitsvermittlung, Wohnortwechsel und Fallführung wichtig werden.

Beim Schutzstatus S will der Ständerat mit Motion 26.3561 den automatischen Übergang zur Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren verhindern; der Nationalrat muss noch entscheiden. Bereits nach bestehendem Recht ist eine solche Bewilligung an den Fortbestand des vorübergehenden Schutzes gebunden. Sie ist deshalb nicht mit einem unbedingten dauerhaften Aufenthaltsrecht gleichzusetzen.

Davon getrennt ist die Finanzierung zu beurteilen. Der Wegfall bestimmter Bundesbeiträge nach fünf Jahren Schutzstatus S wurde im Entlastungspaket 2027 bereits in der Frühjahrssession 2026 beschlossen. Die Bundesratsmitteilung vom 12. August zu den Ausführungsbestimmungen ist Hintergrund, kein neuer Herbstsessionsentscheid. Für die Budgetvorbereitung 2027 empfiehlt sich, betroffene Fallgruppen und die kantonale Kostenverteilung zu klären. Die Frage, welcher Aufenthaltstitel besteht, beantwortet die Finanzierungsfrage nicht allein.

Zum Sessionsende nahm der Nationalrat zudem einen Asyl-, Rückkehr- und Vollzugsplan für Syrien an; der Ständerat muss noch zustimmen. Wie das Tagesupdate vom 2. Oktober festhält, ist dies kein individueller Rückkehrentscheid und keine pauschale Aufhebung bestehender Schutzentscheide.

Digitale Verwaltung, Bürgerrecht und kommunale Erlasse

Die Motion 26.3005 für einen Digitalisierungsartikel ist nach der Zustimmung des Nationalrats am 1. Oktober an den Bundesrat überwiesen. Er soll unter Einbezug der Kantone eine Verfassungsgrundlage für digitale Behördenleistungen ausarbeiten und die Grundlagen der Digitalen Verwaltung Schweiz berücksichtigen. Damit ist ein Gesetzgebungsprozess angestossen, nicht bereits ein Verfassungsartikel beschlossen. Gemeinden müssen deshalb weder eine bestimmte Software beschaffen noch aus diesem Auftrag allein zusätzliche Daten liefern.

Bei der Digitalisierung von AHV und IV, Geschäft 25.075, bestehen nach Änderungen des Ständerats weiterhin Differenzen. Für kommunale AHV-Zweigstellen und Sozialdienste sind die späteren Zugänge und Schnittstellen bedeutsam. Ein umfassender Zugriff auf Sozialversicherungsdaten lässt sich aus dem Beratungsstand nicht voraussetzen.

Für Gemeindeschreibereien zählt auch eine nicht eingeführte Neuerung: Bei der abgeschlossenen Revision des Bundesgerichtsgesetzes wurde auf eine neue allgemeine Pflicht verzichtet, kommunale Erlasse zunächst vor einer kantonalen gerichtlichen Instanz anzufechten. Das Amtliche Bulletin zu Geschäft 25.088 dokumentiert den Verzicht. Daraus ergibt sich kein entsprechender schweizweiter Umstellungsauftrag für Reglementspublikationen oder Rechtsmittelbelehrungen; die jeweils geltenden Rechtsmittelwege bleiben zu beachten.

Zur Demokratie-Initiative, Geschäft 25.081, beschlossen beide Räte eine Ablehnungsempfehlung ohne Gegenvorschlag. Die Initiative betrifft vereinheitlichte Einbürgerungsvoraussetzungen und die Zuständigkeitsverteilung. Der Entscheid von Volk und Ständen steht noch aus. Die parlamentarische Empfehlung verändert die laufenden kommunalen Einbürgerungsverfahren nicht.

