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Woche 39/2026: Finanzen, Digitalisierung und Vorsorge für Gemeinden

Neue Prognosen, Beschlüsse des Bundesrates und Beratungen der Herbstsession betreffen die Planung von Gemeinden. Hinzu kommen Fachberichte zu Trockenheit, Waldzustand und Verwaltungsorganisation. Der Rückblick auf den 21. bis 26. September 2026 zeigt, welche Entwicklungen bereits geprüft werden können und wo zunächst das weitere Verfahren oder die kantonale Umsetzung abzuwarten ist.

13 Min. Lesezeit Wochenrückblick, Gemeindefinanzen, Integrationsförderung, Cybersicherheit, Digitalisierung, Trockenheit, Bevölkerungsschutz, Herbstsession, Verwaltungsorganisation

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Finanzprognosen bis 2030 beruhen auf unsicheren Annahmen. Das Ausgabenmonitoring betrachtet Kantone und Gemeinden gemeinsam, nicht einzelne Gemeindehaushalte.
  • Der Bundesrat beschloss zusätzliche Integrationsmittel für 2028–2032. Für Gemeinden empfiehlt sich die Abstimmung ihrer Angebote mit dem jeweiligen Kanton.
  • Ein neues Cybersicherheitsgesetz wird vorbereitet; die Vernehmlassungsvorlage soll bis Juni 2027 vorliegen. Der Auftrag schafft noch keine neuen Pflichten.
  • Neue Berichte zeigen anhaltende Trockenheitsfolgen und einen schlechteren Kronenzustand bei Laubbäumen. Vorsorgemassnahmen bleiben von der örtlichen Situation abhängig.
  • Mehrere Gesetzesvorhaben bleiben offen. Der Nationalrat lehnte die Motion für eine allgemeine Finanzierungsgrundlage des Bundes nach Naturkatastrophen ab.

Neue Finanzdaten, Integrationsmittel und Vorhaben zur Cybersicherheit betreffen die kommunale Planung. Der Wochenrückblick ordnet die Entwicklungen vom 21. bis 26. September 2026 ein und zeigt konkrete Prüffragen.

Die Woche vom 21. bis 26. September 2026 verbindet neue Grundlagen für die kommunale Finanzplanung mit Beschlüssen zur Integrationsförderung, laufenden Gesetzgebungsarbeiten und Fachberichten zu Umwelt- und Sicherheitsfragen. Für Exekutiven und Verwaltungen stellt sich dabei eine praktische Frage: Welche Informationen gehören bereits in die eigene Planung, und welche Entwicklungen gilt es vorerst zu beobachten?

Die Annahme einer Motion oder die Zustimmung eines Rates ist von einem verabschiedeten und in Kraft getretenen Gesetz zu unterscheiden. Für Gemeinden lohnt sich deshalb ein doppelter Blick: auf den Inhalt einer Meldung und auf ihren Verfahrensstand. Redaktionsstand ist der 26. September 2026.

Finanzplanung: Annahmen prüfen und Ausgaben besser einordnen

Die Prognose bis 2030 ist kein gesicherter Entlastungspfad

Am 22. September veröffentlichte die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) ihre Prognosen für die öffentlichen Finanzen bis 2030. Demnach dürfte sich das Finanzierungsergebnis 2026 und 2027 gegenüber 2025 verschlechtern und ab 2028 wieder verbessern. Betrachtet werden Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen. Die Entwicklung dieses Gesamthaushalts ist nicht mit jener einer einzelnen Gemeinde gleichzusetzen.

Die erwartete Verbesserung beruht unter anderem auf einer angenommenen Mehrwertsteuererhöhung um 0,9 Prozentpunkte ab 2028 sowie weiteren Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Eine Prognoseannahme ist noch kein umgesetzter Finanzierungsbeschluss. Für die eigene Finanzplanung empfiehlt es sich deshalb, erwartete Erträge und Entlastungen nach ihrem Absicherungsgrad zu unterscheiden.

Ein sinnvoller Prüfschritt wäre, dem bisherigen Finanzplan ein zurückhaltenderes Szenario gegenüberzustellen: Welche Investitionen und laufenden Ausgaben bleiben finanzierbar, wenn erwartete Einnahmen später oder geringer eintreffen? Dabei sollten gemeindeeigene Ertragsannahmen und allfällige Auswirkungen kantonaler Entscheide getrennt betrachtet werden.

