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Herbstsession 2026: Was der 15. September für Gemeinden bedeutet

Die Beratungen vom 15. September 2026 betreffen Gemeinden in unterschiedlichen Rollen: als Beschafferinnen, Arbeitgeberinnen, Partnerinnen von Versorgungsprojekten oder Nachbarinnen militärischer Anlagen. Der Rückblick ordnet die Entscheide zu PFAS, Gesundheit, Flugplatzlärm und Weiterbildung ein. Die Berichterstattung zu «Verkehr ’45» wird ergänzend behandelt – nicht als parlamentarischer Tagesbeschluss.

9 Min. Lesezeit Herbstsession 2026, Parlament, PFAS, Gesundheitsversorgung, ärztliche Zulassung, Notfallversorgung, Flugplatzlärm, Weiterbildung, Verkehrsplanung, Gemeindeverwaltung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die abgelehnte PFAS-Deklarationsmotion hebt bestehende Vorgaben nicht auf. Auch die Forderung nach Aussetzung einer Bundesweisung bewirkte noch keinen Vollzugsstopp.
  • Bei der ärztlichen Zulassung blieb die Erweiterung kantonaler Ausnahmen auf die Erwachsenenpsychiatrie offen. Der Ständeratsentscheid zur Notfallgebühr führte keine Zahlungspflicht ein.
  • Für die Lärmsanierung der Militärflugplätze wurden 30 Millionen Franken bestätigt. Daraus folgt keine individuelle Finanzierungszusage für betroffene Gemeinden.
  • Der Ständeratsentscheid zur präventiven Weiterbildung begründet keine Förderzusage an Gemeinden. Weiterbildung lässt sich mit der kommunalen Aufgaben- und Ressourcenplanung verbinden.
  • Die Berichterstattung zu «Verkehr ’45» ist kein Ausbauentscheid. Gemeinden können bei abhängigen Vorhaben bestätigte Termine und Finanzierung von Planungsannahmen trennen.

PFAS, Gesundheitsversorgung und Infrastruktur: Der Sessionsrückblick zeigt, welche Fragen Gemeinden vor Ort klären können und wo offene Verfahren noch keine Grundlage für neue Pflichten oder Finanzierungszusagen bilden.

Parlamentarische Entscheide in die Gemeindepraxis übersetzen

Ein Beschluss in Bern kann für eine Gemeinde eine konkrete Projektfrage aufwerfen, ohne bereits ihre Aufgaben oder Zuständigkeiten zu verändern. Das zeigt der Sitzungstag vom 15. September 2026: Die Beratungen berührten den Umgang mit PFAS, die medizinische Versorgung, militärische Infrastruktur und die Weiterbildung. Für Gemeinden kommt es dabei auf die eigene Betroffenheit und den jeweiligen Verfahrensstand an.

Dieser Rückblick konzentriert sich auf diese kommunalen Anknüpfungspunkte. Ergänzend berücksichtigt er die Berichterstattung zu «Verkehr ’45», trennt sie aber von den parlamentarischen Tagesentscheiden. Massgebend ist der Beratungsstand vom 15. September. Eine erst am Folgetag veröffentlichte Meldung zur PFAS-Debatte wird entsprechend ausgewiesen. Die Handlungsmöglichkeiten richten sich an Gemeinden, die im jeweiligen Bereich tatsächlich Aufgaben übernehmen, Projekte begleiten oder Anlagen betreiben.

PFAS: Produktinformationen und Vollzugsfragen auseinanderhalten

Keine zusätzliche allgemeine Deklarationspflicht

PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine Gruppe schwer abbaubarer Chemikalien. Am 15. September lehnte der Ständerat die Motion 25.3902 von Susanne Vincenz-Stauffacher für eine Deklarationspflicht ab. Matthias Michel zog seine gleichgerichtete Motion während der Debatte aus formalen Gründen zurück. Es wurden somit nicht beide Vorstösse durch Abstimmung verworfen. Den Ablauf dokumentiert der SRF-Tagesbericht zur PFAS-Deklaration.

Die Befürwortenden stellten die fehlende systematische Information über PFAS in Produkten in den Vordergrund. Die Gegenseite verwies auf bereits eingeleitete Massnahmen. Der Bundesrat führte administrative Belastungen und mögliche Handelshemmnisse an. Zugleich hielt er fest, dass das Chemikalienrecht bereits bestimmte Kennzeichnungs- und Informationspflichten vorsieht. Die Ablehnung dieser Motion bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche PFAS unreguliert wären. Die Begründung und die Stellungnahme sind im parlamentarischen Geschäft 25.3902 nachzulesen.

