Katastrophenhilfe, Stromnetze, Mobilitätsdaten und Versorgung: Die Beratungen vom 23. September betreffen verschiedene Gemeindeaufgaben. Was entschieden wurde, was offenbleibt und welche Abklärungen jetzt sinnvoll sind.
Zwischen Ratsentscheid und kommunaler Umsetzung
Wer parlamentarische Beratungen für die Gemeinde auswertet, muss zwei Ebenen auseinanderhalten: die politische Entscheidung über eine Vorlage und ihre möglichen Folgen für den kommunalen Alltag. Ein Auftrag an den Bundesrat ist noch kein abrufbares Förderprogramm. Eine nicht abgeschlossene Gesetzesberatung ist noch keine Grundlage, um Verwaltungsabläufe umzustellen.
Die ausgewählten Geschäfte vom 23. September 2026 betreffen Finanzierung, Infrastruktur, Versorgung und Sicherheit. Der Überblick bildet den dokumentierten Beratungsstand dieses Tages ab. Die nachfolgenden kommunalen Prüffragen sind redaktionelle Empfehlungen, keine aus den Ratsentscheiden abgeleiteten neuen Pflichten. Sie sollen helfen, Vorbereitungen gezielt zu treffen, ohne offene politische oder rechtliche Fragen vorwegzunehmen.
Katastrophenhilfe: Motion für eine allgemeine Grundlage abgelehnt
Der Nationalrat hat die Motion 25.4416 «Unterstützungsleistungen des Bundes in Naturkatastrophenfällen» abgelehnt. Der Ständerat hatte ihr am 19. März 2026 zugestimmt. Damit ist dieser Vorstoss erledigt. Verlangt wurde ein Erlassentwurf, der die Finanzierung von Sofortmassnahmen, Nothilfen und Wiederinstandstellungen nach Naturkatastrophen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt ermöglichen sollte. Beschluss und Anliegen sind in der amtlichen Geschäftsdokumentation zur Motion 25.4416 festgehalten.
Der Bundesrat hatte die Ablehnung beantragt und auf die laufende Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des Postulats 25.3669 verwiesen. Ein Postulat verlangt hier einen Prüfbericht; es ist nicht mit dem Auftrag zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage gleichzusetzen. Der Entscheid bedeutet deshalb weder, dass die Finanzierungsfrage abschliessend geklärt wäre, noch dass bestehende Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes aufgehoben wurden.
Für Gemeinden betrifft die offene Frage insbesondere die Abgrenzung zwischen sofort notwendigen Arbeiten, Wiederherstellung und verbleibenden Eigenlasten. Bei der Vorbereitung auf ein Schadenereignis empfiehlt es sich, mit den zuständigen kantonalen Stellen zu klären, welche Finanzierungsmöglichkeiten für welche Massnahmen bestehen und welche Unsicherheiten verbleiben.
Konkreter Ansatz: Finanzverwaltung und Infrastrukturverantwortliche können gemeinsam festhalten, welche Arbeiten im Ereignisfall vorfinanziert werden müssten, welche Kostenträger anzufragen wären und welche Nachweise dafür benötigt würden. Eine solche Übersicht ersetzt keine Beitragszusage. Sie kann aber als Grundlage dienen, um Finanzierungslücken und den möglichen Liquiditätsbedarf frühzeitig zu besprechen.
Stromnetzausbau: Räumliche Schnittstellen frühzeitig klären
Beim «Netzexpress», der Vorlage zur Beschleunigung des Um- und Ausbaus der Stromnetze, hat der Nationalrat fast alle Differenzen zum Ständerat bereinigt. Offen blieb eine Formulierung zu den Kompetenzen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom gegenüber der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Das Geschäft 25.057 ist damit noch nicht abschliessend verabschiedet.
Nach dem Bericht von Keystone-SDA auf Nau.ch stimmte der Nationalrat unter anderem zu, dass beim Versetzen von Strommasten gesetzliche Wald- und Gewässerabstände unterschritten werden dürfen. Gemeint ist die vorgesehene Neuregelung, nicht eine bereits generell nutzbare Ausnahme. Der Ständerat hatte seinerseits bereits am 21. September auf eine erleichterte Erneuerung bestehender Leitungen durch Moorlandschaften verzichtet.
Für Gemeinden entlang von Leitungstrassen liegt ein möglicher Handlungsansatz in der räumlichen Koordination. Zu prüfen wäre, ob geplante oder laufende Leitungsvorhaben kommunale Entwicklungsabsichten, eigene Grundstücke oder andere Infrastrukturprojekte berühren. Gemeinden mit einem eigenen Energieversorgungsunternehmen können zusätzlich dessen Einschätzung einholen.
