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Wochenrückblick KW 43/2026: Digitale Dienste und Versorgung

11 Min. Lesezeit
In diesem Beitrag (18 Abschnitte)

Die Woche vom 19. bis 24. Oktober 2026 brachte Schweizer Gemeinden konkrete Sicherheitswarnungen, festgelegte Einführungstermine und neue politische Vorhaben. Der Rückblick ordnet digitale Dienste, Einwohnerdienste, Bevölkerungsschutz, Versorgung und Finanzen ein. Neu veröffentlichte Urteile und ausgewählte kommunale Projekte ergänzen die Übersicht; kantonale Beispiele werden in ihrem jeweiligen Geltungsbereich eingeordnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BACS empfiehlt für betroffene PHP-Anwendungen sofortige Updates; bei ausgelagerten Diensten soll die Behebung bestätigt werden.
  • Die biometrische ID kann ab 2. November 2026 freiwillig beantragt werden; amtliche Doppelnamen für Ehegatten werden ab 2027 wieder möglich.
  • Die Änderungen zur Stärkung der Zivilschutzbestände gelten ab 1. Januar 2027; Alertswiss führt Leichte Sprache schrittweise ein.
  • Der SVGW warnt vor verlorenen Trinkwasserfassungen. Solothurn hat die Pflegeheim-Höchsttaxen 2027 festgelegt; Bern konsultiert eine Reform der Zentrumslasten.
  • Neue Urteilspublikationen unterstreichen die Bedeutung behandelter Akteneinsichtsgesuche und historischer Planungsakten; im Fall Rossinière bleibt die Entschädigungsfrage offen.

PHP-Sicherheitslücken, neue Ausweis- und Namensregeln sowie Fragen zu Trinkwasser, Pflege und Zentrumslasten: Der Wochenrückblick zeigt, wo Gemeinden handeln, Vorbereitungen treffen oder Entwicklungen beobachten sollten.

Digitale Dienste: Sicherheitslücken betreffen den Verwaltungsbetrieb

Die Meldungen zur Cybersicherheit machten diese Woche deutlich, wie eng der Schutz von Daten mit der Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen verbunden ist. Am 21. Oktober warnte das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) vor zwei kritischen Schwachstellen in PHP, einer für Webanwendungen eingesetzten Programmiersprache. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen sie Angreifern, ohne Anmeldung Schadcode auf betroffenen Servern auszuführen. Sicherheitsupdates sind verfügbar.

Die Prüfung darf sich laut BACS nicht auf öffentlich erreichbare Websites beschränken. Auch interne Fachanwendungen, Verwaltungsoberflächen und Produkte mit eingebauten PHP-Komponenten können betroffen sein. Das Amt empfiehlt, betroffene Systeme unverzüglich zu aktualisieren und sich die Behebung bei Hosting-Angeboten und Herstellerprodukten bestätigen zu lassen.

Wie konkret die Folgen sein können, zeigte der Kanton Zürich: Er berichtete am 22. Oktober, dass Teile des Geoportals vorsorglich zeitweise vom Netz genommen werden mussten. Daraus lässt sich kein erfolgreicher Angriff ableiten. Für Gemeinden ist das Beispiel jedoch ein Anlass, mit IT-Verantwortlichen und Dienstleistern zu klären, welche Fachaufgaben bei einer Abschaltung weitergeführt werden müssen und welche Ersatzabläufe dafür vorgesehen sind.

Ein davon unabhängiger Fall betrifft den Softwarelieferanten PK Softech. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) informierte am 23. Oktober über eine formelle Untersuchung, die er am Vortag eröffnet hatte. Nach einem Cyberangriff waren Daten mehrerer Vorsorgeeinrichtungen abgeflossen. Gegenstand der Untersuchung sind unter anderem die übermittelten Personendaten, die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Weitergabe und der Umfang des Abflusses. Das Verfahren ist offen.

Für Gemeinden mit ausgelagerten Anwendungen ergibt sich daraus eine organisatorische Prüffrage: Ist nachvollziehbar, welche Daten ein Lieferant für Betrieb, Support oder Entwicklung erhält und wer bei einem Vorfall Auskunft geben kann? Der Fall belegt keine allgemeine Betroffenheit kommunaler Systeme, verdeutlicht aber die Bedeutung transparenter Lieferantenbeziehungen.

Cloudlösungen: Betrieb kontrollieren und neue Angebote einordnen

Die am 21. Oktober veröffentlichte Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu Microsoft 365 beurteilt den Aufbau der Plattform in der Bundesverwaltung grundsätzlich positiv. Weiterentwicklungsbedarf sieht sie insbesondere bei der systematischen Überwachung, der Konfiguration und der regelmässigen Kontrolle sicherheitsrelevanter Einstellungen.

