Orientierung für Schweizer Gemeinden
WochenrückblickWochenrückblick

Rückblick Woche 33

Die Woche vom 9. bis 16. August 2026 brachte mehrere Entwicklungen mit unmittelbarer Bedeutung für Gemeinden. Der Bundesrat passte die Regeln für Tempo 30 auf Hauptachsen an, das Bundesgericht präzisierte Grenzen bei Überwachung, Beschaffung und Raumplanung, und die Trockenheit erhöht den Handlungsdruck. Der Beitrag bündelt die Folgen und zeigt konkrete nächste Schritte.

11 Min. Lesezeit Tempo 30, Bundesgericht, öffentliche Beschaffung, Polizeidaten, Raumplanung, Trockenheit, Waldbrandgefahr, Gemeindeverwaltung, Wochenrückblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Oktober 2026 müssen Gutachten für Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen zusätzlich fehlenden unerwünschten Ausweichverkehr nachweisen. Gemeinden sollten laufende Projekte entsprechend prüfen.
  • Das Bundesgericht begrenzt Berner Regelungen zu Fahrzeugfahndung und Bodycams. Gemeinden mit Überwachungssystemen sollten Rechtsgrundlagen, Zweck, Löschfristen, Zugriffsrechte und Protokollierung überprüfen.
  • Ökologische Zuschlagskriterien benötigen nachvollziehbare Bewertungsmethoden und realistische Marktannahmen. Bei ausgelagerten Leistungen bleiben klare Vorgaben zu Aufsicht, Datenschutz, Notfallbetrieb und Anbieterwechsel entscheidend.
  • Überdimensionierte Bauzonen müssen auch gegen kommunale Abstimmungsergebnisse reduziert werden. Ortsplanungen sollten zwingende Vorgaben und verbleibenden kommunalen Gestaltungsspielraum deshalb transparent unterscheiden.
  • Trockenheit und Waldbrandgefahr verlangen abgestimmte Lagekommunikation, klare Zuständigkeiten und laufende Überwachung der Wasserversorgung. Feuerverbote und Bewässerungsmassnahmen richten sich nach der aktuellen lokalen Lage.

Neue Tempo-30-Vorgaben, Grenzen für Polizeidaten, Trockenheit und kommunale Ausschreibungen: Der Wochenrückblick ordnet ein, was Gemeinden jetzt rechtlich, organisatorisch und praktisch prüfen sollten.

Einordnung: Mehrere Entwicklungen greifen direkt in die Gemeindepraxis ein

Die Woche vom 9. bis 16. August 2026 brachte keine einzelne dominierende Gemeindemeldung, sondern mehrere Entscheide und Entwicklungen mit konkretem Handlungsbezug. Neue Vorgaben zu Tempo 30 verändern die Anforderungen an Verkehrsprojekte auf Hauptachsen. Das Bundesgericht setzte Grenzen bei der automatischen Fahrzeugfahndung, bei der Speicherung von Polizeidaten und beim Einsatz von Bodycams. Weitere Urteile betreffen ökologische Zuschlagskriterien, Verkehrsanordnungen und die Rückzonung überdimensionierter Bauzonen. Gleichzeitig erhöhen Trockenheit und Waldbrandgefahr den operativen Druck auf Gemeinden.

Auch die publizierten Beschaffungen sind aufschlussreich. Sie zeigen, dass Gemeinden operative Aufgaben vermehrt extern vergeben und gleichzeitig in Datensicherung, klimaverträgliche Fahrzeuge und anpassungsfähige Infrastruktur investieren. Für Gemeinderäte, Verwaltungsleitungen und kommunale Fachstellen stellt sich deshalb nicht nur die Frage, was beschlossen oder entschieden wurde. Entscheidend ist, welche laufenden Projekte, Rechtsgrundlagen, Verträge und Abläufe nun überprüft werden sollten.