Für Gemeinden mit eigener Wasserversorgung, umfangreichen Liegenschaften oder konkreten Belastungsfällen ergibt sich daraus eine praktische Informationsfrage: Welche Angaben stehen für einen bestimmten Einkauf oder ein bestimmtes Vorhaben zur Verfügung? Als organisatorischer Ansatz bietet es sich an, bei fachlich relevanten Beschaffungen gezielt Produktinformationen einzuholen und vorhandene Unterlagen nachvollziehbar abzulegen. Aus dem Ratsentscheid allein lässt sich jedoch weder eine neue kommunale Untersuchungspflicht noch eine Entwarnung für ein konkretes Produkt ableiten.

Forderung nach Aussetzung einer Weisung ist noch kein Vollzugsstopp

Eine weitere PFAS-Entscheidung desselben Sitzungstags ist durch eine erst am 16. September veröffentlichte SDA-Meldung im Schweizer Bauer belegt. Demnach nahm der Ständerat eine Motion von Benedikt Würth an, welche die vorläufige Aussetzung einer im Juli in Kraft getretenen Bundesweisung zur Einhaltung von PFAS-Höchstgehalten verlangt. Die Motion ging an den Nationalrat. Der Ständeratsentscheid setzte die Weisung nicht selbst ausser Kraft.

Für Gemeinden mit betroffenen Landwirtschaftsflächen empfiehlt sich daher, Informationen zum parlamentarischen Verfahren und Auskünfte zum konkreten Vollzug getrennt zu führen. Aussagen gegenüber Betrieben oder der Bevölkerung sollten mit der zuständigen kantonalen Fachstelle abgestimmt werden. Insbesondere wäre es verfrüht, gestützt auf diese Meldung einen Vollzugsstopp oder eine finanzielle Unterstützung zuzusichern.

Praktischer Ansatz: Produktdeklaration, Trinkwasserqualität und belastete Flächen sollten als unterschiedliche Fragestellungen bearbeitet werden. Ein gemeinsames internes Dossier kann die Übersicht erleichtern; für die einzelnen Fragen braucht es dennoch passende Fachauskünfte. Die parlamentarische Debatte ersetzt weder eine örtliche Abklärung noch deren Finanzierung.

Gesundheitsversorgung: Zulassung, Zugang und Kosten getrennt betrachten

Ärztliche Zulassung bleibt für Versorgungsprojekte entscheidend

Ärztinnen und Ärzte müssen grundsätzlich drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, bevor sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, also der Grundversicherung, abrechnen dürfen. Bei Versorgungsproblemen können Kantone für bestimmte Fachgebiete Ausnahmen ermöglichen. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Befreiung aller Ärztinnen und Ärzte. Die SDA-Berichterstattung auf Nau.ch erläutert diese kantonale Ausnahmemöglichkeit.

Beide Räte wollten die befristete Regelung bis Ende 2032 verlängern. Uneinig blieben sie über die Ausdehnung auf den Weiterbildungstitel Psychiatrie und Psychotherapie. Der Ständerat lehnte diese Erweiterung ab; wegen der Differenz ging die Vorlage zurück an den Nationalrat. Die Erwachsenenpsychiatrie ist dabei von der bereits erfassten Kinder- und Jugendpsychiatrie zu unterscheiden. Der Tagesbericht von Medinside zur Zulassung beschreibt den offenen Beratungsstand.

Gemeinden, die Praxisnachfolgen begleiten oder ein Gesundheitszentrum unterstützen, sollten deshalb nicht nur nach verfügbaren Fachpersonen fragen. Für das konkrete Projekt empfiehlt sich auch eine frühzeitige Klärung der Abrechnungsvoraussetzungen mit den zuständigen Stellen. Die Aussicht auf eine Gesetzesanpassung sollte dabei nicht wie eine bereits nutzbare Zulassung behandelt werden.

Für die Projektplanung lassen sich drei Fragen getrennt dokumentieren: Welche Versorgung fehlt vor Ort? Welche Fachpersonen stehen zur Verfügung? Unter welchen Voraussetzungen könnten sie Leistungen über die Grundversicherung abrechnen? Diese Trennung kann verhindern, dass ein räumlich oder organisatorisch vorbereitetes Angebot auf ungeklärten Voraussetzungen beruht. Aus dem Ratsentscheid lässt sich hingegen keine bestimmte Veränderung der örtlichen Versorgung ableiten.

Notfallgebühr: Keine neue Zahlungspflicht aus diesem Ratsentscheid

Der Ständerat trat nicht auf die Vorlage für eine zusätzliche Belastung beim Besuch einer Spitalnotfallaufnahme ein. Diskutiert wurde ein Modell mit 50 Franken, dessen Anwendung den Kantonen ermöglicht werden sollte. Das Geschäft ging an den Nationalrat zurück. Es war damit am 15. September weder endgültig erledigt noch eine neue Gebühr eingeführt. Dies geht aus dem Medinside-Bericht zur Notfallgebühr hervor.

