Orientierung für Schweizer Gemeinden
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Wochenrückblick KW 44/2026: Was für Gemeinden zählt

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In diesem Beitrag (14 Abschnitte)

Die Sozialhilfestatistik ist methodisch erneuert, für die digitale Verwaltung steht der Umsetzungsplan 2027, und die neue Gebäudeförderung ist in Vernehmlassung. Der Rückblick für Schweizer Gemeinden vom 26. bis 31. Oktober 2026 ordnet diese Entwicklungen ein, trennt offene Vorlagen von Beschlüssen und ergänzt Erfahrungen zu Gemeindefinanzen, Integration und Mitwirkung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sozialhilfedaten 2025 beruhen auf einer neuen Methode. Der höhere Personenbestand belegt deshalb keinen entsprechend grossen tatsächlichen Anstieg.
  • Die St. Galler Gemeinderechnungen 2025 zeigen insgesamt Überschüsse bei steigender Verschuldung. Investitionen benötigen eine mehrjährige Finanzierungsperspektive.
  • Für die digitale Verwaltung sind die gemeinsamen Vorhaben 2027 priorisiert. Die Strategie 2028–2031 ist noch nicht abschliessend beschlossen.
  • Die Gebäudeförderung soll ab 2028 neu ausgestaltet werden. Konkrete Förderannahmen bleiben vom Verfahren und der kantonalen Umsetzung abhängig.
  • Die Bundesarbeiten zur Unterstützung von Gemeinden und Anbietern bei Shared Mobility sind sistiert. Andere Förderprogramme bleiben bestehen.

Neue Sozialhilfedaten, offene Förderregeln und gemeinsame digitale Grundlagen: Der Wochenrückblick ordnet ein, was Gemeinden bei Budgets, Investitionen und der Weiterentwicklung ihrer Angebote beachten können.

Sozialhilfe: Neue Daten verlangen einen sorgfältigen Vergleich

Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte am 27. Oktober die Sozialhilfezahlen für 2025. Rund 267’300 Personen bezogen wirtschaftliche Sozialhilfe; die Sozialhilfequote betrug 2,9 Prozent. Kinder und Jugendliche wiesen mit 4,8 Prozent die höchste Quote aller Altersgruppen auf. Für die kommunale Sozial- und Familienpolitik bleibt damit die Unterstützung von Haushalten mit Kindern ein wesentlicher Bezugspunkt.

Beim Vorjahresvergleich ist jedoch Vorsicht nötig. Zwar liegt die ausgewiesene Zahl der unterstützten Personen um 4,5 Prozent höher. Gleichzeitig hat das BFS die Statistik technisch und methodisch grundlegend erneuert. Eine monatliche, weitgehend automatisierte Verarbeitung administrativer Daten ersetzt die bisherige Jahreserhebung. Wie das BFS in seiner Medienmitteilung erläutert, sind Vergleiche mit früheren Jahren deshalb eingeschränkt. Aus den 4,5 Prozent lässt sich keine entsprechend grosse tatsächliche Zunahme der Sozialhilfebedürftigkeit ableiten.

Eine zweite Veröffentlichung richtet den Blick auf Einelternfamilien. Gemäss der Medienmitteilung der Städteinitiative Sozialpolitik zum Kennzahlenvergleich lag die Sozialhilfequote 2025 in den 14 Vergleichsstädten bei 3,9 Prozent. 59 Prozent der minderjährigen Sozialhilfebeziehenden lebten in Einelternfamilien. Diese Zahl beschreibt die Zusammensetzung der unterstützten Kinder; sie ist keine Bezugsquote sämtlicher Kinder Alleinerziehender. Auch der Städtevergleich weist auf Einschränkungen durch die Statistikmodernisierung hin.

Die Städte nennen Kinderbetreuung, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsintegration und Familienleistungen als zusammenhängende Handlungsfelder. Für Sozialdienste und Finanzverantwortliche liegt eine sinnvolle Folgerung darin, lokale Fallzahlen, Unterstützungsdauer und Kosten gemeinsam zu betrachten. Bei der Weiterentwicklung von Angeboten ist zudem zu prüfen, ob Betreuung und Qualifizierung zeitlich zusammenpassen. Die nationalen Zahlen allein beantworten weder die örtliche Budgetfrage noch die Frage nach dem passenden Unterstützungsangebot.