Tempo 30: Neue Anforderung für verkehrsorientierte Strassen

Der Bundesrat hat am 12. August 2026 die Signalisationsverordnung angepasst. Will eine zuständige Behörde auf einer verkehrsorientierten Strasse die Höchstgeschwindigkeit reduzieren, muss das erforderliche Gutachten künftig zusätzlich nachweisen, dass dadurch kein unerwünschter Ausweichverkehr in siedlungsorientierte Strassen entsteht. Die neuen Vorgaben treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Auf verkehrsorientierten Strassen mit Tempo 30 soll grundsätzlich kein Rechtsvortritt gelten. Fussgängerstreifen bleiben möglich. Auf die ursprünglich diskutierte Pflicht, lärmarme Strassenbeläge gegenüber Geschwindigkeitsreduktionen zu priorisieren, hat der Bundesrat verzichtet. Für siedlungsorientierte Quartierstrassen bleiben die seit Anfang 2023 geltenden erleichterten Regeln unverändert. Die Einzelheiten sind in der Mitteilung des Bundesrats erläutert.

Was Gemeinden daraus ableiten sollten

Die erste praktische Aufgabe besteht darin, laufende und geplante Projekte sauber zuzuordnen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob eine Strasse als verkehrs- oder als siedlungsorientiert gilt. Bei Hauptachsen steigt der Abklärungs- und Dokumentationsbedarf.

Für Projekte, die nach dem 1. Oktober 2026 verfügt werden sollen, empfiehlt sich insbesondere eine Prüfung folgender Punkte:

  • Ist die funktionale Einordnung der betroffenen Strasse geklärt und nachvollziehbar dokumentiert?
  • Enthält das Gutachten eine belastbare Beurteilung möglicher Verkehrsverlagerungen in Wohnquartiere?
  • Wurden Schulwege, sensible Nutzungen und angrenzende Quartierstrassen in die Analyse einbezogen?
  • Sind flankierende Massnahmen zur Verkehrslenkung vorgesehen, falls Ausweichverkehr droht?
  • Ist eine Abstimmung mit dem Kanton oder mit Nachbargemeinden erforderlich?

Diese Punkte sind Empfehlungen für die kommunale Projektorganisation. Die genaue rechtliche Beurteilung hängt vom konkreten Strassentyp, von den Zuständigkeiten und vom kantonalen Vollzug ab. Bereits erstellte Gutachten sollten dennoch frühzeitig darauf geprüft werden, ob sie den neuen Nachweis zum Ausweichverkehr abdecken. So lässt sich vermeiden, dass ein Projekt kurz vor der Anordnung nochmals grundlegend ergänzt werden muss.

Bundespolitische Vorhaben: Mögliche Folgekosten früh erkennen

Neben der Tempo-30-Regelung eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu Änderungen bei der Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S, die sich seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2027 sollen die Bundesbeiträge für diese Personengruppe ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Den Kantonen soll mehr Spielraum eingeräumt werden, wie sie die Sozialhilfe ausgestalten. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Oktober 2026; das Inkrafttreten ist auf den 1. März 2027 ausgerichtet. Es handelt sich noch nicht um geltendes Recht. Grundlage ist die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats.

Für Gemeinden sind die Auswirkungen noch nicht abschliessend bestimmbar. Sie hängen wesentlich davon ab, wie Aufgaben und Kosten im jeweiligen Kanton verteilt werden. Wo Gemeinden für Fallführung, Unterbringung, Sozialhilfe oder Integrationsleistungen zuständig sind, könnten organisatorische und finanzielle Verschiebungen entstehen.

Als Vorbereitung empfiehlt sich eine kantonsspezifische Klärung:

  • Welche Aufgaben erfüllen Gemeinden heute bei Personen mit Schutzstatus S?
  • Welche Bundesbeiträge fliessen bisher direkt oder indirekt in die kommunale Finanzierung?
  • Welche Anpassungen prüft der Kanton für die Zeit ab 2027?
  • Welche Fallzahlen und Kostenpositionen sollten für die Finanzplanung separat ausgewiesen werden?

National- und Ständerat tagten in dieser Woche nicht im Plenum. Auf Kommissionsebene wurde das Paket Schweiz–EU weiterberaten. Die Wirtschaftskommission des Ständerats befasste sich unter anderem mit dem geplanten Beihilfeüberwachungsgesetz. Nach dem aktuellen Beratungsstand soll eine eigenständige Beihilfekommission geschaffen werden. Für kommunale Unternehmen, Energieversorger, Verkehrsbetriebe oder Wirtschaftsförderungsmassnahmen könnte die spätere Ausgestaltung relevant werden. Noch handelt es sich um Kommissionsanträge, nicht um einen endgültigen Parlamentsbeschluss. Der Beratungsstand ist in der Mitteilung der Kommission dokumentiert.

