Orientierung für Schweizer Gemeinden
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Rückblick Woche 36

Die erste Septemberwoche 2026 bringt für Gemeinden Entwicklungen aus Recht, Verwaltung, Digitalisierung und Infrastruktur. Der Freispruch im Bondo-Prozess wirft Fragen zu Verantwortung und Entscheidwegen auf, neue Regeln schaffen konkrete Vollzugsaufgaben und mehrere Bundesgerichtsurteile liefern Hinweise für Bau- und Planungsverfahren. Der Überblick ordnet die wichtigsten Themen für die kommunale Praxis ein.

12 Min. Lesezeit Gemeinden, Wochenrückblick, Bondo, Datenschutz, Bundesgericht, Raumplanung, Baurecht, Digitalisierung, Ausschreibungen, Gemeindestrategie

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Freisprüche im Bondo-Prozess sind noch nicht rechtskräftig. Gemeinden sollten fachliche Empfehlungen, Verantwortlichkeiten und Entscheidwege bei Naturgefahren nachvollziehbar dokumentieren.
  • Berner Gemeinden müssen ihre Datenschutzprozesse an das neue Recht anpassen. Bei Datensicherheitsverletzungen mit hohem Risiko nennt die Aufsicht möglichst 72 Stunden als Meldeorientierung.
  • In der Stadt Zürich zählen regelmässig gewerbliche Kurzzeitvermietungen nicht mehr zum Mindestwohnanteil. Der Vollzug verlangt Deklarationen, Baugesuche bei relevanten Umnutzungen und zusätzliche Ressourcen.
  • Bundesgerichtsurteile unterstreichen klare Zuständigkeiten bei Wiederherstellungen, definierte Beratungs- und Entscheidrollen sowie fachlich gestützte Interessenabwägungen. Daraus folgen keine pauschalen Regeln für sämtliche Bauprojekte.
  • Gemeinden sollten Strategieziele messbar machen und Abhängigkeiten bei Software sowie Energieinvestitionen prüfen. Das Hotel-Impulsprogramm ist noch nicht beschlossen; Neuenburg bereitet E-Voting vor.

Bondo, neue Datenschutzregeln, Kurzzeitvermietungen und aktuelle Bundesgerichtsurteile: Der Wochenrückblick zeigt, welche Entwicklungen Gemeinden diese Woche besonders beachten sollten.

Eine Woche mit direkten Folgen für Gemeinden

Die erste Septemberwoche 2026 zeigt exemplarisch, wie breit das kommunale Aufgabenspektrum inzwischen ist. Ein Strafverfahren zu einem Naturereignis wirft Fragen zur Verantwortung und Dokumentation auf, neue Datenschutzregeln verändern Abläufe in Berner Gemeinden, Zürich verschärft den Vollzug bei Kurzzeitvermietungen und mehrere aktuelle Bundesgerichtsurteile betreffen unmittelbar das Bau- und Planungsrecht. Gleichzeitig geben neue Studien und Bundesbeschlüsse Hinweise darauf, wo Gemeinden organisatorisch und strategisch gefordert sind.

Für Gemeinden ist dabei weniger entscheidend, jede Einzelmeldung isoliert zu betrachten. Wichtiger ist die Frage, welche Lehren sich für Zuständigkeiten, Entscheidgrundlagen, Ressourcenplanung und interne Prozesse ableiten lassen. Der folgende Überblick ordnet die wichtigsten Entwicklungen der Woche vom 31. August bis 5. September 2026 ein und zeigt auf, wo kommunaler Handlungsbedarf bestehen kann.

Bondo: Freisprüche, aber keine Entwarnung für die kommunale Verantwortung

Am 4. September 2026 hat das Regionalgericht Maloja alle fünf Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Bergsturz von Bondo freigesprochen. Angeklagt waren unter anderem die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia, ein Gemeindemitarbeiter, zwei kantonale Fachpersonen und ein externer Geologe. Beim Bergsturz vom 23. August 2017 waren acht Menschen auf Wanderwegen ums Leben gekommen.