Gemeindefinanzen: Überschüsse und steigende Schulden können zusammenfallen

Die bei OpenData St. Gallen wiedergegebene kantonale Mitteilung vom 26. Oktober zeigt einen aufschlussreichen Befund: 40 der 75 politischen Gemeinden erzielten 2025 einen operativen Überschuss. Insgesamt resultierte ein Ertragsüberschuss von rund 28 Millionen Franken. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Nettoschuld I pro Kopf um 236 auf 828 Franken.

Die Nettoinvestitionen betrugen rund 294 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad lag bei 56 Prozent: Etwas mehr als die Hälfte der Nettoinvestitionen konnte somit aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind erheblich. Die Statistik beschreibt den Kanton St. Gallen und erlaubt keine Aussage über die Finanzlage sämtlicher Schweizer Gemeinden.

Für Budgetdebatten ist der Zusammenhang zwischen Jahresergebnis und Investitionsfinanzierung entscheidend. Ein Überschuss sagt für sich allein wenig darüber aus, ob eine Gemeinde ihre geplanten Vorhaben ohne zusätzliche Verschuldung bewältigen kann. Finanzverantwortliche können deshalb neben dem Ergebnis auch die mehrjährige Investitionsplanung, den Selbstfinanzierungsgrad und die Schuldenentwicklung verständlich darstellen. Dadurch wird erkennbar, welche Vorhaben finanziell zusammen tragbar sind und wo Prioritäten nötig werden.

Digitale Verwaltung: Gemeinsame Grundlagen für 2027

Das politische Führungsgremium der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) hat am 29. Oktober den Umsetzungsplan 2027 mit einem Finanzierungsvolumen von 31,2 Millionen Franken freigegeben. Im Zentrum stehen die Verbreitung der elektronischen Identität e-ID, weitere digitale Nachweise, der Nationale Adressdienst, die elektronische Unterschriftensammlung E-Collecting und Grundlagen für die Cloud-Nutzung. Dazu gehört ein Cloud-Leitfaden. Die Mitteilung der DVS vom 30. Oktober hält zudem fest, dass der Strategieentwurf 2028–2031 zur Konsultation freigegeben wurde.

Damit sind gemeinsame Vorhaben priorisiert; ein pauschaler Förderanspruch einzelner Gemeinden entsteht daraus nicht. Für Verwaltungsleitungen und Informatikverantwortliche bietet der Plan einen Anlass, bevorstehende Beschaffungen und neue Online-Dienstleistungen mit den gemeinsamen Grundlagen abzugleichen. Besonders bei Identifikation, digitalen Nachweisen und Adressdaten lohnt sich die Frage, welche Funktionen künftig gemeinsam genutzt werden können. Die Strategie für 2028–2031 ist noch nicht abschliessend verabschiedet.

Zürich setzt bei Zuständigkeiten und Datenübersicht an

Ein kommunales Beispiel liefert die am 28. Oktober verabschiedete Datenstrategie der Stadt Zürich. Sie sieht klare Rollen, einen stadtweiten Datenkatalog, die Wiederverwendung vorhandener Daten und Weiterbildung vor. Ein ergänzendes Reglement regelt den datenschutzkonformen Datenaustausch innerhalb der Verwaltung. Die Umsetzung beginnt 2027.

Für kleinere Gemeinden ist vor allem die organisatorische Grundidee übertragbar: Bevor neue datenbasierte Anwendungen beschafft werden, sollte geklärt sein, welche Daten vorhanden sind, wer sie pflegt und wer über ihre Nutzung entscheidet. Dafür muss eine Gemeinde nicht die gesamte Organisationsstruktur einer Grossstadt übernehmen.

Klimaanpassung: Der Bund entwickelt Planungshilfen weiter

Der Bundesrat verabschiedete am 28. Oktober die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel 2026–2031. Sie umfasst 30 Handlungsfelder und einen Aktionsplan mit 56 Massnahmen. Schwerpunkte sind Hitze, Trockenheit, Naturgefahren und Veränderungen von Lebensräumen. Unter anderem sollen nationale Hitzekarten und Extremszenarien entstehen; die Trockenheitsinformationen des Bundes sollen weiterentwickelt werden.

