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Wochenrückblick KW 41: Digitale Risiken und Vorsorge für Gemeinden

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In diesem Beitrag (12 Abschnitte)

Dieser Wochenrückblick berücksichtigt die Entwicklungen vom 5. bis 10. Oktober 2026 in der Schweiz. Im Mittelpunkt stehen die Zusammenarbeit mit IT-Anbietern und Arbeitsvermittlung, mögliche Annahmen für die Finanzplanung und die Vorbereitung auf Krisen. Kürzere Meldungen zu Hitzeschutz, Kinder- und Jugendpolitik sowie Futtermittelversorgung ergänzen die Einordnung. Stand ist Samstag; Ereignisse vom 11. Oktober sind nicht enthalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Datenabfluss bei einem Publica-Lieferanten bietet Anlass, kommunale Meldewege und Ersatzabläufe zu prüfen. Eine Betroffenheit von Gemeinden ist nicht belegt.
  • Der Bund verstärkt die Steuerung souveräner Arbeitsplatzsoftware und von EasyGov 2.0. Daraus folgt keine kommunale Softwareumstellung.
  • Im September lag die registrierte Arbeitslosigkeit schweizweit über dem Vorjahresniveau. Daraus lässt sich keine direkte Prognose kommunaler Sozialhilfekosten ableiten.
  • Über höhere Mehrwertsteuersätze zur AHV-Finanzierung wird am 29. November 2026 abgestimmt. Ein Inkrafttreten wäre Anfang 2028 möglich.
  • Die internationale Erdbebenübung liefert einen Anlass, die Koordination externer Hilfe zu überprüfen, aber keine neuen kommunalen Vorgaben.

Ein Datenabfluss, neue Arbeitsmarktzahlen und die geplante AHV-Zusatzfinanzierung: Der Rückblick zeigt, was Gemeinden prüfen können und wo politische Vorhaben noch keine Umsetzung verlangen.

Digitale Risiken: Dienstleister und eigene Handlungsfähigkeit

Datenabfluss bei einem Softwarelieferanten von Publica

Am 8. Oktober bestätigte die Bundesverwaltung einen Datenabfluss nach einem Cyberangriff auf einen externen Softwarelieferanten der Pensionskasse des Bundes Publica. Der Angriff war Ende September festgestellt worden. Das Unternehmen erstattete Strafanzeige; die Bundesanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Zum Zeitpunkt der Mitteilung zum Publica-Lieferanten wurde noch abgeklärt, welche Daten in welchem Umfang betroffen sind. Publica hatte ihre Versicherten über den Datenabfluss und die getroffenen Massnahmen informiert.

Eine Betroffenheit von Gemeinden belegt die Mitteilung nicht. Der Fall bietet aber einen konkreten Anlass, die eigene Vorbereitung auf einen Vorfall bei einem Dienstleister zu überprüfen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Frage, ob eine Gemeinde dieselbe Software verwendet, sondern ob sie bei einer vergleichbaren Nachricht rasch handlungsfähig wäre.

Verwaltungsleitung, IT-Verantwortliche und die für Datenschutz zuständige Funktion könnten zunächst für besonders sensible Anwendungen klären: Welche Gemeindedaten bearbeitet der Anbieter? Über welchen Kontakt erfährt die Verwaltung von einem Vorfall? Wer übernimmt intern die Koordination? Wer beschafft die Informationen, die für eine Beurteilung und eine allfällige Kommunikation nötig sind? Als Grundlage bietet sich eine knappe Übersicht mit Ansprechpersonen, betroffenen Leistungen und vorhandenen Notfallunterlagen an.

Ein zweiter Prüfschritt betrifft den Betrieb: Welche Aufgaben müssten bei einem Ausfall weiterlaufen, und welche Ersatzabläufe wären dafür tatsächlich nutzbar? Sinnvoll wäre, solche Fragen nicht erst während eines Vorfalls zu beantworten, sondern beispielsweise bei einer Vertragsverlängerung oder der nächsten Überprüfung der Notfallorganisation. Das sind organisatorische Empfehlungen aus dem Fall, keine durch die Bundesmitteilung neu geschaffenen Pflichten.

Bund verstärkt die Steuerung strategischer IT-Vorhaben

Eine andere Seite digitaler Abhängigkeit beleuchtet die am 6. Oktober veröffentlichte Einstufung neuer Schlüsselprojekte: Das Programm für souveräne Arbeitsplatzsoftware und EasyGov 2.0 erhalten beim Bund verstärkte Aufmerksamkeit in der Lenkung, Koordination und Überwachung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle prüft solche Vorhaben systematisch. Den entsprechenden Beschluss hatte der Bundeskanzler bereits am 1. Oktober gefasst.

