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Herbstsession vom 14. September 2026: Was Gemeinden betrifft

Am 14. September 2026 behandelten die eidgenössischen Räte unter anderem das elektronische Gesundheitsdossier, alternative Krankenversicherungsmodelle und das Mercosur-Abkommen. Für Gemeinden stellen sich damit Fragen zu Pflegeangeboten, Sozialdiensten und finanziellen Auswirkungen. Der Beitrag ordnet den damaligen Verfahrensstand ein und zeigt, welche Abklärungen sinnvoll sind, ohne künftige Regeln vorwegzunehmen.

9 Min. Lesezeit Herbstsession 2026, Parlament, Gemeinden, Gesundheitsdossier, Sozialhilfe, Krankenkassenprämien, Pflege, Datenschutz, Mercosur, Gemeindefinanzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Gesundheitsdossier stimmte der Nationalrat als Erstrat zu. Gemeinden mit Pflegeangeboten wird empfohlen, Schnittstellen, Datenschutz und mögliche Kosten zu prüfen.
  • Die Motion zu alternativen Versicherungsmodellen zielt laut Motionär auf vollständig übernommene Prämien, nicht auf gewöhnliche Prämienverbilligung. Der Ständeratsentscheid stand noch aus.
  • Bei Generika-Parallelimporten und Trinkgeldern erhielt der Bundesrat Umsetzungsaufträge. Daraus entstanden am 14. September 2026 noch keine neuen kommunalen Vollzugspflichten.
  • Die Zustimmung des Ständerats zum Mercosur-Abkommen war kein abschliessender Parlamentsentscheid. Aus den landwirtschaftlichen Begleitmassnahmen lassen sich keine kommunalen Förderansprüche ableiten.
  • Empfohlen sind Abklärungen zu kantonalen Zuständigkeiten und zur Betroffenheit eigener Institutionen, nicht die vorzeitige Umsetzung offener Regelungen.

Gesundheitsdossier, Krankenkassenprämien und weitere Geschäfte: Der Rückblick zeigt mögliche Folgen für Gemeinden und grenzt die Entscheide vom 14. September 2026 von bereits geltendem Recht ab.

Entscheide einordnen, bevor die Umsetzung beginnt

Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen und lokale Wirtschaftsstrukturen bilden unterschiedliche Berührungspunkte zwischen Bundespolitik und Gemeindealltag. Die Veröffentlichungen zum 14. September 2026 zeigen diese Spannweite. Der folgende Rückblick betrachtet ausgewählte Tagesgeschäfte aus kommunaler Sicht und unterscheidet sie von den ebenfalls publizierten Sessionsvorschauen. Massgebend ist der Informationsstand am Ende dieses Tages; spätere Entscheide bleiben ausgeklammert.

Für die Verwaltungspraxis ist zunächst der Verfahrensstand entscheidend. Eine Motion ist ein parlamentarischer Vorstoss, der den Bundesrat zu einem Erlassentwurf oder einer Massnahme beauftragen soll. Hat erst ein Rat zugestimmt, ist die parlamentarische Behandlung noch nicht abgeschlossen. Stimmen beide Räte zu, entsteht ein Auftrag an den Bundesrat, aber nicht automatisch bereits neues Recht. Die Erläuterungen der Parlamentsdienste zum Motionenverfahren beschreiben diese Unterscheidung.

Für Gemeinden empfiehlt es sich deshalb, zwei Fragen getrennt zu beantworten: Welche eigenen Aufgaben könnte ein Geschäft berühren? Und welche rechtlichen Schritte fehlen noch, bevor daraus konkrete Anforderungen entstehen? Eine erste Bestandsaufnahme kann sinnvoll sein, ohne bereits Reglemente, Leistungsvereinbarungen oder Arbeitsabläufe zu ändern.