Gemäss der aktuellen Gerichtsberichterstattung sah das Gericht keine ausreichenden Beweise dafür, dass vor dem Ereignis klare Anzeichen bestanden hätten, die eine Sperrung der betroffenen Wege zwingend erforderlich gemacht hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für Gemeinden ist deshalb Zurückhaltung bei verallgemeinernden Schlussfolgerungen angezeigt.

Der Fall ist dennoch von hoher kommunaler Bedeutung. Er zeigt, wie anspruchsvoll die Abgrenzung zwischen politischer Verantwortung, Fachverantwortung und operativer Umsetzung in Krisen- und Gefahrenlagen sein kann. Gemeinden müssen sich auf Fachstellen und externe Expertinnen und Experten stützen können. Gleichzeitig bleibt die Frage zentral, wer aufgrund welcher Informationen entscheidet, wie Risiken dokumentiert und welche Massnahmen ausgelöst werden.

Für kommunale Behörden bietet sich deshalb eine Überprüfung der eigenen Abläufe an. Dabei geht es insbesondere um folgende Punkte:

  • Ist klar geregelt, wer bei Naturgefahren oder anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen die fachliche Beurteilung vornimmt?
  • Ist dokumentiert, welche Stelle politische oder operative Entscheide trifft?
  • Werden Empfehlungen externer Fachpersonen schriftlich festgehalten und nachvollziehbar verarbeitet?
  • Bestehen definierte Abläufe für Sperrungen, Warnungen und Eskalationen?
  • Ist im Ereignisfall nachvollziehbar, wann welche Information bei welcher Stelle eingegangen ist?

Diese Fragen ergeben sich nicht als direkte rechtliche Vorgabe aus dem Bondo-Urteil. Sie sind vielmehr eine organisatorische Folgerung aus der Komplexität des Falls. Gemeinden können damit ihre Entscheidungsfähigkeit und Nachvollziehbarkeit stärken, ohne aus einem einzelnen Strafverfahren allgemeine Haftungsregeln abzuleiten.

Weiterführende Informationen bietet die aktuelle Berichterstattung von SRF zum Bondo-Prozess.

Neue Gemeindeumfrage: Finanzen, Raumplanung und Personal im Fokus

Eine am 4. September veröffentlichte Untersuchung der ZHAW zeigt, welche Themen Gemeinden und Städte mit mehr als 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern strategisch besonders beschäftigen. Genannt werden vor allem ein stabiler Finanzhaushalt, die Raumplanung sowie die Personal- und Organisationsentwicklung. Ebenfalls häufig thematisiert werden Digitalisierung, Bevölkerungswachstum und Schulraumplanung.

An der Untersuchung nahmen 184 Gemeinden und Städte aus allen Sprachregionen teil. Die Rücklaufquote lag bei 43 Prozent. 81 Prozent der Befragten beurteilen den Nutzen strategischer Planung höher als deren Kosten und Aufwand. Gleichzeitig setzen lediglich 29 Prozent Leistungskennzahlen zur Nachverfolgung strategischer Ziele ein.

Für Gemeinden ist dieses Ergebnis aus zwei Gründen interessant. Erstens bestätigt es, dass strategische Themen zunehmend miteinander verknüpft sind. Finanzplanung, Personalentwicklung, Raumplanung und Infrastruktur lassen sich nicht unabhängig voneinander steuern. Zweitens zeigt der geringe Einsatz von Leistungskennzahlen, dass zwischen Strategieformulierung und tatsächlicher Steuerung eine Lücke bestehen kann.