Für die kommunale Einordnung ist eine Grenze wesentlich: Die Strategie und der Aktionsplan des Bundesrates führen keine neuen Anforderungen an Kantone, Städte und Gemeinden ein. Die Zusammenarbeit erfolgt innerhalb bestehender Zuständigkeiten. Auch beim seit 2025 bestehenden Förderprogramm Adapt+ ist zunächst eine Prüfung der finanziellen und organisatorischen Weiterentwicklung beschlossen. Eine zusätzliche Projektfinanzierung ist damit noch nicht zugesagt.

Als vorbereitender Schritt bietet sich an, die Erfahrungen des Sommers in laufende Planungen aufzunehmen. Bau- und Liegenschaftsverantwortliche können etwa prüfen, wo bei ohnehin vorgesehenen Sanierungen Hitzeschutz berücksichtigt werden sollte. Bei öffentlich zugänglichen Räumen stellt sich die Frage nach Beschattung und Aufenthaltsqualität. Für Wasserbewirtschaftung und Bevölkerungsschutz sind örtliche Engpässe und verfügbare Lageinformationen relevant. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von der tatsächlichen Belastung und den lokalen Aufgaben ab.

Gebäudeförderung: Neue Ausgestaltung ab 2028 vorgesehen

Ebenfalls am 28. Oktober eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Neugestaltung der Gebäudeförderung. Sie konkretisiert den Parlamentsbeschluss zum Entlastungspaket vom März 2026. Gebäudeprogramm und Impulsprogramm sollen zusammengeführt werden. Die vorgeschlagene Förderung konzentriert sich auf den Ersatz fossiler Heizungen, die Gebäudehülle, umfassende Sanierungen und energetisch besonders gute Neubauten.

Bis Ende 2034 sind jährlich höchstens 410 Millionen Franken Bundesmittel vorgesehen. Das ist eine Obergrenze des Bundes und keine garantierte Auszahlung an einzelne Projekte. Die Kantone bleiben für den Vollzug verantwortlich und bestimmen, welche förderfähigen Massnahmen sie umsetzen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 11. Februar 2027; die Änderungen sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Für 2027 ist eine Übergangslösung vorgesehen: Die Finanzierungsquelle ändert sich, während sich Fördermassnahmen und Mittelverteilung weiterhin nach den bisherigen Regeln richten. Für Gemeinden mit mehrjährigen Sanierungsplänen empfiehlt sich deshalb, die erwarteten Beiträge nach Umsetzungsjahr und kantonalem Programm zu überprüfen. Vor einem Kreditentscheid sollten Liegenschafts- und Finanzverantwortliche kenntlich machen, welche Förderannahmen gesichert sind und welche noch vom laufenden Verfahren abhängen.

Geteilte Mobilität: Der dauerhafte Betrieb braucht eine tragfähige Finanzierung

Der am 28. Oktober veröffentlichte Analysebericht zur Förderung innovativer und klimaneutraler Mobilitätsangebote behandelt 16 Massnahmen. Er zeigt Schwierigkeiten beim Übergang von Pilotprojekten in den Regelbetrieb auf. Neben rechtlichen Fragen spielen Finanzierung, Koordination und verständliche Informationen über Zuständigkeiten eine wichtige Rolle.

Besonders relevant für Gemeinden ist eine Feststellung auf Seite 16 des Berichts mit Aktionsplan: Die Bundesarbeiten zur Unterstützung von Gemeinden und Anbietern im Bereich Shared Mobility, also geteilter Mobilitätsangebote, sind im Rahmen des bereits verabschiedeten Entlastungspakets bis mindestens 2030 sistiert. Bestehende Projekte werden 2026 abgeschlossen, neue nicht mehr aufgenommen. Die aktuelle Nachricht ist der Bericht, der diese Folgen dokumentiert; der Sparentscheid stammt nicht aus dieser Woche.

Die Übersicht nennt zugleich weiterhin aktive Förderinstrumente, darunter die Projektförderung von EnergieSchweiz für Städte und Gemeinden. Es handelt sich daher nicht um eine vollständige Einstellung der Bundesförderung für kommunale Mobilitätsvorhaben.