Neue Daten zeigen Ausgabendynamik, aber nicht deren vollständige Ursachen

Gleichzeitig erschien das erste Monitoring der Staatsausgaben 2008–2024. Auf der zusammengefassten Ebene von Kantonen und Gemeinden nennt die EFV unter anderem die obligatorische Schule, Spitäler, Sozialhilfe und Asylwesen sowie allgemeine Dienste als Aufgabenbereiche mit ausgeprägter Ausgabendynamik.

Die gemeinsame Betrachtung ist methodisch begründet: Die Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden unterscheidet sich stark. Der Bericht liefert deshalb weder einen Vergleich einzelner Gemeindehaushalte noch einen pauschalen Beleg für deren Kostentreiber. Er beschreibt Entwicklungen, ohne daraus finanzpolitische Bewertungen oder Sparaufträge abzuleiten.

Für Budgetgespräche bietet sich an, die eigene Entwicklung nach Aufgaben zu untersuchen. Hilfreiche Fragen sind: Verändern sich Fallzahlen, Leistungsumfang oder Preise? Werden Aufgaben neu zugeteilt? Welche Veränderungen sind vorübergehend, welche dauerhaft? Die nationale Auswertung kann solche Abklärungen anregen, ersetzt aber nicht die Analyse der eigenen Rechnung.

Leitzins unverändert, Finanzierungskonditionen separat prüfen

Die Schweizerische Nationalbank beliess den Leitzins am 24. September bei 0 Prozent. Ihre bedingte Inflationsprognose beträgt im Jahresdurchschnitt 0,7 Prozent für 2026 und jeweils 0,8 Prozent für 2027 und 2028. Sie unterstellt einen unveränderten Leitzins während des Prognosezeitraums.

Für Gemeinden ist dies ein Bezugspunkt zur Überprüfung ihrer Zins- und Teuerungsannahmen, keine Zusicherung bestimmter Kreditkonditionen. Finanzverantwortliche können anstehende Refinanzierungen, Laufzeiten und Liquiditätsreserven mit dem Investitionsplan abgleichen. Aus dem unveränderten Leitzins allein lässt sich keine unveränderte langfristige Zinsbelastung ableiten.

Integration: Die Programmperiode 2028–2032 vorbereiten

Am 25. September beschloss der Bundesrat für die Integrationsförderung 2028–2032 einen Verpflichtungskredit von CHF 334,5 Millionen. Vorgesehen sind jährlich CHF 66,9 Millionen, also CHF 5,4 Millionen mehr als in der laufenden Periode. Davon entfallen jährlich CHF 37,3 Millionen auf die kantonalen Integrationsprogramme und CHF 29,6 Millionen auf nationale Programme und Projekte.

In der vierten Programmperiode der kantonalen Integrationsprogramme, kurz KIP 4, sollen insbesondere Integrationshürden für Frauen abgebaut und Bildungswege stärker für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration genutzt werden. Die Kantone finanzieren die Programme mindestens im gleichen Umfang wie der Bund mit.

Für Gemeinden entsteht daraus kein einheitlicher zusätzlicher Zahlungsanspruch. Ihre Einbindung richtet sich nach der kantonalen Organisation. Das Faktenblatt zum Schweizer Integrationssystem unterscheidet zudem die KIP-Finanzierung von der Integrationsagenda für Geflüchtete und dem separat finanzierten Programm für Personen mit Schutzstatus S.

Als Vorbereitung empfiehlt sich ein Gespräch mit der kantonalen Integrationsfachstelle: Welche lokalen Angebote sollen weitergeführt werden? Wo bestehen Lücken bei Information, Beratung, Sprachförderung oder gesellschaftlicher Teilhabe? Welche Partnerschaften und Eigenleistungen werden erwartet? So lassen sich kommunale Bedürfnisse in die nächste Programmperiode einbringen, bevor Angebot und Finanzierung abschliessend feststehen.

Digitalisierung: Sicherheit und persönliche Unterstützung zusammen denken

Ein Cybersicherheitsgesetz wird erst ausgearbeitet

Der Bundesrat hat einen Auftrag für ein neues, eigenständiges Cybersicherheitsgesetz erteilt. Die am 25. September veröffentlichte Mitteilung nennt drei Bereiche: digitale Produkte, besonders wichtige digitale Daten sowie Hosting- und Cloud-Anbieter, also Dienstleister für den Betrieb von Anwendungen und die Speicherung von Daten. Bis Juni 2027 soll eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen, zu der interessierte Kreise Stellung nehmen können.