Bundesgericht: Vier Entscheide mit konkreten Prüfaufträgen

Automatische Fahrzeugfahndung und Bodycams

Im Urteil 1C_354/2024 vom 12. August 2026 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde gegen Teile des revidierten Berner Polizeigesetzes teilweise gut. Aufgehoben wurden unter anderem Regelungen, die bei einem Treffer der automatischen Fahrzeugfahndung auch Bilder der Fahrzeuginsassen ermöglichten und Daten von Fahrzeugen ohne Treffer während 60 Tagen für spätere strafrechtliche Ermittlungen speichern liessen. Ebenfalls aufgehoben wurde eine Bestimmung zu Bodycams, die vorwiegend der Dokumentation und späteren Verfolgung von Straftaten dienen sollte.

Nach der veröffentlichten Medienmitteilung des Bundesgerichts fehlten teilweise hinreichende Schutzvorkehrungen beziehungsweise die kantonale Gesetzgebungskompetenz. Vor einer weiteren Nutzung der automatischen Fahrzeugfahndung müssen insbesondere eine Löschregel für Nichttreffer und eine Protokollierung konkreter Fahndungsaufträge geschaffen werden. Die kommunalen Bestimmungen zur Videoüberwachung bei erhöhter Gefahr wurden nicht materiell beurteilt, weil die Beschwerdeführenden diesbezüglich nicht beschwerdeberechtigt waren.

Unmittelbar betrifft der Entscheid den Kanton Bern. Für Gemeinden mit eigener Polizei, kommunalen Sicherheitsdiensten oder Überwachungssystemen liefert er dennoch wichtige Prüffragen. Zu klären sind die gesetzliche Grundlage, der präzise Zweck der Datenerhebung, Löschfristen, Zugriffsrechte, Protokollierung und Verantwortlichkeiten bei einem Betrieb durch Dritte. Besonders sorgfältig ist zu unterscheiden, ob eine Massnahme präventiv-polizeilichen Zwecken oder überwiegend der Strafverfolgung dient.

Ökologische Zuschlagskriterien ohne Differenzierungswirkung

Die Stadt Zürich hatte Leistungen für den maschinellen Winterdienst ausgeschrieben. Der Preis wurde mit 70 Prozent, die Ökologie des Fahrzeugantriebs mit 30 Prozent gewichtet. Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge hätten die maximale Punktzahl erhalten; Diesel- und Benzinfahrzeuge erhielten keine Punkte. Weil kein Anbieter einen alternativen Antrieb offerierte, erzielten alle Angebote beim Umweltkriterium null Punkte. Der Zuschlag entschied sich damit faktisch über den Preis.

Das Bundesgericht erkannte darin in den Urteilen 2C_410/2025, 2C_411/2025 und 2C_412/2025 keine Willkür. Die Vergabestelle habe alternative Antriebe tatsächlich honorieren wollen und nicht vorhersehen müssen, dass kein entsprechendes Angebot eingehen werde. Der veröffentlichte Entscheid bedeutet nicht, dass jedes wirkungslose Kriterium unproblematisch wäre. Er zeigt aber, dass ein transparent bekannt gegebenes Kriterium nicht allein deshalb rechtswidrig wird, weil es im konkreten Verfahren keine Angebote unterscheidet.

Für Gemeinden empfiehlt sich vor technologisch anspruchsvollen Ausschreibungen eine Marktabklärung. Nachhaltigkeitskriterien sollten ambitioniert, zugleich aber marktgerecht und messbar sein. Sinnvoll ist zudem, die Bewertungsmethode für den Fall zu testen, dass kein Angebot die gewünschte Technologie enthält. Die Annahmen zur Marktverfügbarkeit sollten in den Beschaffungsakten dokumentiert werden.