Gesundheitsdossier: Fragen für kommunale Pflegeangebote

Der Nationalrat stimmte dem neuen elektronischen Gesundheitsdossier zu, das das bisherige elektronische Patientendossier ablösen soll. Darüber berichtete die SRF-Tagesschau zum Sessionsauftakt. Nach der Tageszusammenfassung zum Nationalrat hatte die grosse Kammer als Erstrat entschieden; anschliessend war der Ständerat am Zug. Das Gesetzgebungsverfahren zum Geschäft 25.082 war damit nicht abgeschlossen.

Nach dem bundesrätlichen Konzept für das elektronische Gesundheitsdossier sollen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein Dossier erhalten. Wer dies nicht möchte, soll der Eröffnung widersprechen oder das Dossier löschen lassen können. Die Betroffenen sollen über Zugriffsrechte entscheiden. Zudem soll der Kreis der angeschlossenen Leistungserbringer erweitert werden. Diese Grundzüge stammen aus der Vorlage und sind nicht mit bereits eingeführten Neuerungen gleichzusetzen.

Für Gemeinden, die Pflegeheime oder Spitex-Organisationen tragen, mitfinanzieren oder entsprechende Leistungen bestellen, bietet sich eine organisatorische Standortbestimmung an. Zu prüfen wäre, welche Einrichtungen betroffen sein könnten, welche Fachanwendungen sie einsetzen und wer mögliche Anpassungen vorbereitet. Der praktische Nutzen müsste sich daran zeigen, ob Informationen in den Behandlungsabläufen tatsächlich besser verfügbar werden, ohne zusätzliche Doppelarbeit auszulösen.

Kosten für Infrastruktur und institutionellen Betrieb unterscheiden

Die Beratungsunterlage zum Gesundheitsdossier enthält unterschiedliche Finanzierungsfragen. Im bundesrätlichen Entwurf sind die Inbetriebnahme und Weiterentwicklung des Informationssystems dem Bund zugeordnet, wiederkehrende Betriebskosten den Kantonen. Die Unterlage dokumentiert zugleich Anträge aus der vorberatenden Kommission. Sie ist deshalb als Beratungsgrundlage und nicht als endgültiger Gesetzestext zu lesen.

Eine kostenlose Nutzung für die Bevölkerung bedeutet nicht, dass der Anschluss einer Pflegeinstitution ohne Aufwand bleibt. Für eine spätere Planung wären mögliche Ausgaben für Schnittstellen, Schulungen, Berechtigungsverwaltung und Unterstützung getrennt zu erfassen. Ob solche Aufwände letztlich eine Gemeinde belasten, wäre anhand der definitiven Regelung, der kantonalen Umsetzung und der konkreten Trägerschaft zu klären. Eine belastbare kommunale Kostenprognose lässt sich aus den Tagesmeldungen nicht ableiten.

Datenschutz technisch und organisatorisch prüfen

Der Bundesrat betont in seiner Darstellung der Vorlage den Schutz der Gesundheitsdaten und die Kontrolle der Betroffenen über Zugriffe. Die Digitale Gesellschaft stellte am 14. September dagegen infrage, ob die vorgesehene technische Ausgestaltung diese Kontrolle ausreichend absichert. In ihrer Stellungnahme zur Verschlüsselung und Selbstbestimmung beanstandete sie insbesondere die offenbleibende Kontrolle über die Schlüssel, mit denen Daten entschlüsselt werden können. Dies ist eine Position der Organisation, kein Nachweis eines eingetretenen Datenmissbrauchs.

Für kommunale Trägerschaften lässt sich daraus eine Prüffrage ableiten: Wie werden Zugriffsrechte, Verantwortlichkeiten und Unterstützung im Alltag zusammengeführt? Bei einer späteren Umsetzung sollten deshalb die Leitung der Einrichtung, die Informatik und die zuständigen Datenschutzverantwortlichen gemeinsam einbezogen werden. Eine vorzeitige Systembeschaffung allein aufgrund des Nationalratsentscheids wäre keine sachgerechte Vorbereitung auf noch offene Anforderungen.

Krankenkassenprämien: mögliche Veränderungen in der Fallführung

Der Nationalrat nahm die Motion 24.4516 von Marcel Dobler zu alternativen Krankenversicherungsmodellen an. Genannt werden Personen im Asylprozess sowie Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen. Nach der Tagesmeldung von zentralplus stand die Beratung im Ständerat noch aus. Gemeint sind Versicherungsmodelle mit eingeschränkter freier Arztwahl.