Für Gemeinden mit geplanten Sharing- oder bedarfsgesteuerten Angeboten empfiehlt sich eine frühe Klärung des Regelbetriebs: Wer trägt die laufenden Kosten, wer verantwortet das Angebot und wie wird es mit bestehenden Verkehrsangeboten verbunden? Eine Finanzierung der Erprobung beantwortet diese Fragen noch nicht. Das sollte bereits bei der Entscheidung über ein Pilotprojekt sichtbar sein.

Bevölkerungsschutz: Reform der Alarmierung und laufender Sirenenersatz

Der Bundesrat beantragte am 28. Oktober mit seiner Botschaft zur modernen Alarmierung einen Verpflichtungskredit von 165,4 Millionen Franken. Die Investitionen betreffen das zentrale System, die Sirenenfernauslösung und die Weiterentwicklung von Alertswiss. Vorgesehen sind unter anderem eine bessere Zugänglichkeit und wichtige Informationen, die auf dem Smartphone auch ohne Netzverbindung verfügbar bleiben.

Die Zuständigkeit für stationäre und mobile Sirenen einschliesslich ihrer Finanzierung soll vollständig an die Kantone übergehen. Der Bund bliebe für eine einheitliche, gesicherte Fernsteuerung verantwortlich. Gesetzesanpassung und Kredit sind noch vom Parlament zu behandeln. Eine bestimmte neue Kostenbelastung einzelner Gemeinden lässt sich daraus nicht ableiten.

Davon getrennt meldete das Bundesamt für Bevölkerungsschutz am 29. Oktober den laufenden Ersatz von rund 1’500 mobilen Sirenen. Die Geräte werden über zwei Jahre an die Kantone ausgeliefert; erste Lieferungen erfolgten im Oktober. Häufig gelangen sie von dort an Gemeinden oder Feuerwehren. Kommunale Einsatzverantwortliche können bei einer angekündigten Zuteilung mit dem Kanton klären, wie Betriebsbereitschaft und Einsatz organisiert werden. Der laufende Geräteersatz setzt die vorgeschlagene Zuständigkeitsreform noch nicht voraus.

Drei Praxisbeispiele mit übertragbaren Fragestellungen

Ringgenberg: Sprachförderung, Praxiseinsatz und berufliche Qualifizierung verbinden

Im Ausbildungszentrum Ringgenberg schlossen 17 Personen aus dem Asylbereich den Lehrgang «Pflegehelfende SRK» des Schweizerischen Roten Kreuzes ab. Nach der Mitteilung des Kantons Bern vom 27. Oktober hatten rund 90 Prozent bereits eine Anstellung erhalten. Sie sollen spätestens ab 1. November mit einem Pensum von mindestens 80 Prozent arbeiten.

Das Programm verband einen Deutschkurs, Praxiseinsätze und den abschliessenden Lehrgang. Insgesamt beteiligen sich 23 Institutionen aus der Region. Für kommunale Sozial- und Integrationsstellen ist die Verbindung mit konkreten Arbeitgebern interessant. Ein entsprechender Ansatz setzt passende Ausbildungsangebote, Praxismöglichkeiten und Begleitung voraus.

Die Ergebnisse betreffen eine erste Abschlussklasse in Ringgenberg. Sie belegen noch keine dauerhafte Beschäftigung oder vollständige Ablösung von Sozialhilfe. Zudem ist der Abschluss als Pflegehelfende von einer Pflegefachausbildung zu unterscheiden. Als Beispiel für eine gezielte Zusammenarbeit zwischen Integration und Arbeitsmarkt ist das Modell dennoch aufschlussreich.

Biel: Beteiligung über das Stimmrecht hinaus organisieren

Der Bieler Gemeinderat verabschiedete am 28. Oktober einen Reglementsentwurf zur Mitwirkung der Bevölkerung zuhanden des Stadtrats. Nach 34 Stellungnahmen aus der Konsultation wurde die Vorlage überarbeitet. Vorgesehen sind unter anderem ein Bevölkerungsantrag und eine Jugendsession. Die Instrumente sollen Menschen verschiedener Altersgruppen und auch Einwohnerinnen und Einwohner ohne Stimmrecht einbeziehen.