Regelmässige Pendler können Verkehrsmassnahmen anfechten

Im Urteil 1C_189/2025 bestätigte das Bundesgericht, dass bei funktionellen Verkehrsbeschränkungen nicht nur Anwohnende beschwerdeberechtigt sein können. Auch Personen, die eine betroffene Strasse mehr oder weniger regelmässig benutzen, können eine besondere Nähe zur Massnahme aufweisen. Dies gilt insbesondere für Pendlerinnen und Pendler. Eine bloss gelegentliche Nutzung reicht dagegen nicht aus.

Das konkrete Verkehrsprojekt «Pförtner Liebegg» in Teufen wurde materiell bestätigt. Für kommunale Verkehrsprojekte ist vor allem die Aussage zum möglichen Kreis der Beschwerdeberechtigten wichtig. Bei Dosieranlagen, Fahrverboten, Einbahnregimes oder Zufahrtsbeschränkungen sollte die Verfahrensplanung nicht nur die unmittelbar angrenzende Bevölkerung berücksichtigen. Der Entscheid des Bundesgerichts verlangt keine allgemeine Beteiligung aller Strassennutzenden. Er erweitert aber den Blick auf regelmässig betroffene Nutzergruppen.

Rückzonung trotz kommunalem Volksentscheid

Die Gemeinde Schwarzenberg im Kanton Luzern verfügte über überdimensionierte Bauzonen. Die Stimmberechtigten lehnten eine vom Gemeinderat beantragte teilweise Rückzonung eines Grundstücks ab. Der Regierungsrat ordnete die Rückzonung im Genehmigungsverfahren dennoch an. Das Bundesgericht schützte dieses Vorgehen im Urteil 1C_301/2025.

Nach dem veröffentlichten Urteil hätte ein Verbleib des Grundstücks in der Bauzone gegen den bundesrechtlichen Auftrag zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen verstossen. Der kantonale Eingriff verletzte die Gemeindeautonomie deshalb nicht.

Für Gemeinden ist die politische Kommunikation besonders wichtig. Bei Ortsplanungen sollte transparent getrennt werden zwischen rechtlich zwingenden Vorgaben und dem verbleibenden kommunalen Gestaltungsspielraum. Rückzonungsvarianten, Auswahlkriterien und Auswirkungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein kommunaler Volksentscheid kann übergeordnetes Raumplanungsrecht nicht ausser Kraft setzen.

Beschaffungen der Woche: Drei übergreifende Trends

Die in dieser Woche publizierten kommunalen Ausschreibungen reichen von Vollzugs- und Sozialaufgaben bis zu Fahrzeugen, Strassenbau und Datensicherung. Die folgende Auswahl ist nicht vollständig. Für Fristen, Eignungskriterien und Leistungsumfang bleibt die jeweilige Originalpublikation massgebend.

Gemeinde oder Stadt Gegenstand Kommunale Fragestellung
Reichenbach BE Private Kontrolle des ruhenden Verkehrs Aufsicht, Datenschutz und Abgrenzung hoheitlicher Aufgaben
Zwingen BL Sozialhilfe und Asylwesen in zwei Losen Trennung operativer Fallarbeit und hoheitlicher Entscheide
Wohlenschwil AG Externe Betriebsführung des Elektrizitätswerks Versorgungssicherheit, Bereitschaft und strategische Steuerung
Aarau AG Elektro-Lastwagen für die Sammlung Reichweite, Ladeinfrastruktur, Nutzlast und Lebenszykluskosten
Windisch AG Strassen- und Werkleitungserneuerung mit Schwammstadt-Elementen Verbindung von Sanierung und Klimaanpassung
Stadt Zürich Modernisierung der Datensicherung Wiederherstellung, Cyberresilienz und langfristige Abhängigkeiten

Auslagerung verlangt klare Steuerung

Parkraumkontrolle, Sozialhilfe, Asylbetreuung und der Betrieb eines Elektrizitätswerks liegen fachlich weit auseinander. Gemeinsam ist diesen Ausschreibungen, dass eine Gemeinde die operative Leistung ganz oder teilweise an Dritte überträgt. Die politische und gesetzliche Verantwortung verbleibt jedoch zumindest teilweise bei der öffentlichen Hand.