Bei der Abgrenzung ist die Präzisierung des Motionärs im Amtlichen Bulletin wesentlich: Nach seiner Darstellung richtet sich der Vorstoss an Personen, deren Prämien vollständig übernommen werden, und nicht an sämtliche Personen mit gewöhnlicher Prämienverbilligung. Diese Aussage beschreibt die beabsichtigte Zielgruppe. Sie ersetzt keine abschliessende gesetzliche Regelung des Personenkreises oder möglicher Ausnahmen.

Dobler begründete den Vorstoss im Ratsvotum zur Motion mit möglichen Einsparungen und erwähnte begründete Ausnahmen, etwa bei der Verfügbarkeit von Hausärzten im Zusammenhang mit Fremdsprachen. Demgegenüber warnte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider laut Berichterstattung über die Debatte vor möglichen Leistungseinbussen für ältere Menschen. Die erwartete finanzielle Entlastung und die befürchteten Versorgungsfolgen sind damit unterschiedliche Einschätzungen der Beteiligten, keine bereits nachgewiesenen Auswirkungen einer Umsetzung.

Für kommunale Sozialdienste wäre zunächst die tatsächliche Betroffenheit zu klären. Welche Aufgaben übernimmt die Gemeinde bei der Prämienfinanzierung und Beratung? Welche Aufgaben liegen beim Kanton oder bei anderen zuständigen Stellen? Diese Abgrenzung sollte einer Berechnung möglicher Einsparungen vorausgehen.

Finanziell wäre die Nettowirkung zu betrachten. Geringere Prämienausgaben müssten einem möglichen Mehraufwand für Beratung, Modellwechsel, Kontrollen und Ausnahmen gegenübergestellt werden. Ohne Kenntnis der kantonalen Finanzierung und der betroffenen Fälle sind weder ein bestimmtes Sparpotenzial noch zusätzliche Personalkosten verlässlich bezifferbar.

Organisatorisch wäre zu prüfen, wie bestehende Behandlungsbeziehungen und geeignete Versorgungsangebote berücksichtigt werden könnten. Auch sprachliche und digitale Zugangshürden gehören in eine solche Abklärung. Diese Fragen sind als Vorbereitung auf eine mögliche spätere Regelung zu verstehen. Die Annahme der Motion im Nationalrat allein begründet keine neue Pflicht für kommunale Sozialdienste, Versicherungswechsel anzuordnen.

Medikamente: Beschaffung und Prävention getrennt betrachten

Generika-Parallelimporte und Versorgungssicherheit

Nach dem Ständerat nahm auch der Nationalrat die Motion von Mauro Poggia für erleichterte Parallelimporte von Generika, also Nachahmermedikamenten, an. Der Bundesrat erhielt damit einen Umsetzungsauftrag. Laut Keystone-SDA-Bericht bei Nau.ch erhofften sich Befürworter tiefere Kosten. Der Bundesrat verwies dagegen auf mögliche Nachteile für die Versorgungssicherheit; auch das Einsparpotenzial war umstritten.

Für kommunale Pflegeeinrichtungen könnte eine spätere Umsetzung bei der Medikamentenversorgung relevant werden. Zu prüfen wären dann nicht nur Einkaufspreise, sondern ebenso Lieferfähigkeit, sichere Abläufe und zusätzlicher organisatorischer Aufwand. Aus dem Motionserfolg ergibt sich noch keine neue Importmöglichkeit, auf deren Grundlage bestehende Beschaffungswege bereits umgestellt werden könnten.

Medikamentenmissbrauch und kommunale Prävention

Der Nationalrat unterstützte zudem eine Motion von Thomas Bläsi gegen den Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern. Damit ist der Einsatz von Medikamenten gemeint, um Menschen widerstandsunfähig zu machen. Der Vorstoss spricht auch Praktiken von Leistungserbringern an, die unbeabsichtigt den Schwarzmarkt versorgen können. Laut Tagesbericht zum Nationalrat war als Nächstes der Ständerat zuständig.