In der Debatte wurde als Ziel eine Entlastung der Notfallstationen genannt. Die ständerätliche Kommissionsseite bezweifelte dagegen die Wirksamkeit und verwies auf zusätzliche Belastungen für Patientinnen und Patienten. Diese unterschiedlichen Einschätzungen sind von einer nachgewiesenen Wirkung zu unterscheiden.

Für kommunale Sozial- und Beratungsstellen liegt ein möglicher Beitrag in der verständlichen Information über tatsächlich erreichbare medizinische Anlaufstellen. Entsprechende Hinweise sollten mit den örtlichen Leistungserbringern abgestimmt werden. Eine Gemeinde sollte aus der parlamentarischen Debatte weder eine neue Zahlungspflicht kommunizieren noch selbst medizinische Dringlichkeiten beurteilen.

Tariftransparenz: Mehr Daten sind noch keine Kostensenkung

Der Ständerat nahm zudem die Motion 26.4054 zur Beobachtung des neuen ambulanten Tarifsystems an. Verlangt werden regelmässige Angaben zu Konsultationen und Leistungsvolumen, gegliedert nach Grundversorgung, spezialärztlichen Angeboten und Gruppenpraxen. Das Geschäft ging an den Nationalrat. Der Medinside-Tagesbericht zu den Arzttarifen hält diesen Verfahrensschritt fest.

Der Motionstext und die Stellungnahme des Bundesrats beziehen sich auf TARDOC und ambulante Pauschalen, also die tariflichen Grundlagen zur Abrechnung ambulanter Leistungen. Auffällige Entwicklungen sollen analysiert und möglichst rasch korrigiert werden. Der Bundesrat verwies auf bereits laufende Arbeiten und bestehende Beobachtungspflichten der Tarifpartner.

Für Gemeinden mit Beteiligungen an Versorgungsangeboten kann eine differenziertere Datenlage künftig eine zusätzliche Einordnung ermöglichen. Für die eigene Projektbeurteilung empfiehlt sich schon heute, Kosten, Leistungsumfang und Versorgungsziele nicht gleichzusetzen. Die Motion begründet für sich genommen keine kommunale Berichtspflicht und belegt keine Einsparung, die bereits in einem Gemeindebudget berücksichtigt werden könnte.

Militärflugplätze: Bundesbeschluss und örtliche Massnahmen unterscheiden

Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat den Bundesbeschlüssen zur Armeebotschaft 2026 ohne Änderungen zu. Für Standort- und Nachbargemeinden ist insbesondere die Lärmsanierung der Militärflugplätze von Interesse: Der Kredit blieb bei 30 Millionen Franken. Anträge auf eine Erhöhung auf 51 beziehungsweise 88 Millionen Franken wurden abgelehnt. Die Zahlen und den Beschlussstand bestätigt die Mitteilung des VBS vom 15. September.

Aus diesem Gesamtbetrag ergibt sich noch keine individuell zugesicherte Finanzierung für eine Gemeinde oder Liegenschaft. Für eine örtliche Einordnung werden die konkreten Massnahmen- und Projektunterlagen benötigt. Betroffene Gemeinden können diese zum Ausgangspunkt für die Abstimmung mit den zuständigen Bundesstellen machen.

Zu klären wären insbesondere die vorgesehenen Massnahmen, deren räumlicher Bezug und die Verbindung zu weiteren Bauvorhaben. Für die Behördenkommunikation empfiehlt sich, zwischen bewilligtem Kredit und konkret bestätigter Umsetzung vor Ort zu unterscheiden. Eine gesicherte Übersicht über Ansprechpartner und Unterlagen kann dabei hilfreicher sein als eine allgemeine Zusammenfassung der militärischen Beschaffungsdebatte.

Weiterbildung: Ein Anlass für die kommunale Personalplanung

Nach der Mitteilung von Travail.Suisse vom 15. September nahm der Ständerat eine Motion zur präventiven Weiterbildung und Umschulung an. Gemeint ist die Qualifizierung im Hinblick auf strukturelle und technologische Veränderungen. Die Forderung nach einer nationalen Strategie wurde durch die Überprüfung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Sozialpartnern ersetzt. Travail.Suisse begrüsste die Annahme, kritisierte aber diese Änderung. Diese Bewertung ist die Position des Arbeitnehmendendachverbands.

Für Gemeinden als Arbeitgeberinnen bietet die Debatte einen Anlass, Weiterbildung mit bevorstehenden Veränderungen der Aufgaben zu verbinden. Als Vorgehen empfiehlt sich, betroffene Tätigkeiten und benötigte Kompetenzen gemeinsam mit den Mitarbeitenden zu erfassen. Daraus können überschaubare Lernziele und geeignete Weiterbildungsangebote abgeleitet werden.