Eine mögliche Konsequenz für Gemeinden besteht darin, die eigene Legislatur- oder Gemeindestrategie stärker mit überprüfbaren Zielen zu verbinden. Das muss nicht zwingend zu einem aufwendigen Kennzahlensystem führen. Bereits wenige, klar definierte Indikatoren können helfen, politische Ziele nachvollziehbarer zu verfolgen.

Mögliche Prüffragen sind:

  • Sind strategische Ziele mit konkreten Massnahmen und Verantwortlichkeiten verbunden?
  • Ist ersichtlich, wie Fortschritte im Jahresverlauf oder über eine Legislaturperiode beurteilt werden?
  • Sind Finanzplanung, Investitionsplanung und Personalentwicklung aufeinander abgestimmt?
  • Werden strategische Ziele regelmässig politisch überprüft und angepasst?

Die Untersuchung ist nicht ohne Weiteres auf sämtliche Schweizer Gemeinden übertragbar, da ausschliesslich Gemeinden und Städte mit mehr als 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern befragt wurden. Gerade kleinere Gemeinden sollten die Ergebnisse deshalb als Orientierung und nicht als repräsentative Gesamtaussage verstehen.

Die Studie ist bei der ZHAW dokumentiert.

Bern: Neue Datenschutzaufsicht verlangt klare interne Prozesse

Seit dem 1. September 2026 gelten im Kanton Bern das totalrevidierte Datenschutzgesetz und die neue Datenschutzverordnung. Für fast alle Einwohner-, Kirch- und Burgergemeinden sowie weitere gemeinderechtliche Körperschaften ist neu die kantonale Datenschutzbehörde zuständig. Ausnahmen bestehen unter anderem für Bern, Thun, Köniz und Biel sowie für bestimmte grössere Körperschaften und Verbände.

Besonders praxisrelevant ist die Pflicht, Verletzungen der Datensicherheit mit hohem Risiko für betroffene Personen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Als zeitliche Orientierung nennt die kantonale Behörde möglichst 72 Stunden seit Bekanntwerden. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung für den Datenschutz bei der jeweiligen datenbearbeitenden Behörde.

Für Gemeindeverwaltungen bedeutet dies vor allem organisatorischen Handlungsbedarf. Eine Meldepflicht ist nur dann wirksam erfüllbar, wenn intern klar ist, wer einen Vorfall erkennt, beurteilt und eskaliert. Ebenfalls wichtig ist die Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern. Ein Sicherheitsvorfall kann nur fristgerecht bearbeitet werden, wenn die Gemeinde rasch informiert wird und die notwendigen Angaben erhält.

Gemeinden im Kanton Bern sollten deshalb insbesondere prüfen:

  • Wer ist intern für Datenschutzvorfälle zuständig?
  • Wie werden IT-Störungen und mögliche Datenschutzverletzungen voneinander abgegrenzt?
  • Welche Informationen müssen bei einem Vorfall sofort gesichert werden?
  • Wie rasch müssen externe IT-Partner die Gemeinde informieren?
  • Ist geregelt, wer die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde auslöst?

Diese Entwicklung betrifft unmittelbar bernische Gemeinden. Für Gemeinden in anderen Kantonen ist sie dennoch als Beispiel dafür relevant, wie Datenschutzpflichten zunehmend konkrete organisatorische Abläufe voraussetzen.

Zürich: Kurzzeitvermietungen werden zur Vollzugsaufgabe

In der Stadt Zürich ist am 1. September 2026 eine vom Bundesgericht bestätigte Änderung der Bau- und Zonenordnung in Kraft getreten. Wohnungen, die regelmässig gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden, dürfen nicht mehr an den vorgeschriebenen Mindestwohnanteil angerechnet werden. Gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten sind ausgenommen.

Für die Verwaltung besonders relevant ist der Vollzug. Bei Baugesuchen muss die Mietdauer deklariert werden. Auch die Umwandlung einer Wohnung in ein sogenanntes Business Apartment kann ein Baugesuch erfordern, selbst wenn keine baulichen Arbeiten erfolgen. Für die Umsetzung bewilligte der Stadtrat fünf zusätzliche Vollzeitstellen für drei Jahre.