Ein kommunaler Bezug lässt sich dort prüfen, wo Gemeinden Prävention, Jugendarbeit oder Veranstaltungssicherheit mitgestalten. Ein möglicher Ansatz wäre, bestehende Informationen, Ansprechstellen und Meldewege gemeinsam mit den zuständigen Fachstellen zu überprüfen. Der Tagesentscheid schafft jedoch keine neue Bewilligungsauflage für kommunale Veranstaltungen.

Mercosur und Backwaren: die örtliche Wirtschaftsstruktur beachten

Der Ständerat stimmte dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten, darunter der Schweiz, und den Mercosur-Staaten zu. Für landwirtschaftliche Begleitmassnahmen beschloss er 517 Millionen Franken über sechs Jahre. Nach dem Tagesbericht zum Ständerat war der Nationalrat, der das Abkommen zuvor abgelehnt hatte, erneut am Zug. Eine abschliessende Zustimmung beider Räte lag nicht vor.

Für landwirtschaftlich geprägte Gemeinden wäre die mögliche Betroffenheit örtlicher Betriebe und regionaler Wertschöpfungsketten zu prüfen. Konkrete lokale Wirtschaftseffekte lassen sich aus der Tagesmeldung nicht ableiten. Ebenso wenig begründen die landwirtschaftlichen Begleitmassnahmen einen Förderanspruch für kommunale Projekte.

Bei Backwaren unterstützte der Ständerat Vorstösse gegen die zolltarifliche Begünstigung importierter Halb- und Fertigprodukte sowie zur Stärkung der einheimischen Produktion. Vorstösse zu einer Versteigerung von Brotgetreide-Importkontingenten und zu höheren Schutzzöllen lehnte er ab. Die unterschiedlichen Ergebnisse sind ebenfalls im Ständeratsrückblick vom 14. September dokumentiert.

Für Einrichtungen mit eigener Verpflegung wäre die weitere Entwicklung des Beschaffungsmarkts zu beobachten. Eine neue Vorgabe zum regionalen Einkauf oder eine verlässliche Preisprognose für Schul- und Heimküchen ergibt sich aus den Vorstössen nicht.

Trinkgelder: noch keine neue Abrechnungspraxis

Beide Räte unterstützten die Motion von Beat Rieder für eine Befreiung von Trinkgeldern von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, einschliesslich elektronisch bezahlter Trinkgelder. Wie der Keystone-SDA-Bericht zum Nationalratsentscheid festhält, muss der Bundesrat dafür eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Er wandte sich gegen eine generelle Ausnahme und verwies auf die soziale Absicherung der Beschäftigten.

Das Geschäft kann Gemeinden berühren, die Gastronomie-, Freizeit- oder Tourismusbetriebe führen oder an ihnen beteiligt sind. Für solche Betriebe wären bei einer späteren Umsetzung die Abrechnung und die Personalinformation zu überprüfen. Der Beschluss ist aber nicht mit einer bereits geltenden umfassenden Abgabenbefreiung gleichzusetzen. Auch hier ist zwischen dem parlamentarischen Auftrag und seiner rechtlichen Umsetzung zu unterscheiden. Eine Änderung der Lohnabrechnung allein gestützt auf die Tagesmeldung wäre daher nicht angezeigt.

Sessionsvorschauen sind keine Tagesentscheide

Am 14. September erschien auch eine SRF-Vorschau auf die Herbstsession. Sie behandelte unter anderem die Teilrevision des Epidemiengesetzes. Im Zentrum standen vorgeschlagene Bundeskompetenzen für schweizweite Massnahmen und die Versorgung mit medizinischen Gütern. Die Gesundheitskommission des Ständerats wollte die Befugnisse des Bundesrates begrenzen beziehungsweise präzisieren. Diese Ankündigungen dürfen nicht als am selben Tag verabschiedete Regelungen dargestellt werden.