Inklusion, Schule und Erwachsenenschutz

Der Nationalrat unterstützte bei der Inklusionsinitiative und ihrem indirekten Gegenvorschlag eine breiter angelegte Regelung, die neben selbstbestimmtem Wohnen weitere Bereiche gesellschaftlicher Teilhabe erfasst. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung; der Ständerat muss noch beraten. Kommunale Berührungspunkte sind zugängliche Dienstleistungen, die Arbeitgeberrolle sowie Wohn-, Kultur- und Sportangebote. Konkrete Verpflichtungen und Finanzierungsfolgen sind anhand der weiteren Ausgestaltung zu beurteilen.

Zwei Berichtsaufträge betreffen die Schnittstellen vor Ort: die Zusammenarbeit zwischen Invalidenversicherung und Schulen sowie Prävention und Früherkennung bei der psychischen Gesundheit. Für Schulbehörden, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit sind die Ergebnisse relevant; neue Leistungs- oder Finanzierungsmodelle wurden damit nicht eingeführt. Bei einem Gebärdensprachengesetz gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Folge. Die weitere Vorprüfung im Ständerat steht aus.

Die vom Nationalrat unterstützte Revision des Erwachsenenschutzrechts, Geschäft 25.096, soll das persönliche Umfeld stärker einbeziehen und Erleichterungen bei privaten Beistandschaften ermöglichen. Sie geht an den Ständerat. Für Sozialdienste und Berufsbeistandschaften steht die Zusammenarbeit mit Angehörigen und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Vordergrund, nicht eine pauschale Übertragung behördlicher Verantwortung an Familien.

Wohnraum: Begrenzte Anwendungsbereiche beachten

Der Nationalrat unterstützte die Revision des Wohnraumförderungsgesetzes mit Änderungen an Kostenmiete und Kontrollen. Sie betrifft bundesgeförderte Wohnungen, nicht den gesamten Mietwohnungsmarkt. Der Ständerat muss noch beraten. Gemeinden mit entsprechend geförderten Projekten oder Partnerschaften sollten ihre konkrete Betroffenheit mit den Trägerschaften klären.

Bei der Motion 24.3961 zur Lex Koller nahm der Nationalrat nur den ersten Punkt an; die übrigen Punkte waren zurückgezogen worden. Die ursprünglich verlangte Veräusserungspflicht gehört deshalb nicht zu einem verabschiedeten Gesamtpaket. Der Ständerat muss noch entscheiden. Eine bestimmte Wirkung auf Bodenpreise oder Investitionen lässt sich daraus nicht verlässlich ableiten.

Bei Obdachlosigkeit und drohendem Wohnungsverlust wurden Fragen zur Datenlage und zu vergleichbaren Erhebungen aufgeworfen. Die im Tagesupdate vom 24. September behandelte Interpellation schafft aber keine neuen kommunalen Meldepflichten. Der örtliche Zusammenhang liegt bei Prävention, Notunterbringung und längerfristiger Wohnraumsicherung.

Bilaterale III: Kommunale Berührungspunkte, noch kein Gesamtabschluss

Der Ständerat unterstützte den Stabilisierungsteil des EU-Pakets sowie die Abkommen zu Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Das Stromabkommen war noch nicht behandlungsreif und wurde nicht mitverabschiedet. Dies hält die abschliessende Ständeratsbilanz von Keystone-SDA fest. Der Nationalrat muss sich mit den behandelten Dossiers befassen; die Beratungen sind nicht mit dem Inkrafttreten des Pakets gleichzusetzen.

Für Gemeinden sind die Fragen nach Arbeitsmarkt, Lohnschutz, öffentlicher Arbeitgeberrolle und Beteiligungsunternehmen ebenso relevant wie jene nach Migration, Verkehr und Gesundheitsvorsorge. Besonders bei staatlichen Beihilfen ist der jeweilige Abkommensbereich zu beachten; es geht nicht um ein pauschales Verbot sämtlicher kommunaler Unterstützung. Die Hintergründe erläutern die Tagesupdates vom 28. September und 30. September.

Auch das spätere Abstimmungsverfahren war am Sessionsende nicht abschliessend festgelegt. Für die kommunale Vorbereitung erscheint deshalb eine Übersicht potenziell betroffener Betriebe und Aufgaben zweckmässiger als vorgezogene Reglementsänderungen. Das noch ausstehende Stromabkommen darf insbesondere nicht als bereits beschlossene Strommarktöffnung kommuniziert werden.