Der Stadtrat soll die Vorlage am 19. November behandeln. Angestrebt wird ein Inkrafttreten Anfang 2027; beschlossen ist es noch nicht. Der Entwurf betrifft Mitwirkungsinstrumente und ist nicht mit einer allgemeinen Ausweitung des Stimmrechts gleichzusetzen.

Für andere Gemeinden liegt die übertragbare Frage darin, wie Anliegen aus der Bevölkerung verlässlich in die politische Bearbeitung gelangen. Wer Beteiligungsangebote weiterentwickelt, sollte deshalb auch klären, wer Eingaben prüft, wie darüber entschieden wird und wie die Beteiligten Rückmeldung erhalten. Ein gut sichtbares Verfahren kann diese Verbindung erleichtern.

Klöntal: Besucherlenkung und Finanzierung gemeinsam betrachten

Der Glarner Regierungsrat schlägt erweiterte gesetzliche Möglichkeiten bei Parkgebühren vor, um den Besucherverkehr im Klöntal zu lenken und tourismusbedingte Aufwendungen mitzufinanzieren. Seine am 29. Oktober veröffentlichte Stellungnahme ist ein Schritt im politischen Verfahren; neue Gebühren wurden damit nicht eingeführt.

Eine allgemeine Eintrittsgebühr für den Zugang zum Klöntal wäre nach den dargestellten rechtlichen Abklärungen unzulässig. Im Vordergrund stehen Parkgebühren und mögliche Lenkungszuschläge. Der Regierungsrat weist zugleich auf einen Zielkonflikt hin: Höhere Gebühren können Kosten decken und Besucherströme beeinflussen, verteuern aber den Zugang zu einem Naherholungsgebiet.

Für Ausflugsgemeinden bietet der Fall einen Anlass, Besucherlenkung und Finanzierungsfragen gemeinsam zu betrachten. Vor einer Übertragung einzelner Instrumente müssen jedoch die örtlichen Zuständigkeiten und die jeweilige Rechtsgrundlage geklärt werden. Die Glarner Beurteilung ist keine allgemeine Gebührenregel für andere Kantone.

Abstimmungen und Wahlen: Grundlagen für die Kanzleiplanung

Der Bundesrat legte am 28. Oktober fünf eidgenössische Vorlagen für den 28. Februar 2027 fest. Dazu gehören die Stopfleber-Initiative, die Demokratie-Initiative, das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Malaysia, die Änderung des Kernenergiegesetzes und die Vorlage zur Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen unter kantonalen Mindestlöhnen.

Zudem erliess der Bundesrat das Kreisschreiben zu den Nationalratswahlen 2027. Für Gemeindekanzleien sind dies Grundlagen, um die Vorbereitung mit den kantonalen Vorgaben abzugleichen und organisatorische Arbeiten einzuplanen. Die Durchführung der Ständeratswahlen richtet sich weiterhin nach kantonalem Recht.

Welche nächsten Schritte sich anbieten

Die Meldungen dieser Woche geben je nach Aufgabe unterschiedliche Anlässe zum Handeln. Bei laufenden Vorhaben können Gemeinden gezielt ansetzen:

  • Vor Budget- und Kreditentscheiden: Finanz- und Projektverantwortliche können Investitionsfolgen, erwartete Förderbeiträge und spätere Betriebskosten gemeinsam darstellen. Bei offenen Förderverfahren sollten die zugrunde gelegten Annahmen ausdrücklich erkennbar sein.
  • Vor neuen digitalen Beschaffungen: Verwaltungsleitung und Informatikverantwortliche können prüfen, welche gemeinsamen Grundlagen vorgesehen sind und welche Datenzuständigkeiten intern noch geklärt werden müssen.
  • Bei der Weiterentwicklung kommunaler Angebote: Sozialdienste, Integrationsstellen und Verantwortliche für Mitwirkung können die Praxisbeispiele auf örtliche Voraussetzungen übertragen. Dabei sollten Ziele und Rückmeldungen so festgelegt werden, dass sich spätere Ergebnisse nachvollziehbar beurteilen lassen.

Für noch offene Bundes- und Kantonsvorlagen steht zunächst die weitere Verfahrensbeobachtung im Vordergrund. Vorbereitung ist dort sinnvoll, wo anstehende eigene Entscheide von der späteren Ausgestaltung abhängen.

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