Für die Einordnung ist der Prüfzeitpunkt entscheidend: Die Untersuchung fand vom 23. Februar bis 3. April 2026 statt. Im Bericht einschliesslich Stellungnahmen erklärt das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), die zunächst beanstandete lokale Backup-Lösung sei inzwischen in Betrieb genommen worden. Für Wiederherstellungstests sei eine halbjährliche Durchführung festgelegt. Der veröffentlichte Prüfungsbefund ist deshalb nicht mit dem technischen Stand am Veröffentlichungstag gleichzusetzen.

Für Gemeinden mit Microsoft 365 bietet der Bericht einen Anlass, die eigene Betriebsorganisation zu prüfen: Wer bewertet Änderungen der Plattform, kontrolliert Sicherheitseinstellungen und weist nach, dass gesicherte Daten wiederhergestellt werden können? Die Prüfung betrifft die Bundesverwaltung; eine Beurteilung einzelner kommunaler Installationen ersetzt sie nicht.

Die längerfristige Perspektive eröffnet die am 20. Oktober gestartete Ausschreibung für die Swiss Government Cloud. Kantone und Gemeinden sollen das für den Bund konzipierte Angebot bei Interesse mitnutzen können. Erste Leistungsabrufe wären bei entsprechendem Verfahrensverlauf für Spätherbst 2027 vorgesehen. Die maximal sieben Milliarden Franken bezeichnen ein optionales Beschaffungsvolumen über 14 Jahre; Kosten entstehen nach tatsächlicher Nutzung. Für kommunale Beschaffungsstrategien ist dies eine Entwicklung zum Beobachten, noch kein unmittelbar verfügbares Ersatzangebot.

Einwohnerdienste: Ausweisvarianten und Doppelnamen vorbereiten

Biometrische Identitätskarte ab 2. November

Gemäss der Bundesmitteilung vom 19. Oktober kann die biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026 freiwillig beantragt werden. Zuständig sind die kantonalen Ausweisstellen beziehungsweise die Schweizer Vertretungen im Ausland. Die Identitätskarte ohne Chip bleibt wählbar; die Kantone bestimmen weiterhin, ob sie bei der Gemeinde oder beim Kanton beantragt wird.

Für Einwohnerdienste empfiehlt sich eine rechtzeitige Prüfung der Schalterauskünfte und Websiteinformationen. Dabei sollten die beiden Ausweisvarianten, die zuständigen Anlaufstellen und die Abgrenzung zur E-ID klar erkennbar sein: Die biometrische Identitätskarte ist ein physischer Ausweis, die E-ID ein elektronischer Identitätsnachweis.

Amtliche Doppelnamen für Ehegatten ab 2027

Am 21. Oktober legte der Bundesrat die Wiedereinführung amtlicher Doppelnamen auf den 1. Januar 2027 fest. Ehegatten können diese mit oder ohne Bindestrich führen. Bereits verheiratete Personen können ab dem neuen Jahr gegenüber dem Zivilstandsamt eine entsprechende Erklärung abgeben. Für Kinder eröffnet die Änderung keine neue Möglichkeit eines Doppelnamens.

Die nötigen Anpassungen der Zivilstandsverordnung waren zum Zeitpunkt der Mitteilung noch in Erarbeitung. Auch das Ende der Übergangsfrist, während der abweichende Allianznamen weiterhin in Ausweispapiere aufgenommen werden können, war noch nicht festgelegt. Für Gemeinden ist deshalb die Abstimmung mit den zuständigen Zivilstands- und Ausweisstellen sinnvoll. Lokale Informationen und Abläufe sollten anhand der endgültigen Ausführungsbestimmungen angepasst werden.

Bevölkerungsschutz: Bestände, Zusammenarbeit und verständliche Warnungen

Der Bundesrat setzte am 21. Oktober die Änderungen zur Verbesserung der Zivilschutzbestände auf den 1. Januar 2027 in Kraft. Zivildienstpflichtige können zu Einsätzen in Zivilschutzorganisationen verpflichtet werden, wenn personelle Unterbestände nicht zwischen den Kantonen ausgeglichen werden können. Es bleiben Einsätze im Rahmen der Zivildienstpflicht. Die organisatorischen und administrativen Änderungen betreffen laut Mitteilung in erster Linie die Kantone.