Vorgesehen sind Anforderungen an Hersteller und Anbieter sowie besondere Sicherheits-, Mitwirkungs- und Abwehrpflichten. Auch die bestehende Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen soll in den neuen Erlass überführt werden. Das angekündigte Gesetz ist noch nicht beschlossen oder in Kraft.

Unabhängig vom weiteren Verfahren können Gemeinden ihre bestehenden Abhängigkeiten prüfen: Welche Anwendungen müssen im Ereignisfall rasch wieder verfügbar sein? Wer kümmert sich um Sicherheitsaktualisierungen, Meldungen und Wiederherstellung? Sind Datenexport und Verantwortlichkeiten vertraglich geklärt? Diese Bestandsaufnahme ist eine organisatorische Empfehlung, keine aus dem Auftrag neu entstandene Pflicht.

AHV und IV: Onlinezugang vorgesehen, Nutzung für Versicherte freiwillig

Am 22. September stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat der Digitalisierung der betreffenden Sozialversicherungsprozesse zu. Versicherte sollen ihre Daten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) online einsehen können. Geplant sind unter anderem Beitragsübersichten und vorläufige Rentenberechnungen. Die Plattform soll frühestens ab 2028 verfügbar sein; ihre Nutzung bleibt für Versicherte freiwillig vorgesehen.

Weil noch Präzisierungen zu behandeln sind, ist das Geschäft nicht abgeschlossen. Kommunale AHV-Zweigstellen und Sozialdienste können die weitere Ausgestaltung beobachten und ihren künftigen Beratungsbedarf prüfen. Die Aussicht auf einen Onlinezugang rechtfertigt noch keine Annahme, dass persönliche Unterstützung entfallen wird.

Wasser, Wald und Tigermücken: Die örtliche Lage bleibt entscheidend

Trockenheit endet nicht mit dem Ende der Hitze

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichte am 23. September ein Dossier zu den Folgen der Trockenheit im Sommer 2026. Es erklärt, weshalb sinkende Temperaturen oder einzelne Regenfälle nicht automatisch Entwarnung bedeuten: Tiefe Bodenschichten, Grundwasser und Quellen erholen sich langsamer als kleinere Gewässer. Für eine nachhaltige Entspannung sind länger anhaltende, grossflächige Niederschläge wichtig.

Wasserversorgungen und Kommunikationsverantwortliche können dies zum Anlass nehmen, ihre Lagebeurteilung gemeinsam zu aktualisieren. Entscheidend sind die Messwerte und Anordnungen vor Ort. Bestehende Einschränkungen bleiben verbindlich, solange die zuständigen Behörden sie aufrechterhalten. In der Bevölkerungskommunikation sollte deshalb zwischen angenehmerem Wetter und einer tatsächlich entspannten Versorgungslage unterschieden werden.

Laubbäume zeigen einen schlechteren Kronenzustand

Das am 23. September veröffentlichte Sanasilva-Bulletin 2026 der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) zeigt eine Verschlechterung bei Laubbäumen. Ihre mittlere Gesamtverlichtung stieg von 24,8 Prozent im Vorjahr auf 29,7 Prozent. Die Kennzahl beschreibt den geschätzten Anteil fehlenden Blattmaterials gegenüber einer vollständig gesunden Krone. Sie bezeichnet nicht den Anteil abgestorbener Bäume. Bei Nadelbäumen waren die Veränderungen geringfügiger.

Gemeinden mit eigenem Wald können mit ihren Forstfachpersonen klären, welche Beobachtungen und Pflegeprioritäten sich vor Ort ergeben. Eine unmittelbare Übertragung der Waldinventur auf sämtliche Strassen- und Parkbäume wäre dagegen nicht sachgerecht; dort braucht es eine eigenständige Beurteilung.

Der Tigermückenbericht verlangt eine sorgfältige zeitliche Einordnung

Der Bundesratsbericht zur Bekämpfung der Tigermücken vom 25. September beschreibt bestehende Überwachungsstrukturen, regionale Unterschiede und ergänzende Bekämpfungsmethoden. Ein nationales Monitoring, also eine systematische Überwachung, besteht bereits. Massnahmenplan und Leitfaden sind ebenfalls keine erstmals diese Woche geschaffenen Instrumente.