Für Gemeinden bietet sich hier eine organisatorische Perspektive an: Welche Fragen stellen sich für Krisenkommunikation, die Zusammenarbeit mit dem Kanton und die Betriebsfähigkeit eigener Einrichtungen? Eine vertiefte Prüfung sollte an den konkreten weiteren Beratungsstand anknüpfen und nicht pauschal neue kommunale Pflichten unterstellen.

Die Sessionsvorschau griff ausserdem das Vertragspaket mit der EU, die Bilateralen III, und unterschiedliche Vorschläge für eine Mehrwertsteuererhöhung zur Armeefinanzierung auf. Mögliche Folgen für kommunale Arbeitgeber, gemeindenahe Unternehmen oder Ausgaben wären gesondert zu untersuchen. Die Vorschau liefert dafür Beobachtungsthemen, aber keine ausreichende Grundlage für bestimmte Budgetkorrekturen oder neue Verwaltungsabläufe.

Ein Vorgehen für Gemeinden: Betroffenheit klären und offene Fragen festhalten

Aus dem Tagesrückblick lässt sich kein einheitliches Umsetzungsprogramm für alle Gemeinden ableiten. Als organisatorische Vorbereitung bietet sich jedoch folgendes Vorgehen an. Es handelt sich um Empfehlungen, nicht um neue gesetzliche Vorgaben.

  1. Die eigene Rolle je Geschäft bestimmen. Die Verwaltung kann festhalten, ob sie als Leistungserbringerin, Trägerin, Mitfinanziererin oder Auftraggeberin betroffen sein könnte. Bei Pflegeangeboten wären die jeweiligen Institutionen einzubeziehen, bei Krankenkassenprämien die zuständigen Sozial- und Finanzstellen. So bleiben allgemeines politisches Interesse und konkrete Verwaltungsaufgaben unterscheidbar.
  2. Den Verfahrensstand dokumentieren. Eine kurze Geschäftsliste sollte zwischen Erstratsentscheid, Auftrag an den Bundesrat und späterer rechtlicher Umsetzung unterscheiden. Als nächster Prüfanlass eignet sich der jeweils folgende formelle Schritt. Das verhindert, dass eine Meldung über eine Motion versehentlich als bereits geltende Handlungsanweisung weitergegeben wird.
  3. Finanzielle und personelle Fragen getrennt erfassen. Mögliche einmalige Anpassungen, laufende Kosten und erwartete Einsparungen sollten separat beschrieben werden. Annahmen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Beim Gesundheitsdossier liefern die Finanzierungsfragen der Beratungsunterlage einen Ausgangspunkt, aber noch keine kommunale Kostenrechnung.
  4. Die Abklärung mit Kanton und Institutionen abstimmen. Vor Änderungen an Leistungsvereinbarungen, Informatiksystemen oder Fallführungsprozessen wäre zu klären, welche Zuständigkeiten und Vorgaben tatsächlich bestehen. Offene Fragen können gesammelt weitergegeben werden. Damit lässt sich die Vorbereitung koordinieren, ohne eine noch nicht beschlossene Umsetzung vorwegzunehmen.

Für die weitere Arbeit ergänzen sich die verlinkten Quellen: Die amtlichen Unterlagen zeigen Anträge und Begründungen, die Tagesberichte dokumentieren die behandelten Geschäfte. Stellungnahmen wie jene der Digitalen Gesellschaft machen fachliche Einwände sichtbar, ersetzen aber keine Rechtsgrundlage. Die Verfahrensdarstellung des Parlaments hilft insbesondere dabei, den nächsten Schritt nach einer angenommenen Motion richtig einzuordnen.

Der praktische nächste Schritt ist damit eine gezielte interne Abklärung, nicht eine flächendeckende Anpassung kommunaler Regelungen. Wo eine Gemeinde betroffen sein könnte, sollten eine verantwortliche Stelle, die offenen Fragen und der nächste Prüfanlass feststehen. Verbindliche Umsetzungsentscheide können anschliessend auf den dafür massgebenden Rechtsstand und die geklärten kantonalen Rahmenbedingungen abgestützt werden.

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