Kommunale und regionale Organisationen können mit der kantonalen Fachstelle klären, welche Auswirkungen sich für ihre Einsatz- und Ausbildungsplanung ergeben. Eine sofortige personelle Entlastung jeder Organisation lässt sich aus der Inkraftsetzung nicht ableiten.

Eine andere Ebene der Vorbereitung zeigt das am 20. Oktober vorgestellte Vorhaben im Hitzkirchertal: Aesch, Ermensee, Hitzkirch und Schongau schaffen einen gemeinsamen regionalen Führungsstab. Die Verantwortung für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen bleibt bei den einzelnen Gemeinden. Der Stab unterstützt sie als Fach- und Beratungsorgan. Das Beispiel zeigt, dass gemeinsame Fachressourcen und kommunale Entscheidungsverantwortung ausdrücklich aufeinander abgestimmt werden können.

Zur Erreichbarkeit der Bevölkerung trägt der schrittweise Ausbau von Alertswiss in Leichter Sprache bei, den das Bundesamt für Bevölkerungsschutz am 20. Oktober vorstellte. Fachpersonen haben vorgegebene Textbausteine vereinfacht; ereignisbezogene Freitexte sollen künftig mithilfe künstlicher Intelligenz umgewandelt werden. Solange eine vereinfachte Fassung fehlt, können weiterhin Passagen der Originalmeldung erscheinen. Für kommunale Kommunikationsstellen bietet dies einen Anlass, auch eigene Kriseninformationen auf kurze Sätze, eindeutige Handlungsanweisungen und verständliche Begriffe zu prüfen.

Trinkwasser: Lokale Fassungen und regionale Verbindungen zusammendenken

Der Fachverband SVGW warnte in seiner Medienmitteilung vom 19. Oktober vor dem Verlust lokaler Trinkwasserfassungen. Chemische Verunreinigungen und Konflikte mit Nutzungen in Schutzzonen führten dazu, dass Fassungen aufgegeben würden. Kleineren Versorgungen fehlten teilweise die Ressourcen für komplexe Aufbereitungsanlagen; der Bezug von Wasser grösserer Versorger gewinne dadurch an Bedeutung.

Nach Einschätzung des Verbands kann dieser Strukturwandel die Widerstandsfähigkeit schwächen, wenn unabhängige Wasserbezugsquellen verloren gehen. Er fordert deshalb stärkeren Ressourcenschutz, eine raschere Bezeichnung der Zuströmbereiche, aus denen Grundwasser zu den Fassungen gelangt, und Unterstützung für die Vernetzung der Versorgungen. Die Mitteilung ist eine fachverbandliche Lagebeurteilung mit politischen Forderungen; sie schafft weder neue Pflichten noch zugesicherte Finanzhilfen.

Für Gemeinden mit eigenen Versorgungsaufgaben liegt der praktische Ansatz in einer gemeinsamen Betrachtung von Ortsplanung, Ressourcenschutz und Investitionen. Wasserversorgung und Bauverwaltung können prüfen, welche Fassungen langfristig gesichert sind, wo Nutzungskonflikte bestehen und welche Verbindungen im Ausfall einer Bezugsquelle helfen würden. Regionale Zusammenarbeit sollte dabei auch danach beurteilt werden, ob sie zusätzliche Versorgungssicherheit schafft oder vorhandene Abhängigkeiten lediglich verschiebt.

Pflege: Beschlossene Taxen und offene Arbeitszeitregeln auseinanderhalten

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) veröffentlichte am 21. Oktober erste Detailanträge zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative. Sie beantragt eine wöchentliche Normalarbeitszeit von höchstens 42 Stunden. Weitere Anträge betreffen unter anderem Zuschläge und Bereitschaftsdienst. Die Beratungen sind nicht abgeschlossen; die Kommissionsanträge sind keine bereits geltenden neuen Arbeitsbedingungen.

Konkrete Vorgaben für das kommende Jahr liegen hingegen im Kanton Solothurn vor. Der Kanton teilte am 20. Oktober mit, dass der Regierungsrat die Pflegeheim-Höchsttaxen für 2027 festgelegt hat. Heimverband und Einwohnergemeindeverband hatten sich zuvor nicht einigen können. Grundlage sind die Kostenrechnungen 2025. Ausgeglichen wird der damalige Kostenanstieg von 3,1 Prozent in der Pflege sowie 1,7 Prozent bei Hotellerie und Betreuung.