Besonders wichtig ist der Datenstand: Soweit nicht anders vermerkt, gibt der Bericht den Stand Ende 2025 wieder. Seine Verbreitungsangaben sollten daher nicht ungeprüft als aktuelle örtliche Situation verwendet werden.

Für Gemeinden bietet sich an, die Zuständigkeiten von Umweltfachstelle, Werkdienst und Liegenschaftsbetrieb mit der kantonalen Fachstelle abzugleichen. Zu klären wären insbesondere Meldewege, Kontrollen öffentlicher Anlagen und die Information von Privaten. Welche Massnahmen angezeigt sind, hängt von der regionalen Betroffenheit ab, nicht allein vom Erscheinen des Berichts.

Sicherheit: Zuständigkeiten und Finanzierung getrennt klären

Bevölkerungsschutz: Laufende Projekte werden koordiniert

Am 23. September besprachen Bund und Kantone die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes. Die Mitteilung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz vom 24. September nennt insbesondere die Entwicklung der Fähigkeiten, Führungsfragen im bewaffneten Konflikt sowie die Modernisierung von Information, Warnung und Alarmierung. Es ging um die Abstimmung laufender Vorhaben, nicht um die Einführung sämtlicher erwähnter Instrumente.

Kommunale und regionale Führungsorganisationen können daran anknüpfen und ihre Schnittstellen überprüfen: Wer entscheidet im Ereignisfall, wer informiert die Bevölkerung und welche Kommunikationswege bleiben bei Ausfällen verfügbar? Neue Technik ersetzt keine geklärte Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde, Region und Kanton.

Naturkatastrophen: Die Motion für eine allgemeine Finanzierungsgrundlage ist gescheitert

Der Nationalrat lehnte am 23. September die Motion 25.4416 zur finanziellen Unterstützung bei Naturkatastrophen ab, nachdem der Ständerat zugestimmt hatte. Verlangt war eine allgemeine gesetzliche Grundlage, um Sofortmassnahmen, Hilfe und Wiederherstellung aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Dieser parlamentarische Auftrag ist damit gescheitert. Bestehende Unterstützungsmöglichkeiten werden durch die Ablehnung nicht aufgehoben.

Für die kommunale Vorsorge bleibt die Frage, welche Ausgaben im Ereignisfall zunächst selbst getragen werden müssen und welche Beiträge oder Versicherungsleistungen infrage kommen. Eine vorgängige Klärung mit Kanton und Versicherern sowie festgelegte Abläufe zur Kostendokumentation können helfen, organisatorische und finanzielle Unsicherheiten auseinanderzuhalten.

Demonstrationen: Noch keine neue Grundlage zur Kostenverrechnung

Anders verlief der Vorstoss zu Polizeikosten bei Demonstrationen: Am 24. September stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat einer Motion zu, die eine gesetzliche Grundlage zur Beteiligung von Veranstaltern an Polizeikosten verlangt. In der Debatte war insbesondere das Verhältnis zur kantonalen Polizeihoheit umstritten.

Der Bundesrat muss nun einen Entwurf ausarbeiten. Die Motion selbst ist noch keine neue Grundlage, um konkrete Kosten in Rechnung zu stellen. Gemeinden sollten ihre Bewilligungs- und Verrechnungspraxis deshalb weiterhin auf das jeweils anwendbare Recht abstützen.

Weitere Gesetzesvorhaben: Zwischen Vorbereitung und offenen Differenzen

Auch beim Mietrecht fiel am 25. September noch kein unmittelbar anwendbarer Reformbeschluss. Der Bundesrat lehnt die Mietpreis-Initiative ab und will einen indirekten Gegenvorschlag zur Mietzinsgestaltung ausarbeiten. Im Zentrum stehen eine statistische Vergleichsmiete für Anfangsmietzinse und eine Indexierung während laufender Mietverhältnisse. Die Vernehmlassung ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen.

Gemeinden mit eigenen Mietliegenschaften oder Aufgaben in der Wohnraumförderung können das Verfahren verfolgen. Für eine Umstellung von Mietverträgen oder die Einführung kommunaler Kontrollverfahren liefert der Vorbereitungsauftrag allein jedoch keine Grundlage.