Das Beispiel zeigt, dass neue wohn- und raumplanerische Regeln nicht allein eine Rechtsfrage sind. Gemeinden müssen gleichzeitig sicherstellen, dass Verfahren, Kontrollen, Personalkapazitäten und Kommunikation aufeinander abgestimmt sind.

Für andere Gemeinden lässt sich daraus keine direkte rechtliche Pflicht ableiten. Die Zürcher Regelung ist lokal und an den Mindestwohnanteil der städtischen Bau- und Zonenordnung gebunden. Als Vollzugsbeispiel ist sie dennoch relevant. Vor der Einführung neuer Vorschriften lohnt sich insbesondere die Frage, welche zusätzlichen Abklärungen und Kontrollen daraus entstehen und ob die Verwaltung dafür ausreichend Ressourcen besitzt.

Die Stadt Zürich informiert in ihrer Medienmitteilung zur neuen Regelung über den Vollzug.

Bundesgericht: Drei Entscheide mit direktem Praxisbezug

Bauten ausserhalb der Bauzone: Zuständigkeit und Dispositiv müssen stimmen

Im Urteil 1C_380/2025 vom 24. Juli 2026, das am 2. September veröffentlicht wurde, ging es um ein Hundegehege und weitere Anlagen bei einem ehemaligen Bauernhaus in Surpierre FR ausserhalb der Bauzone. Das Bundesgericht bestätigte die Verweigerung der nachträglichen Bewilligung.

Für Gemeinden besonders wichtig ist die Zuständigkeitsfrage. Der Gemeinderat hatte einen Abbruch angeordnet, obwohl nach dem anwendbaren Freiburger Recht die kantonale Direktion für Wiederherstellungsmassnahmen ausserhalb der Bauzone zuständig war. Die kantonale Instanz behandelte den kommunalen Entscheid deshalb lediglich als Bewilligungsverweigerung; die Abbruchanordnung entfaltete keine Wirkung. Das Bundesgericht hielt diese Lösung für vertretbar.

Der Entscheid erinnert daran, dass im Bau- und Planungsrecht nicht nur die materielle Beurteilung stimmen muss. Ebenso entscheidend ist, ob die Gemeinde tatsächlich zuständig ist und ob das Dispositiv des Entscheids – also der verbindliche Entscheidungsteil – innerhalb dieser Zuständigkeit bleibt.

Für Bauverwaltungen empfiehlt es sich deshalb, bei nachträglichen Bewilligungsverfahren und Wiederherstellungsmassnahmen die Zuständigkeitsordnung ausdrücklich zu prüfen. Dies ist besonders wichtig, wenn kommunale und kantonale Behörden gemeinsam am Verfahren beteiligt sind.

Der Entscheid ist beim Bundesgericht abrufbar.

Windenergieplanung: Beratungs- und Entscheidrollen auseinanderhalten

Im Urteil 1C_404/2024 vom 24. Juli 2026 beurteilte das Bundesgericht ein Ausstandsbegehren von acht Freiburger Gemeinden gegen Mitglieder einer Steuerungsgruppe zur Überarbeitung der kantonalen Windenergieplanung. Das Gericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.

Entscheidend war, dass die Steuerungsgruppe keine eigene Entscheidungskompetenz besass. Ihre Aufgabe bestand darin, Empfehlungen an den Staatsrat abzugeben. Dass in einem solchen Gremium unterschiedliche Interessen vertreten sind, begründet unter diesen konkreten Umständen noch keine Ausstandspflicht.

Für Gemeinden ist der Entscheid vor allem organisatorisch interessant. In Projektorganisationen sollte klar festgehalten werden, welche Rolle ein Gremium tatsächlich einnimmt. Ein Projektbeirat, eine Begleitgruppe oder ein Steuerungsausschuss kann beratende Aufgaben haben, Entscheide vorbereiten oder selbst verbindlich entscheiden. Diese Unterschiede sind rechtlich und organisatorisch relevant.