In Solothurn tragen die Einwohnergemeinden die nach Versicherungsbeiträgen und Patientenbeteiligung verbleibenden Pflegekosten. Entsprechend sollten die zuständigen Finanz- und Sozialverantwortlichen die festgelegten Taxen in ihren Berechnungen berücksichtigen. Für andere Kantone sind die dortigen Zuständigkeits- und Finanzierungsregeln massgebend. Gemeinden mit eigenen Pflegeangeboten können die laufende Bundesvorlage zusätzlich für Personalplanungsszenarien beobachten; sie rechtfertigt noch keine Behandlung der beantragten Arbeitszeit als verbindliche Vorgabe.

Zentrumslasten und Infrastruktur: Wer trägt die regionalen Kosten?

Bern eröffnet die Diskussion über eine neue Abgeltung

Der Berner Regierungsrat schickte am 23. Oktober eine Reform des Finanz- und Lastenausgleichs in die Vernehmlassung. Zentrumslasten entstehen, wenn eine Gemeinde Leistungen und Infrastrukturen bereitstellt, die auch Menschen aus anderen Gemeinden nutzen. Vorgesehen sind 90 Millionen Franken für Gemeinden mit ausgeprägter Zentralitätsfunktion, 30 Millionen für regional bedeutende Sportanlagen und 25 Millionen für regional bedeutende Kulturinstitutionen.

Das Abgeltungsvolumen würde damit von 91 auf 145 Millionen Franken steigen. Gleichzeitig verändern sich jedoch der Finanzausgleich und die Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung. Höhere Bruttoabgeltungen bedeuten deshalb nicht automatisch eine entsprechende Nettoentlastung. Die Vernehmlassung dauert bis 23. Januar 2027.

Für Berner Gemeinden bietet sich an, die eigene Nettowirkung und die Behandlung regional genutzter Einrichtungen zu prüfen. Über den Kanton hinaus ist die Vorlage ein Diskussionsbeispiel dafür, wie Standortgemeinden für Leistungen zugunsten einer ganzen Region entschädigt werden können.

Wil stimmt über einen Fonds für den Gasnetzrückbau ab

Die Stadt Wil informierte am 19. Oktober über die Abstimmung vom 29. November 2026 zum Gasnetzstilllegungsfonds. Der Gasausstieg ist bereits beschlossen. Zur Entscheidung steht die Finanzierung der Stilllegung und des Rückbaus über die Gaskundschaft im gesamten Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe Wil. Rund drei Viertel des Netzes liegen ausserhalb der Stadt. Der Fall macht für kommunale Energieversorger sichtbar, dass zur Umstellung der Versorgung auch die Finanzierung und regionale Verteilung der Folgekosten gehören.

Agglomerationsverkehr: Zusätzliche Bundesmittel bleiben offen

Nach der Mitteilung des Schweizerischen Städteverbands vom 20. Oktober hält die Verkehrskommission des Nationalrates an der parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Agglomerationsprogramme fest. Die ständerätliche Schwesterkommission hatte das Anliegen abgelehnt; nun ist der Nationalrat am Zug. Zusätzliche Mittel sind damit noch nicht beschlossen. Für Gemeinden mit entsprechenden Verkehrsprojekten bleibt die politische Entwicklung relevant, ohne bereits eine verlässliche zusätzliche Einnahmegrundlage zu bilden.

Rechtsprechung: Verfahrensführung und Planungsgeschichte sind entscheidend

Akteneinsichtsgesuche müssen behandelt werden

Das Bundesgericht befasste sich im Urteil zu den vereinigten Verfahren 1C_396/2026 und 1C_397/2026 vom 6. Oktober 2026 mit zwei Verfahren zu gastronomischen Zwischennutzungen in Arbon. Das Verwaltungsgericht Thurgau hatte Akteneinsichtsgesuche unbehandelt gelassen. Auch wenn die Einspracheberechtigung umstritten ist, muss Einsicht in diejenigen Unterlagen gewährt werden, die dafür relevant sein könnten. Das Bundesgericht hob die kantonalen Urteile auf und wies die Angelegenheiten zurück. Über die materielle Bewilligungsfähigkeit der Nutzungen entschied es nicht.

Die Veröffentlichung am 20. Oktober ist in der Tagesliste von BGer-Update dokumentiert. Der festgestellte Gehörsfehler lag beim kantonalen Gericht. Als Folgerung für kommunale Verfahren empfiehlt sich, Akteneinsichts- und Beweisanträge im Dossier und in der Bearbeitung so zu erfassen, dass sie vor dem Entscheid zuverlässig behandelt werden.

Rückzonungen: Alte Planungsakten beeinflussen die Entschädigungsfrage

Im Urteil 1C_571/2025 vom 15. September 2026 zu Rossinière qualifizierte das Bundesgericht die Zuweisung einer zuvor als Bauland ausgewiesenen Parzelle zur Landwirtschaftszone als Nichteinzonung. Entscheidend war, ob die frühere Planung die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes tatsächlich erfüllt hatte. Die formelle frühere Zuordnung zur Bauzone genügte für diese Beurteilung nicht.