Bei weiteren Vorlagen der Herbstsession zeigt die folgende Übersicht, was diese Woche geschah und welche kommunalen Aufgaben berührt werden. Die genannten Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

ThemaStand dieser WocheKommunaler Bezug
Inklusionsgesetz Der Nationalrat nahm den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative am 21. September an. Die Vorlage geht an den Ständerat. Zugängliche Dienstleistungen, Wohnangebote und gesellschaftliche Teilhabe. Abschliessende neue kommunale Leistungspflichten lassen sich daraus noch nicht ableiten.
Erwachsenenschutzrecht Der Nationalrat stimmte am 22. September zu. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sollen ausdrücklich prüfen müssen, ob nahestehende Personen für eine Beistandschaft infrage kommen. Nächster Rat ist der Ständerat. Sozialdienste und Berufsbeistandschaften: Die künftige Ausgestaltung von Eignungsprüfung und Unterstützung bleibt zu beobachten.
Epidemiengesetz Der Ständerat nahm die überarbeitete Vorlage am 22. September mit Änderungen an. Sie geht an den Nationalrat. Zusammenarbeit mit kantonalen Gesundheits- und Führungsstrukturen. Der Ratsbeschluss verändert kommunale Zuständigkeiten noch nicht unmittelbar.
Stromnetzausbau: «Netzexpress» Ständerat und Nationalrat berieten am 21. beziehungsweise 23. September weiter. Zwischen den Räten bleiben Differenzen. Kommunale Elektrizitätswerke und räumliche Planung: Die abschliessenden Verfahrensregeln stehen noch nicht fest.
Mobilitätsdateninfrastruktur Der Nationalrat hielt am 23. September an der Vorlage fest, nachdem der Ständerat im Juni nicht darauf eingetreten war. Verkehrsplanung und Verkehrsunternehmen: Die mögliche Rolle öffentlicher Mobilitätsdaten bleibt ein Beobachtungsthema, keine bereits neue Datenlieferpflicht.

Praxisimpuls aus Zug: Wissen und Stellvertretung sichern

Einen organisatorischen Bezugspunkt liefert die am 23. September veröffentlichte Vertiefungsanalyse des Zuger Mandatszentrums. Die Empfehlungen betreffen klarere Rollen und Verantwortlichkeiten, stärker standardisierte Prozesse sowie ein besseres Qualitäts- und Wissensmanagement. Bis Ende 2026 sollen unter anderem Dokumentationsgrundlagen und Stellvertretungsregelungen verbessert werden; weitere Schritte reichen bis 2028.

Die Analyse führt die erhöhte Personalfluktuation nicht auf eine einzige identifizierte strukturelle Ursache zurück. Beschrieben wird vielmehr ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Daraus lässt sich auch kein pauschales Urteil über andere Sozialdienste ableiten.

Das kantonale Beispiel kann dennoch Fragen für die eigene Organisation anregen: Welche Abläufe hängen an Einzelpersonen? Ist das notwendige Wissen bei Abwesenheiten zugänglich? Sind Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung deckungsgleich? Eine kleine Bestandsaufnahme in einem ausgewählten Prozess wäre ein möglicher Einstieg, bevor eine umfassende Organisationsreform erwogen wird.

Nächste Schritte: Prüfen, abstimmen und Verfahren weiterverfolgen

Für die interne Weiterarbeit bietet sich eine kurze, bereichsübergreifende Besprechung an. Finanzverantwortliche könnten die Annahmen des Finanzplans und anstehende Refinanzierungen prüfen. Integrationsverantwortliche könnten den Austausch zur nächsten kantonalen Programmperiode vorbereiten. Bei Informatik, Wasserversorgung und Werkdiensten wäre zu klären, ob Zuständigkeiten und Informationswege ausreichend dokumentiert sind.

Für noch offene Gesetzesvorhaben genügt vorerst eine schlanke Beobachtungsliste: zuständige Person, aktueller Verfahrensstand, erwarteter nächster Schritt und möglicher Bezug zur Gemeinde. Erst wenn Inhalt, Geltungsbereich und Inkrafttreten feststehen, lassen sich konkrete Anpassungen verbindlich planen. So wird aus einer politischen Zwischenmeldung nicht vorschnell ein Umsetzungsauftrag.

Bei jeder vertieften Abklärung lohnt sich schliesslich die Frage nach den Ressourcen: Was lässt sich im bestehenden Betrieb erledigen, wo braucht es fachliche Unterstützung und welche Kosten sind noch offen? Die Meldungen dieser Woche liefern dafür unterschiedliche Ausgangspunkte. Ihr Nutzen für die Gemeinde entsteht durch den Abgleich mit der eigenen Aufgabenverteilung, Finanzlage und örtlichen Situation.

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