Eine sinnvolle kommunale Praxis besteht deshalb darin, Mandate, Kompetenzen und Entscheidwege in Projektaufträgen oder Organisationsbeschlüssen ausdrücklich zu definieren.

Der Volltext ist über die Bundesgerichtsdatenbank zugänglich.

Baumschutz und Verdichtung: Interessenabwägung bleibt ein Einzelfall

Das Urteil 1C_313/2025 vom 3. August 2026, veröffentlicht am 4. September, betrifft ein Bauprojekt in Le Mont-sur-Lausanne VD. Das Bundesgericht bestätigte die Bewilligung für zwei aneinandergebaute Wohnhäuser trotz der dafür vorgesehenen Entfernung mehrerer Bäume.

Die Beschwerdeführenden konnten keine willkürliche Interessenabwägung nachweisen. Fachbehördliche Abklärungen stützten zudem die Beurteilung, dass auf der betroffenen Fläche weder ein geschütztes Biotop noch Wald vorlag. Ersatzmassnahmen waren Bestandteil der Bewilligung.

Für Gemeinden folgt daraus kein allgemeiner Vorrang der Verdichtung gegenüber dem Baumschutz. Der Entscheid bestätigt vielmehr eine konkrete Interessenabwägung im Einzelfall. Für Bau- und Umweltverwaltungen unterstreicht er die Bedeutung einer belastbaren fachlichen Grundlage und einer nachvollziehbaren Begründung.

Der Entscheid ist über die Bundesgerichtsdatenbank abrufbar.

Digital souveräner Arbeitsplatz: Bund startet ein eigenes Programm

Am 2. September hat die Bundeskanzlei den Start eines Programms für eine souveräne Arbeitsplatzsoftware mit zentralen Büroanwendungen angekündigt. Ab Ende 2027 sollen rund 3000 Mitarbeitende in besonders kritischen Geschäftsprozessen eine entsprechende Lösung nutzen können. Für die erste Phase werden Kosten von rund 9 Millionen Franken erwartet.

Die Plattform soll parallel zu Microsoft 365 betrieben werden. Ein vollständiger Ersatz der bisherigen Arbeitsplatzumgebung ist nicht beschlossen. Eine Machbarkeitsstudie mit 172 Testpersonen zeigte eine grundsätzliche Eignung für zentrale Standardprozesse, aber auch Einschränkungen, etwa bei grossen Videokonferenzen und bei der Einbindung bestehender Fachanwendungen.

Für Gemeinden ist diese Entwicklung vor allem strategisch interessant. Digitale Souveränität bedeutet nicht zwingend, alle bestehenden Systeme zu ersetzen. Sie kann auch darin bestehen, Abhängigkeiten zu kennen, Daten exportieren zu können und für kritische Prozesse alternative Arbeitsmöglichkeiten vorzusehen.

Aus dem Bundesprogramm lässt sich keine unmittelbar verfügbare Gemeindelösung ableiten. Gemeinden können die Entwicklung aber zum Anlass nehmen, ihre eigene Abhängigkeit von einzelnen Software- und Cloudanbietern zu überprüfen.

Die Informationen zum Programm sind in der Mitteilung des Bundes zusammengefasst.

Wasserstoff-Infrastruktur: Bund sieht vorerst Branche und Eigentümer in der Pflicht

Der Bundesrat sieht derzeit davon ab, die geplante Umrüstung der Transitgasleitung auf Wasserstoff finanziell abzusichern. Als Gründe nennt er unter anderem die ungewisse Nachfrageentwicklung, fehlende belastbare Bedarfsanalysen und eine unzureichende gesetzliche Grundlage für eine staatliche Mitfinanzierung oder Absicherung.