Empfehlenswert ist eine gemeinsame Sicht von Raumplanung, Infrastruktur und gegebenenfalls Energieversorgung. Dabei sollten konkrete Projektwirkungen von allgemeinen Erwartungen an den Netzausbau getrennt werden. Aus dem Beratungsstand lassen sich weder bestimmte Strompreissenkungen noch verbindliche Beschleunigungen einzelner Anschlussprojekte ableiten. Für solche Aussagen wären die endgültigen Bestimmungen und die jeweilige Projektsituation zu prüfen.
Mobilitätsdaten: Nutzen, Datenpflege und Aufwand gemeinsam betrachten
Der Nationalrat hat die Beratung des Bundesgesetzes über die Mobilitätsdateninfrastruktur, kurz MODIG, weitergeführt. Der Ständerat war am 3. Juni 2026 nicht auf die Vorlage eingetreten, hatte also deren weitere inhaltliche Beratung abgelehnt. Die Chronologie zum Geschäft 25.049 weist für den 23. September weiterhin Differenzen und anschliessend die Behandlung in der ständerätlichen Kommission aus.
Worum es in der grundlegenden Diskussion geht, zeigt die Mitteilung der nationalrätlichen Verkehrskommission vom 30. Juni 2026: Die Mehrheit befürwortet staatliche Unterstützung für die Vernetzung von Mobilitätsdaten, um vorhandene Angebote und Infrastrukturen effizienter zu nutzen. Die Minderheit sieht diese Aufgabe bei den Marktteilnehmern und möchte die Kosten den wirtschaftlichen Nutzniessern zuordnen. Diese Positionen stammen aus der vorgängigen Kommissionsberatung, nicht aus einem vollständigen Wortprotokoll der Tagesdebatte.
Als mögliche kommunale Anwendungsfelder kommen etwa Informationen zu Parkplätzen, Verkehrsbeschränkungen oder Umsteigemöglichkeiten infrage. Das sind denkbare Nutzungen, keine Zusicherung, dass eine künftige Infrastruktur diese Aufgaben für jede Gemeinde übernehmen wird.
Für die Vorbereitung bietet sich eine kleine Bestandsaufnahme an: Welche Mobilitätsdaten liegen bereits vor? Wer hält sie aktuell? Wofür könnten sie verwendet werden? Welche Schnittstellen und personellen Ressourcen wären erforderlich? Ein möglicher Nutzen sollte zusammen mit dem Aufwand für Anschluss und laufende Pflege betrachtet werden.
Eine neue kommunale Datenlieferpflicht lässt sich aus dem vorliegenden Beratungsstand nicht ableiten. Ebenso fehlt hier eine belastbare Grundlage, um konkrete Anschlusskosten oder Einsparungen zu nennen. Bevor zusätzliche Systeme beschafft werden, wären die endgültige Ausgestaltung und der tatsächliche kommunale Bedarf abzugleichen.
Medizinische Versorgung: Bedeutung für kommunale Trägerschaften
Der Nationalrat empfiehlt ein Nein zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» und unterstützt den direkten Gegenentwurf des Bundesrats als Alternative zur Initiative. Der Ständerat muss beide Vorlagen noch behandeln. Laut dem Bericht von Keystone-SDA auf Watson befürworteten fünf Fraktionen den Gegenentwurf; die SVP-Fraktion lehnte sowohl diesen als auch die Initiative ab.
Vorgesehen sind insbesondere eine zentrale, aktive Überwachung der Versorgungslage und Möglichkeiten des Bundes, Versorgungsstörungen vorzubeugen oder zu beheben. Dazu gehören wirtschaftliche Anreize, Beschaffungen, die Herstellung medizinischer Güter oder entsprechende Aufträge sowie internationale Zusammenarbeit. Das sind Inhalte des Gegenentwurfs, noch keine durch diesen Ratsentscheid in Kraft gesetzten Massnahmen.
Für Gemeinden mit eigenen oder mitgetragenen Pflegeeinrichtungen sowie mit Aufgaben im Umfeld der Spitex, der Hilfe und Pflege zu Hause, ergeben sich daraus organisatorische Prüffragen. Sinnvoll wäre ein Austausch mit den Betriebsverantwortlichen darüber, welche Beschaffungsprobleme bestehen, wie Informationen über Engpässe weitergegeben werden und welche Zuständigkeiten bereits geklärt sind.