Für die Ressourcenplanung sollten neben Kurskosten auch die benötigte Arbeitszeit und die Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs berücksichtigt werden. Die Mitteilung belegt jedoch weder ein bereits finanziertes Förderprogramm für Gemeinden noch einen Anspruch auf Bundesbeiträge. Eine kommunale Weiterbildungsmassnahme sollte deshalb nicht auf eine aus diesem Ratsentscheid vermutete Finanzierung abgestützt werden.

«Verkehr ’45»: Begleitberichterstattung mit Bezug zur Gemeindeplanung

Die SRF-Tagesschau vom 15. September griff die Kritik der Eidgenössischen Finanzkontrolle an «Verkehr ’45» auf. Der zugrunde liegende Bericht wurde bereits am 14. September veröffentlicht. Diese Berichterstattung ist kein parlamentarischer Ausbau- oder Streichungsentscheid vom untersuchten Sitzungstag.

«Verkehr ’45» dient der Koordination und Priorisierung des Ausbaus von Strassen, Schienen und Agglomerationsverkehr. In ihrer veröffentlichten Zusammenfassung begrüsst die Eidgenössische Finanzkontrolle die gemeinsame Betrachtung der Bereiche. Sie beanstandet jedoch fehlende Grundlagen für die Priorisierung und Schwächen bei den Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Finanzierung der bis 2045 vorgesehenen Projekte im Umfang von rund 50 Milliarden Franken sei nicht gesichert.

Für Gemeinden, deren Siedlungsentwicklung oder Investitionsplanung mit einem Verkehrsvorhaben verbunden ist, ergibt sich daraus ein Anlass, die verwendeten Annahmen zu prüfen. Politische Priorisierung, gesicherte Finanzierung und bestätigte Umsetzungstermine sollten in Projektunterlagen getrennt ausgewiesen werden. Aus der EFK-Kritik allein folgt nicht, dass ein bestimmtes Vorhaben gestrichen wurde.

Als ergänzendes Planungsszenario kann eine Gemeinde untersuchen, welche Auswirkungen eine spätere oder veränderte Umsetzung hätte. Ein solches Szenario ist keine Vorhersage. Es macht vielmehr sichtbar, welche eigenen Planungsschritte von noch offenen Entscheidungen abhängen und welche unabhängig davon vorbereitet werden können.

Vom Sessionsrückblick zu einer überprüfbaren Arbeitsgrundlage

Die behandelten Geschäfte betreffen unterschiedliche kommunale Rollen. Eine Gemeinde kann als Beschafferin, Arbeitgeberin, Projektpartnerin oder Standortgemeinde angesprochen sein. Eine einheitliche neue Vollzugsaufgabe lässt sich daraus nicht ableiten. Für die interne Bearbeitung bietet sich stattdessen ein schlankes Vorgehen an:

  1. Örtliche Betroffenheit festhalten. Die zuständige Fachstelle oder Projektleitung hält fest, welches laufende Vorhaben, welche Anlage oder welche Verwaltungsaufgabe einen konkreten Bezug zum Thema hat. Ohne einen solchen Bezug kann zunächst die weitere Beobachtung genügen.
  2. Verfahrensstand mit Datum dokumentieren. Im internen Dossier werden Quelle, Ratsentscheid und noch offene Schritte erfasst. Bei späteren Berichten wird geprüft, ob sich der Stand verändert hat. So bleibt erkennbar, auf welcher Grundlage eine Auskunft oder Projektannahme beruht.
  3. Abklärungen und Finanzierung trennen. Für ein Gesundheitsprojekt kann eine Auskunft zur Zulassung erforderlich sein, bei einer Flugplatzsanierung die Einsicht in Massnahmenunterlagen. Bestätigte Mittel und mögliche künftige Beiträge sollten getrennt ausgewiesen werden. Die hier ausgewerteten Meldungen liefern keine allgemeinen Kostenansätze für kommunale Abklärungen.
  4. Informationen abgestimmt aktualisieren. Rückmeldungen der zuständigen kantonalen Stellen, Bundesstellen oder Projektpartner werden im Dossier zusammengeführt. Öffentliche Informationen können anschliessend anhand bestätigter Angaben aktualisiert werden, statt offene politische Forderungen vorwegzunehmen.

Der nächste Schritt muss damit nicht zwingend ein neues kommunales Projekt sein. Er kann auch aus einer gezielten Fachauskunft, einer geklärten Planungsannahme oder einer aktualisierten Information bestehen. Entscheidend ist, den konkreten Bezug zur eigenen Gemeinde herzustellen und politische Beratung, geltende Vorgaben sowie örtliche Umsetzung nachvollziehbar auseinanderzuhalten.

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