Verkehr: Fahrzeugkosten, Datenaustausch und regionale Infrastruktur

Die Revision der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA, wurde abgeschlossen. Elektro-Lastwagen sollen ab 2031 ebenfalls einbezogen werden; bis 2035 sind Rabatte vorgesehen. Die grundsätzlich siebenjährige Vorankündigung von Änderungen der Abgabekategorien soll erst 2030 greifen, damit eine geplante Abklassierung von Euro-6-Fahrzeugen 2029 möglich bleibt. Die Sessionsbilanz der LITRA erläutert diese zeitliche Staffelung; das Amtliche Bulletin dokumentiert auch den Bezug zu Kehrichtfahrzeugen.

Für Gemeinden bedeutet dies, bei schweren eigenen Fahrzeugen und eingekauften Transport- oder Entsorgungsleistungen über den Anschaffungspreis hinauszurechnen. Vor einer Kostenprognose ist zu klären, welche Fahrzeuge überhaupt abgabepflichtig sind und welche Nutzungsdauer der Beschaffung zugrunde liegt.

Das Mobilitätsdateninfrastrukturgesetz, Geschäft 25.049, ist noch nicht beschlossen. Der Nationalrat hielt nach dem Nichteintreten des Ständerats an der Beratung fest; das Geschäft geht zurück. Für Verkehrsplanung und kombinierte Mobilität ist die Infrastruktur ein mögliches künftiges Instrument, keine bereits neue kommunale Datenlieferpflicht.

Bei der Revision des Luftfahrtgesetzes bleiben Differenzen, unter anderem zu Rahmenbedingungen des Flughafenbetriebs. Dies ist besonders für Flughafen- und lärmbetroffene Gemeinden relevant. Daneben nahm der Nationalrat einen Auftrag zur Finanzierung von Skyguide an, über den der Ständerat noch entscheidet. Für Militärflugplätze wurden mit der Armeebotschaft 2026 CHF 30 Millionen für Lärmschutzmassnahmen beschlossen; das ist ein standortbezogenes Thema, kein allgemeines kommunales Lärmschutzprogramm.

Sicherheit: Polizeikosten und Gewaltschutz bleiben unterschiedliche Dossiers

Das Parlament verlangt eine stärkere gesetzliche Grundlage zur Überwälzung von Polizeikosten im Zusammenhang mit gewalttätigen Demonstrationen. Laut SRF-Berichterstattung zum überwiesenen Auftrag muss der Bundesrat einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Für betroffene Städte und Gemeinden sind Verursachung, Verhältnismässigkeit, Grundrechte und kantonale Zuständigkeiten zentrale Umsetzungsfragen. Die Motion allein ist keine neue unmittelbar anwendbare Rechnungsgrundlage.

Beim Schutz vor häuslicher Gewalt unterstützte der Nationalrat einen breiteren gesetzlichen Rahmen und ergänzte sexualisierte sowie geschlechtsspezifische Gewalt. Der Ständerat muss nochmals entscheiden. Ein weiterer Auftrag zur stärkeren Verankerung der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder wurde überwiesen. Die unterschiedlichen Verfahrensstände beschreibt das Tagesupdate vom 22. September.

Gescheitert ist hingegen die Motion 25.4224, die gewaltbetroffenen Frauen ohne geregelten Aufenthalt den Zugang zu Strafbehörden ohne entsprechende ausländerrechtliche Meldung ermöglichen wollte. Das ist nicht mit einer Aufhebung bestehender Opferhilfe gleichzusetzen. Für kommunale Sozial- und Sicherheitsstellen bleibt die Abstimmung mit Beratungs- und Schutzangeboten eine vom jeweiligen Einzelfall und geltenden Recht ausgehende Aufgabe.