Die Reichweite des Geschäfts sollte dabei nicht überdehnt werden: Die beschriebenen Instrumente betreffen die Versorgung mit medizinischen Gütern. Daraus lässt sich keine umfassende Lösung für einen örtlichen Mangel an Hausärztinnen, Hausärzten oder Pflegepersonal ableiten. Auch zusätzliche Lagerbestände oder Beschaffungsstrukturen sollten nicht allein mit Verweis auf die noch offene Vorlage beschlossen werden. Dafür wäre eine gesonderte betriebliche Beurteilung erforderlich.
Lastwagensicherheit: Nachrüstung prüfen, Fördermittel nicht vorwegnehmen
Mit der Motion 26.3523 unterstützt der Nationalrat eine Mitfinanzierung von Sicherheitssystemen für bestehende Lastwagen. Der Bund soll bis zur Hälfte der Nachrüstungskosten übernehmen können. Genannt werden unter anderem Tote-Winkel-Assistenten, also Systeme zur Unterstützung bei schlecht einsehbaren Bereichen am Fahrzeug. Die amtliche Geschäftsdokumentation bestätigt die Annahme im Nationalrat; der Ständerat ist noch am Zug.
Die Finanzierung soll nach dem Willen der Verkehrskommission über Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, kurz LSVA, erfolgen. Die Kommission argumentiert mit dem Schutz des Fuss- und Veloverkehrs. Der Bundesrat wandte dagegen ein, dass die laufende Erneuerung der Fahrzeugflotten den zusätzlichen Sicherheitsgewinn begrenze und dass Aufwand sowie Kosten gegen die Förderung sprächen. Diese unterschiedlichen Begründungen dokumentiert der Tagesbericht von Keystone-SDA auf Nau.ch.
Kommunale Berührungspunkte bestehen bei schweren Fahrzeugen des Werkhofs oder der Entsorgung sowie bei entsprechenden Dienstleistungen externer Unternehmen. Für eine Bestandsaufnahme könnten Gemeinden erfassen, welche Sicherheitssysteme vorhanden sind, welche Fahrzeuge technisch nachrüstbar wären und wie lange diese noch eingesetzt werden sollen. Bei anstehenden Beschaffungen bietet sich an, Sicherheitsanforderungen ausdrücklich zu prüfen.
Ein Förderanspruch besteht aufgrund dieser Motion noch nicht. Ob bestimmte Kommunalfahrzeuge später förderberechtigt wären und welche Bedingungen gelten würden, ist damit nicht geklärt. In einer Entscheidungsgrundlage sollten deshalb Nachrüstungskosten und allfällige, noch ungesicherte Beiträge getrennt ausgewiesen werden. Sicherheitsbezogene Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich von einer möglichen künftigen Förderung abhängig gemacht werden.
LSVA-Reform bleibt ebenfalls offen
Daneben hat der Nationalrat die Weiterentwicklung der LSVA erneut beraten. Die Chronologie zum Geschäft 25.058 weist weiterhin Differenzen aus. Eine abschliessend bereinigte Reform liegt für diesen Recherchestand nicht vor.
Für mehrjährige Fahrzeug- und Transportplanungen empfiehlt es sich, Annahmen zu Abgaben und Betriebskosten kenntlich zu machen. Ob Änderungen eine Gemeinde direkt oder über beauftragte Unternehmen berühren könnten, hängt unter anderem von der Abgabepflicht der Fahrzeuge und dem Vertragsmodell ab. Konkrete neue Tarife oder Einsparungen werden aus dem heutigen Beratungsstand nicht abgeleitet.
Wolfsregulierung: Auftrag für regionale Schwellenwerte
Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Motion 25.4464 angenommen. Der Bundesrat erhält damit den Auftrag, Rechtsgrundlagen für Wolfsabschüsse beim Erreichen einer vordefinierten Anzahl Tiere auszuarbeiten. Die Schwellenwerte sollen mit den Kantonen abgestimmt werden und regionale Gegebenheiten berücksichtigen. Die Annahme und der Wortlaut sind in der amtlichen Dokumentation zum Geschäft 25.4464 festgehalten.
Der Auftrag führt noch keine unmittelbar anwendbare zahlenmässige Obergrenze ein. Ebenso lässt sich daraus keine neue Abschusskompetenz für Gemeinden ableiten. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.
Für Gemeinden mit Alp- und Weidewirtschaft, eigenen Alpen oder entsprechenden touristischen Nutzungen bietet sich an, den Informationsaustausch mit den kantonalen Stellen und den örtlich Betroffenen zu pflegen. In der Kommunikation sollten Fragen der Bewirtschaftung, des Herdenschutzes, der touristischen Nutzung und der Regulierung auseinandergehalten werden.
Eine mögliche Vorbereitung wäre, offene örtliche Fragen zusammenzutragen und klar zu benennen, welche davon erst anhand der späteren Regelung beantwortet werden können. Weder bestimmte Abschusszahlen noch eine konkrete Veränderung der Schadenssituation lassen sich aus dem Parlamentsauftrag allein vorhersagen.