Für solche Vergaben empfiehlt sich eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten. Verträge und Pflichtenhefte sollten regeln, wer entscheidet, wer dokumentiert, wer auf Beschwerden reagiert, wie sensible Daten bearbeitet werden und wie die Gemeinde die Leistung kontrolliert. Ebenso wichtig sind Stellvertretung, Notfallorganisation, Berichterstattung und der geordnete Übergang bei einem Anbieterwechsel.

Resilienz und Klimaanpassung werden zu Beschaffungsfragen

Die Zürcher Ausschreibung zur Datensicherung zeigt, dass die Wiederherstellungsfähigkeit nach Störungen ausdrücklich geplant und beschafft werden muss. Aarau verbindet die Fahrzeugerneuerung mit einem alternativen Antrieb. Windisch integriert Schwammstadt-Elemente in ein ohnehin anstehendes Strassen- und Werkleitungsprojekt.

Aus diesen Beispielen lässt sich als Praxiseinschätzung ableiten: Gemeinden sollten Erneuerungsprojekte nicht isoliert betrachten. Wo eine Sanierung ohnehin ansteht, können Anforderungen an Klimaanpassung, Energie, Betriebssicherheit und Unterhalt gemeinsam geprüft werden. Voraussetzung ist, dass Ziele und Bewertungskriterien vor der Ausschreibung konkret genug definiert sind.

Trockenheit und Waldbrandgefahr: Operative Vorsorge ist gefragt

Das Bundesamt für Umwelt berichtete am 14. August 2026 von einer seit dem Frühling ausgeprägten Trockenheit, besonders im Mittelland. Niederschläge lagen deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Böden, Gewässer und teilweise Grundwasservorkommen weisen tiefe Stände auf. Praktisch in der gesamten Schweiz herrscht hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Die meisten Kantone haben Einschränkungen oder Feuerverbote erlassen. Die Trinkwasserversorgung ist insgesamt gewährleistet, lokal sind gemäss BAFU jedoch vorübergehende Engpässe möglich. Die Lage ist in der Information des BAFU zusammengefasst.

Für Gemeinden verbindet die Lage mehrere Aufgabenbereiche: Wasserversorgung, Feuerwehr, Forstdienst, Werkhof, Veranstaltungen, Information und Vollzug. Kurzfristig sollte geprüft werden, ob kantonale Verbote und lokale Hinweise auf allen relevanten Kanälen widerspruchsfrei kommuniziert werden. Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten für Kontrollen, Ausnahmegesuche und kurzfristige Verschärfungen.

Bei der Wasserversorgung empfiehlt sich eine laufende Beobachtung von Quellschüttungen, Grundwasserständen, Reservoirfüllständen und Verbrauch. Verbindungen zu Nachbarversorgungen sollten nicht nur vorhanden, sondern auch betriebsbereit sein. Anpassungen bei der Bewässerung kommunaler Grünflächen, der Strassenreinigung oder bei Veranstaltungen sind anhand der lokalen Lage zu beurteilen.

Mittelfristig zeigt die Trockenheit, weshalb Massnahmen zur Speicherung, Versickerung und verzögerten Ableitung von Regenwasser an Bedeutung gewinnen. Das Windischer Strassenprojekt mit Schwammstadt-Elementen ist ein Beispiel dafür, wie Klimaanpassung mit einer ohnehin notwendigen Erneuerung verbunden werden kann.

Weitere Signale: Lokale Wirtschaft und Naturgefahren

Der Kanton Graubünden sprach dem Projekt «Support your Locals Application» in Thusis einen Beitrag von 138'777 Franken zu. Die gesamten Projektkosten werden mit rund 411'000 Franken angegeben. Die Anwendung soll lokales Gewerbe, Vereine und Bevölkerung unter anderem über Vergünstigungen, Gutscheine, Sponsoring und Kommunikationsfunktionen verbinden.

Zudem genehmigte die Bündner Regierung Beiträge für Schutzprojekte in Klosters und Davos. Für den Waldweg Riss Monbiel in Klosters beträgt der Kantonsbeitrag maximal rund 3,26 Millionen Franken bei Gesamtkosten von 4,6 Millionen Franken. Für die Sanierung von 19 Sperren am Guggerbach in Davos beteiligen sich Bund und Kanton mit maximal 880'000 Franken; hinzu kommt ein kantonaler Strassenbaubeitrag von bis zu 72'000 Franken. Die Angaben stammen aus der Mitteilung der Bündner Regierung.