Tourismus und Sport: Unterschiedliche Planungshorizonte

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungen soll gemäss abgeschlossenem Geschäft bis Ende 2031 weitergelten. Die zuvor diskutierte Verlängerung bis 2035 ist nicht das Endergebnis. Der Schweizer Tourismus-Verband dokumentiert die bereinigte Laufzeit. Für Tourismusgemeinden ist dies ein Rahmenparameter für örtliche Betriebe, kein zusätzlicher kommunaler Fördertopf.

Zu den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 unterstützte der Nationalrat das Geschäft 26.054 mit Anforderungen unter anderem an Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Berichterstattung und demokratische Verfahren. Der Ständerat muss noch entscheiden. Standortgemeinden können daraus weder eine abgeschlossene Gesamtfinanzierung noch bereits verbindliche eigene Verpflichtungen ableiten.

Ein separates Geschäft betrifft sieben internationale Sportanlässe 2027–2029: Der Nationalrat unterstützte etwas mehr als CHF 5 Millionen sowie eine zweijährige Verlängerung der Verpflichtungen für Sportanlagen im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts, NASAK 5. Auch hier ist der Ständerat noch am Zug. Die Mitteilung des Bundesamts für Sport zu beiden Vorlagen erlaubt betroffenen Trägerschaften, Veranstaltungsförderung und Anlagenfinanzierung auseinanderzuhalten.

Weitere Themen für Fachstellen und besonders betroffene Gemeinden

Die folgenden Geschäfte ergänzen die Schwerpunkte. Wo der kommunale Bezug nur einzelne Betriebe, Regionen oder kantonale Organisationsmodelle betrifft, ist keine schweizweit gleichartige Umsetzung angezeigt. Die verlinkten Tagesupdates erläutern die Hintergründe der kürzer dargestellten Themen.