Nach Einschätzung des Bundes sollen zunächst die Energiebranche und deren Eigentümer, ausdrücklich auch Gemeinden, Städte und Kantone, eine Finanzierungslösung entwickeln. Eine spätere Neubewertung bleibt bei einem ausgereiften Projekt und besseren Nachfragegrundlagen möglich.

Für Gemeinden mit Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen ist dies ein Hinweis darauf, Investitionsrisiken und Eigentümerstrategien sorgfältig zu prüfen. Aus dem Beschluss folgt jedoch keine neue allgemeine Finanzierungspflicht für Gemeinden.

Der Bundesrat erläutert seinen Entscheid in der entsprechenden Mitteilung.

Weitere Bundesgeschäfte mit kommunaler Relevanz

E-Voting in Neuenburg

Der Bundesrat hat Neuenburg eine Grundbewilligung für Versuche mit elektronischer Stimmabgabe für ein begrenztes Elektorat bis zur Abstimmung vom 26. November 2028 erteilt. Gleichzeitig bewilligte die Bundeskanzlei den Einsatz beim Urnengang vom 29. November 2026.

Kommunal interessant ist die organisatorische Ausgestaltung. Registrierte Personen sollen die Abstimmungserläuterungen elektronisch erhalten, den Stimmrechtsausweis aber weiterhin per Post. Für die briefliche Stimmabgabe können sie sich an ihre Gemeinde wenden. Der Versuch zeigt damit exemplarisch, dass digitale Abstimmungslösungen weiterhin eng mit kommunalen Abläufen verbunden bleiben.

Weitere Angaben enthält die Mitteilung des Bundes.

Impulsprogramm für Beherbergungsbetriebe

Der Bundesrat hat am 2. September eine Zusatzbotschaft zur Förderung der Beherbergungswirtschaft verabschiedet. Vorgesehen ist ein achtjähriges Impulsprogramm mit insgesamt 100 Millionen Franken für Modernisierungen in Berggebieten. Die Finanzierungsvorlage betrifft die Jahre 2028 bis 2035.

Für Tourismusgemeinden ist das Geschäft beobachtenswert. Derzeit handelt es sich jedoch noch nicht um ein geöffnetes Förderprogramm und noch nicht um eine laufende Gesuchsrunde. Gemeinden sollten die vorgesehenen Mittel deshalb nicht als bereits gesicherte Finanzierung behandeln.

Details finden sich in der Mitteilung des WBF.

Agrarpolitik ab 2030

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030 eröffnet. Vorgesehen sind unter anderem mehr unternehmerischer Handlungsspielraum für Landwirtschaftsbetriebe, stärker ergebnisorientierte Direktzahlungen, weniger administrativer Aufwand und eine neue gesetzliche Grundlage für den sicheren Datenaustausch. Die Vernehmlassung läuft bis 8. Dezember 2026.

Für landwirtschaftlich geprägte Gemeinden ist die Vorlage als längerfristige Rahmenbedingung relevant. Wo kantonale Gemeindeorganisationen oder regionale Zusammenschlüsse Stellungnahmen vorbereiten, kann es sinnvoll sein, kommunale Schnittstellen und mögliche Vollzugsfolgen frühzeitig zu prüfen.

Die Vernehmlassung ist beim Bundesamt für Landwirtschaft dokumentiert.

Neue Ausschreibungen zeigen die Breite kommunaler Investitionen

Auch die in dieser Woche publizierten Ausschreibungen zeigen, wie unterschiedlich die aktuellen Investitionsaufgaben von Gemeinden und kommunalen Organisationen sind. Im Zentrum stehen unter anderem Schulraum, Alterswohnen, Sportanlagen, Quartierstrassen, Stadtentwicklung und Gewässeraufwertung.