Eine Entschädigung ist damit noch nicht ausgeschlossen. Das kantonale Gericht muss prüfen, ob ein ausnahmsweise entschädigungspflichtiger Fall vorliegt. Die Veröffentlichung am 21. Oktober bildet den Wochenanlass. Für Gemeinden mit Rückzonungsvorhaben spricht der Fall dafür, frühere Bedarfsabklärungen, Planungsbeschlüsse und weitere historische Unterlagen rechtzeitig in die fachliche und finanzielle Risikobeurteilung einzubeziehen.

Weitere Impulse für die Gemeindepraxis

  • Weiterbildung und Armutsprävention: Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der Schweizerische Verband für Weiterbildung wollen ihre Weiterbildungsoffensive auf armutsbetroffene und armutsgefährdete Erwachsene ausweiten. Die am 20. Oktober kommunizierte nächste Projektphase wird vorbereitet. Daraus ergibt sich noch kein flächendeckendes neues Angebot oder allgemeiner Finanzierungsanspruch. Für Sozialdienste ist insbesondere die Verbindung von Bildungsberatung und Armutsprävention interessant.
  • Kulturförderung: Der Städteverband und die Städtekonferenz Kultur stellten am 20. Oktober eine Position zu fairer Entlöhnung und sozialer Absicherung vor. Sie nennen unter anderem die Berücksichtigung von Lohnkosten und Sozialbeiträgen in Projektbudgets sowie Bedingungen in Subventionsvereinbarungen. Für kommunale Förderstellen ist dies ein Gestaltungsimpuls innerhalb ihres Handlungsspielraums, keine neue schweizweite Honorarpflicht.
  • Akkusicherheit: Die Beratungsstelle für Brandverhütung lancierte am 20. Oktober eine Präventionskampagne zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus. Sie empfiehlt unter anderem feuerfeste Ladeunterlagen und den Verzicht auf die weitere Nutzung beschädigter Akkus. Werkhöfe und Hauswartungen können dies zum Anlass nehmen, ihre Ladeplätze und internen Handhabungsregeln zu prüfen.

Kommunale Projekte: Bestand weiterentwickeln und neue Nutzungen ermöglichen

Zwei auf der Fachplattform Konkurado publizierte Verfahren bieten Anregungen für die kommunale Bauplanung. Der am 21. Oktober veröffentlichte Studienauftrag für das Schulhaus Kirchlindach verbindet zusätzliche Räume für Unterricht, Tagesschule und Musikschule mit energetischen Verbesserungen und hindernisfreier Erschliessung. Die Lösung soll eine spätere Aufstockung ermöglichen.

Die am 23. Oktober publizierte Präqualifikation zur Entwicklung des Spitalareals Visp betrifft ein rund 16'700 Quadratmeter grosses Areal. Nach Aufgabe des Spitalstandorts soll ein durchmischtes Quartier entstehen. Der Studienauftrag soll dafür eine Grundlage liefern und unter anderem Bestand, Freiräume, Mobilität und Etappierung zusammenführen. Beide Beispiele zeigen Planungsaufgaben, bei denen spätere Veränderungen bereits in der Aufgabenstellung berücksichtigt werden.

Aus den Wochenmeldungen konkrete Prüfaufträge ableiten

Für die nächste verwaltungsinterne Lagebesprechung bietet sich eine kurze Zuordnung der Themen an: Die IT-Verantwortlichen klären bei betroffenen Anwendungen den Stand der Sicherheitsupdates mit den Betreibern. Die Einwohnerdienste prüfen ihre Informationen vor dem Start der biometrischen ID und beobachten die noch ausstehende Anpassung der Zivilstandsverordnung. Finanz-, Sozial- und Infrastrukturverantwortliche unterscheiden in ihren Planungen verbindliche Vorgaben von offenen politischen Vorhaben.

Wo eine Gemeinde unmittelbar betroffen ist, hilft ein klar benannter nächster Schritt mit verantwortlicher Stelle und passendem Termin. Bei längerfristigen Entwicklungen wie der Swiss Government Cloud oder der Pflegevorlage genügt zunächst ein festgelegter Beobachtungsauftrag. So lassen sich die unterschiedlichen Wochenmeldungen in die laufende Arbeit einordnen, ohne aus jedem politischen Vorhaben bereits einen Umsetzungsauftrag abzuleiten.

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