Ergänzende Geschäfte: Stand am Ende der Herbstsession 2026
ThemaVerfahrensstand und kommunaler Bezug
Weiterarbeiten über 65Auftrag zur Weiterführung der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit über 65 an den Bundesrat überwiesen. Für Gemeinden als Arbeitgeberinnen relevant; keine Pflicht zur Weiterarbeit und noch keine unmittelbar geänderte Vorsorgeregel. Tagesupdate 22. September.
Digitaler Kinderschutz und häusliche GewaltDer Nationalrat unterstützte einen Massnahmenplan gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im digitalen Raum sowie eine einheitlichere Dokumentation von Schusswaffeninformationen bei häuslicher Gewalt. Beide Geschäfte benötigen weitere Beratung. Berührungspunkte bestehen bei Schule, Jugendarbeit und Sicherheit; ein kommunales Waffenregister wurde nicht eingeführt. Tagesupdate 17. September.
UnterschriftensammlungenWeitergehende Vorstösse zur Regulierung bezahlter Sammlungen beziehungsweise zur Transparenz scheiterten im Ständerat. Daraus entstehen keine entsprechenden neuen allgemeinen Regeln für kommunale Abstimmungsdienste. Tagesupdate 21. September.
AbstimmungsinformationDer Nationalrat nahm Teile des Vorstosses 26.4063 an; die weitere Beratung steht aus. Das Bundesgeschäft ändert nicht automatisch die Anforderungen an kommunale Abstimmungsunterlagen. Tagesupdate 24. September.
Amtsgeheimnis und QuellenschutzDer Ständerat unterstützte eine Motion und einen separaten Analyseauftrag. Weitere Gesetzgebungsfragen bleiben offen; es gibt daraus noch keine unmittelbar neue allgemeine Regel für kommunale Medienkontakte. Tagesupdate 24. September.
AdministrativuntersuchungenDie vom Nationalrat geänderte Motion 24.3732 betrifft Mitwirkungspflichten im Bundesbereich und muss nochmals in den Ständerat. Sie schafft keine neuen Zwangsbefugnisse kommunaler Untersuchungsstellen. Tagesupdate 24. September.
Begründung von BundesnotrechtDie entsprechende Vorlage wurde parlamentarisch abgeschlossen. Sie betrifft die rechtliche Begründung bundesrätlicher Notverordnungen, nicht zusätzliche kommunale Notkompetenzen. Übersicht der Schlussabstimmungen.
Stiefkindadoption und Genfer ElternschaftsversicherungBei der Stiefkindadoption ist nach dem Festhalten des Nationalrats an der Beratung der Ständerat erneut am Zug. Die nur teilweise Gewährleistung der Genfer Verfassungsänderung zur Elternschaftsversicherung ist ein kantonaler Sonderfall, kein schweizweiter Leistungsentscheid. Tagesupdate 22. September.
WolfspolitikDie Motion 25.4464 für eine stärker regional ausgerichtete Regulierung wurde an den Bundesrat überwiesen. Für betroffene ländliche Gemeinden ist die weitere Umsetzung relevant; neue kommunale Abschusskompetenzen entstehen daraus nicht. Geschäftsdokumentation.
Klimatische WeinreserveDer Nationalrat unterstützte die Vorlage 22.405; der Ständerat muss entscheiden. Der Bezug liegt insbesondere bei Weinbaugemeinden und öffentlichen Weinbaubetrieben. Tagesupdate 16. September.
Sicherheit schwerer Fahrzeuge und grenzüberschreitende BahnBei der Bundesmitfinanzierung einer Nachrüstung von Lastwagen steht nach dem Nationalratsentscheid der Ständerat aus. Zur grenzüberschreitenden Bahn erteilte der Ständerat einen Berichtsauftrag; damit wurden keine bestimmten Verbindungen finanziert. Verkehrspolitische Sessionsbilanz.
Sonntagsverkäufe und TrinkgelderDer Nationalrat hält an der Möglichkeit von bis zu zwölf bewilligungsfreien Verkaufssonntagen für die Kantone fest; die Differenz zum Ständerat bleibt. Der Auftrag zur Befreiung von Trinkgeldern von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist überwiesen, aber noch keine Grundlage für geänderte Lohnabrechnungen. Relevant sind örtliches Gewerbe und kommunale Gastronomiebetriebe. Tagesupdate 2. Oktober; Tagesupdate 14. September.
Mercosur-AbkommenDas Freihandelsabkommen wurde parlamentarisch abgeschlossen. Für exportorientierte und landwirtschaftlich geprägte Gemeinden besteht ein mittelbarer Bezug; daraus entsteht kein allgemeiner kommunaler Förderanspruch. Übersicht der Schlussabstimmungen.

Was Exekutive und Verwaltung daraus ableiten können

Für die Nachbearbeitung bietet sich keine flächendeckende Umsetzungsliste, sondern eine kurze Zuordnung zu bestehenden Aufgaben an. Bei betroffenen Gemeinden könnten Finanzverantwortliche und Sozialdienste die offenen Kostenfragen zu Angehörigenpflege und Schutzstatus S gemeinsam mit dem Kanton festhalten. Liegenschaftsverantwortliche und Versorgungsunternehmen könnten vorhandene Risiko- und Projektunterlagen um die für sie relevanten Entscheide ergänzen.

Bei verabschiedeten Regelungen sind die tatsächliche Inkraftsetzung und der konkrete Anwendungsbereich der nächste Prüfpunkt. Bei noch offenen Vorlagen sollte intern erkennbar sein, ob der zweite Rat, eine Ausführungsregelung oder eine kantonale Klärung aussteht. Eine einfache Dossierübersicht mit betroffener Aufgabe, Ansprechstelle und nächstem Entscheidungspunkt genügt dafür häufig.

Belegte Kostenfolgen und offene Annahmen gehören in getrennte Zeilen. So lassen sich Beschaffungen, Budgets und Projekte vorbereiten, ohne politische Aufträge bereits als geltendes Recht zu behandeln. Der Sessionsabschluss liefert damit vor allem eine aktualisierte Grundlage für die örtliche Planung – nicht für jedes behandelte Thema einen neuen kommunalen Vollzugsauftrag.

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