  • Der Zweckverband APZ Stammertal sucht im Rahmen eines selektiven Generalplanerverfahrens Lösungen für ungefähr 15 barrierefreie Alterswohnungen mit Gemeinschaftsraum und Betreuungsinfrastruktur.
  • Die Stadt Kriens führt einen selektiven Projektwettbewerb zur Erweiterung der Schulanlage Obernau durch.
  • Die Stadt Aarau schreibt Generalplanerleistungen für die Rasensportanlage Schachen aus.
  • Die Stadt Carouge und der Kanton Genf suchen Unterstützung für die Aktualisierung und Umsetzung des Entwicklungsleitbilds Carouge Est.
  • Die Stadt Arbon schreibt Bauingenieurleistungen für die Sanierung der Quartierstrassen Stacherholz aus.
  • Im Tessin wird für den Flussraum Breggia ein Studienauftrag zur Renaturierung und landschaftlichen Aufwertung durchgeführt.

Die Verfahren lassen keinen belastbaren gesamtschweizerischen Beschaffungstrend erkennen. Sie zeigen aber, welche kommunalen Infrastrukturthemen aktuell konkret bearbeitet werden. Für andere Gemeinden können solche Ausschreibungen als Referenz dafür dienen, wie vergleichbare Planungsaufgaben strukturiert und welche Fachdisziplinen einbezogen werden.

Die in der Recherche berücksichtigten Ausschreibungen sind bei Konkurado dokumentiert: Stammertal, Kriens, Aarau, Carouge, Arbon und Breggia.

Was Gemeinden aus dieser Woche mitnehmen können

Die Ereignisse und Entscheide dieser Woche betreffen unterschiedliche Fachbereiche. Gemeinsam ist ihnen, dass sie immer wieder auf dieselben organisatorischen Grundfragen zurückführen: Wer ist zuständig? Auf welcher fachlichen Grundlage wird entschieden? Sind die Abläufe dokumentiert? Und stehen für neue Aufgaben genügend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung?

Für Gemeinden bieten sich daraus fünf konkrete nächste Schritte an:

  1. Zuständigkeiten überprüfen: Besonders bei sicherheitsrelevanten Aufgaben, Bauverfahren und komplexen Projektorganisationen sollte klar sein, welche Stelle berät, entscheidet und vollzieht.
  2. Entscheidgrundlagen dokumentieren: Fachliche Empfehlungen, Risikobeurteilungen und Interessenabwägungen sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
  3. Neue Regelungen auf Vollzugsaufwand prüfen: Datenschutz und Kurzzeitvermietungen zeigen, dass rechtliche Änderungen häufig zusätzliche Prozesse und Ressourcen auslösen.
  4. Strategische Ziele messbarer machen: Die ZHAW-Untersuchung liefert einen Anlass, Gemeindestrategien stärker mit Verantwortlichkeiten und überprüfbaren Ergebnissen zu verknüpfen.
  5. Abhängigkeiten und Investitionsrisiken früh prüfen: Dies betrifft sowohl digitale Arbeitsplätze als auch Beteiligungen an Energieinfrastrukturen.

Der kommunale Wochenrückblick zeigt damit nicht nur, was in der Schweiz politisch, rechtlich und organisatorisch geschehen ist. Er macht sichtbar, welche Themen Gemeinden frühzeitig in ihre eigenen Führungs-, Planungs- und Vollzugsprozesse aufnehmen können.

Ausblick: Stromtarife 2027

Für die kommende Woche ist bereits ein für viele Gemeinden wichtiges Thema angekündigt. Die ElCom hat ihre nationale Medienkonferenz zu den Stromtarifen 2027 für Dienstag, 8. September 2026, angekündigt. Die eigentliche nationale Auswertung gehört damit nicht mehr in die Bilanz dieser Woche, sollte aber insbesondere von Gemeinden mit eigenen oder beteiligten Energieversorgungsunternehmen beobachtet werden.

Die Ankündigung ist auf admin.ch verfügbar.

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