Die Beispiele stehen für zwei unterschiedliche kommunale Aufgaben: die digitale Stärkung lokaler Netzwerke und die langfristige Sicherung von Schutzinfrastrukturen. Bei beiden Themen ist neben der Anfangsinvestition entscheidend, wie Betrieb, Unterhalt, Zuständigkeiten und Wirkung über mehrere Jahre gesichert werden.

Fünf nächste Schritte für Gemeinden

Aus den Entwicklungen der Woche ergibt sich kein einheitliches Pflichtprogramm für alle Gemeinden. Je nach Zuständigkeit, laufenden Projekten und kantonalem Recht bieten sich jedoch fünf konkrete Schritte an:

  1. Laufende Projekte sichten: Tempo-30-Verfahren, Videoüberwachung, Beschaffungen, Ortsplanungen und Auslagerungsvorhaben auf unmittelbaren Anpassungsbedarf prüfen.
  2. Verantwortung zuordnen: Für jedes betroffene Thema festlegen, welche Stelle die rechtliche Prüfung, die fachliche Umsetzung und die Kommunikation übernimmt.
  3. Dokumentation ergänzen: Verkehrsverlagerungen, Marktannahmen, Löschregeln, Auswahlkriterien und kommunale Handlungsspielräume nachvollziehbar festhalten.
  4. Risiken in Verträgen abbilden: Bei extern vergebenen Aufgaben Aufsicht, Datenschutz, Notfallbetrieb, Berichterstattung und Anbieterwechsel ausdrücklich regeln.
  5. Lagekommunikation abstimmen: Bei Trockenheit, Feuerverboten und Wasserversorgung Informationen zwischen Gemeinde, Kanton und Einsatzorganisationen vereinheitlichen.

Bei allen Punkten gilt: Die Recherche zeigt den Stand bis 15. August 2026 und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Insbesondere bei Verkehrsrecht, Polizeidaten, Raumplanung und Sozialhilfe sind kantonale Zuständigkeiten und konkrete Rechtsgrundlagen entscheidend.

Fazit: Früh prüfen, bevor Zeitdruck entsteht

Die Gemeindewoche verdeutlicht, wie schnell bundesrechtliche Änderungen, Gerichtsentscheide und operative Lagen auf kommunale Projekte durchschlagen können. Der neue Nachweis bei Tempo 30 betrifft unmittelbar die Vorbereitung von Verkehrsprojekten. Die Urteile zu Polizeidaten, Beschaffung und Raumplanung verlangen eine sorgfältige Dokumentation und klare gesetzliche Grundlagen. Die Trockenheit zeigt gleichzeitig, dass Gemeinden auch ohne neue Erlasse kurzfristig handlungsfähig und abgestimmt kommunizieren müssen.

Die wichtigste gemeinsame Lehre ist organisatorischer Natur: Gemeinden sollten neue Entwicklungen systematisch einer verantwortlichen Stelle zuweisen, laufende Vorhaben früh überprüfen und rechtliche, technische sowie finanzielle Fragen nicht erst kurz vor einem Entscheid klären. So bleibt trotz zunehmender Vorgaben ein möglichst grosser kommunaler Gestaltungsspielraum erhalten.

Weiterlesen

Weitere Beiträge aus Wochenrückblick

Alle anzeigen
Wochenrückblick06.09.2026

Rückblick Woche 36

Bondo, neue Datenschutzregeln, Kurzzeitvermietungen und aktuelle Bundesgerichtsurteile: Der Wochenrückblick zeigt, welche Entwicklungen Gemeinden diese Woche besonders beachten sollten.

Wochenrückblick30.08.2026

Rückblick Woche 35

Tempo 30, Mehrwertabgabe, Wasserversorgung und Beschaffungen: Der Wochenrückblick ordnet die wichtigsten Entwicklungen ein und zeigt, welche Prüfaufträge und nächsten Schritte sich daraus für Gemeinden ergeben.