Ausländische Einmischung: Informationswege und Zuständigkeiten klären
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, VBS, teilte am 23. September mit, dass das Parlament eine Motion zur Stärkung der Bundeskompetenzen gegen ausländische Einmischung überwiesen hat. Im Zentrum stehen Erkennung, Analyse und Prävention sowie eine verstärkte Koordination zwischen Bund und Kantonen. Dies hält die Mitteilung des VBS fest.
Ein konkretes neues Pflichtenprogramm für Gemeinden ist damit nicht beschrieben. Als organisatorische Vorbereitung können kommunale Verantwortliche jedoch prüfen, welche Ansprechstellen für entsprechende Verdachtsfälle zur Verfügung stehen und wie relevante Informationen die eigene Krisenorganisation erreichen würden.
Für die Behördenkommunikation wäre ausserdem zu klären, wer bei einem Verdacht die Sachlage verifiziert und die weitere Abstimmung übernimmt. Das ist eine redaktionelle Empfehlung zur Organisation, keine im parlamentarischen Auftrag bereits festgelegte kommunale Meldepflicht.
Weitere Geschäfte mit örtlichem Bezug
Der Nationalrat hat die Motion 26.4056 zur nachhaltigen Finanzierung von Skyguide angenommen. Der Ständerat muss sich noch damit befassen; der Bundesrat hatte die Ablehnung beantragt. Dies dokumentiert das amtliche Geschäftsdossier. Gemeinden mit Flughafenbezug oder entsprechenden Beteiligungen können die weitere Finanzierungslösung aus ihrer Eigentümer- oder Standortperspektive verfolgen. Eine konkrete neue kommunale Zahlungspflicht ergibt sich aus diesem Beschluss nicht.
Abgelehnt hat der Nationalrat dagegen den Vorstoss zur Angleichung der Bedingungen für inländische Händler und ausländische Handelsplattformen bei Paketsendungen. Nach der vorgängigen Zustimmung des Ständerats ist die Motion damit erledigt. Die Kommission verwies auf die laufende Revision der Postgesetzgebung, wie der Bericht von Keystone-SDA auf Nau.ch erläutert. Für Gemeinden kann dies im Rahmen der Gewerbe- und Standortentwicklung von Interesse sein. Über das lokale Poststellennetz wurde damit nicht entschieden.
Wie Gemeinden die Erkenntnisse in ihre Arbeit übernehmen können
Nicht jedes Geschäft verlangt ein eigenes kommunales Projekt. Als Arbeitsinstrument genügt zunächst eine kurze Übersicht, die politische Verfahrensstände mit den tatsächlich betroffenen Gemeindeaufgaben verbindet. Ein mögliches Vorgehen umfasst vier Schritte:
- Betroffenheit und Federführung bestimmen: Für jedes relevante Geschäft festhalten, ob eigene Anlagen, Betriebe, Beteiligungen oder laufende Planungen berührt sein könnten. Eine zuständige Stelle bündelt Rückfragen; weitere Fachbereiche werden nach Bedarf einbezogen.
- Verfahrensstand dokumentieren: Geschäftsnummer, Beschlussdatum und offenen nächsten Schritt festhalten. In Vorlagen an die Exekutive zwischen bestehender Grundlage, politisch vorgesehener Änderung und redaktionell abgeleitetem Prüfbedarf unterscheiden.
- Entscheidungsgrundlagen gezielt ergänzen: Nur die Informationen beschaffen, die für anstehende Entscheide benötigt werden: etwa zur Nachrüstbarkeit eines Fahrzeugs, zu einem Leitungsvorhaben oder zur Vorfinanzierung von Sofortmassnahmen. Ungesicherte Beiträge und erwartete Entlastungen separat ausweisen.
- Erneute Prüfung auslösen: Festlegen, bei welchem nächsten Ratsentscheid oder welcher konkretisierten Umsetzung die Einschätzung aktualisiert wird. So bleibt nachvollziehbar, welche Fragen bewusst offengehalten wurden.
Für die weitere Bearbeitung sollte die Verbindung zwischen parlamentarischem Geschäft und konkretem Gemeindeentscheid massgebend sein. Wo eine Beschaffung oder Planung ansteht, können Abklärungen bereits vorbereitet werden. Wo die Ausgestaltung noch fehlt, empfiehlt sich eine dokumentierte Beobachtung statt einer vorschnellen Umstellung. Das erhält Handlungsspielraum, ohne künftige Regeln, Beiträge oder Zuständigkeiten als bereits gesichert zu behandeln.