Das Softwareprogramm soll die Abhängigkeit von ausländischen Anbietern reduzieren. EasyGov 2.0 schafft technische und organisatorische Grundlagen für die Weiterentwicklung der Behördenplattform für Unternehmen. Die Nachricht betrifft somit die Steuerung bestehender Vorhaben, nicht die Einführung einer neuen Plattform in dieser Woche oder eine Softwareumstellung für Gemeinden.

Für kommunale Beschaffungen lässt sich daraus eine Prüffrage ableiten: Wie gut bleibt die Gemeinde handlungsfähig, wenn sie eine Anwendung verändern oder den Anbieter wechseln möchte? Bei einem anstehenden Ersatz könnten die Projektverantwortlichen deshalb nicht nur Funktionen und Einführungskosten vergleichen, sondern auch Datenexport, Schnittstellen, benötigtes Betriebswissen und die Bedingungen eines späteren Wechsels untersuchen. Die Alternative muss nicht zwingend ein sofortiger Systemwechsel sein. Schon nachvollziehbar dokumentierte Abhängigkeiten und ein überprüfter Datenexport wären konkrete Vorbereitungsschritte.

Arbeitsmarkt: Der Jahresvergleich verdient Aufmerksamkeit

Die am 6. Oktober veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zeigen für September 2026 ein gemischtes Bild. In der Schweiz waren 140’480 Personen arbeitslos gemeldet. Das sind 0,8 Prozent weniger als im August, aber 5,4 Prozent mehr als im September 2025. Die nicht saisonbereinigte Arbeitslosenquote blieb gegenüber dem Vormonat bei 3,0 Prozent.

Für die Einordnung ist eine zweite Zeitangabe wichtig: Die ebenfalls veröffentlichten 2’990 Aussteuerungen betreffen Juli 2026. Sie dürfen nicht als Septemberzahl gelesen werden. Das SECO veröffentlicht diese Angaben wegen der Auszahlungspraxis mit zwei Monaten Verzögerung; auch danach sind Änderungen möglich.

Für die kommunale Sozialplanung sind die nationalen Zahlen ein Beobachtungssignal, keine ausreichende Kostenprognose. Ein höherer schweizerischer Arbeitslosenbestand belegt weder einen entsprechenden Anstieg lokaler Unterstützungsfälle noch eine bestimmte Mehrbelastung eines Gemeindebudgets. Wer finanzielle Folgerungen ziehen will, benötigt zusätzlich die Entwicklung im eigenen Zuständigkeitsgebiet und eine Beurteilung der tatsächlich unterstützten Haushalte.

Eine organisatorische Überprüfung lässt sich hingegen bereits jetzt begründen. Wo Gemeinden für Sozialdienste zuständig sind oder Leistungen regional beziehen, könnten sie mit den verantwortlichen Stellen prüfen, wie Übergänge nach dem Ende eines Taggeldanspruchs begleitet werden. Hilfreich wären klare Ansprechpersonen beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), vereinbarte nächste Schritte und ein gemeinsames Verständnis der jeweiligen Aufgaben. Es geht um eine bessere Abstimmung vorhandener Leistungen, nicht darum, aus einer Monatsstatistik vorschnell ein neues kommunales Programm abzuleiten.

AHV-Finanzierung: Mögliche Mehrwertsteueränderung im Finanzplan unterscheiden

Am 5. Oktober erläuterte der Bundesrat seine Abstimmungsempfehlung zur AHV-Zusatzfinanzierung. Am 29. November 2026 wird darüber abgestimmt, einen Teil der 13. AHV-Rente mit höheren Mehrwertsteuersätzen zu finanzieren. Vorgesehen sind ein Normalsatz von 8,5 statt 8,1 Prozent und ein Hotellerie-Sondersatz von 4,0 statt 3,8 Prozent. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent bliebe unverändert.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme. Eine parlamentarische Minderheit lehnt die Vorlage insbesondere wegen der Belastung der Kaufkraft ab und will die Finanzierung im Rahmen der nächsten AHV-Reform angehen. Die Erhöhung könnte Anfang 2028 in Kraft treten. Sie gilt noch nicht. Von dieser Finanzierungsfrage zu unterscheiden ist die bereits vorgesehene erste Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026.

Für Gemeinden liegt der praktische Bezug in der mehrjährigen Planung. Bei grösseren Beschaffungen oder Investitionen mit Leistungen ab 2028 könnte die Finanzverwaltung prüfen, welche Annahmen zu Steuern und Preisen in den Kostenschätzungen hinterlegt sind. Eine mögliche Änderung sollte dabei als Szenario erkennbar bleiben. Sie ist kein Anlass, bereits heute sämtliche Ansätze pauschal zu erhöhen.

Ein zweckmässiger Vorbereitungsschritt wäre, betroffene längerfristige Vorhaben zu kennzeichnen und nach der Abstimmung die weiteren Entscheide zur Umsetzung zu verfolgen. Ob und wie sich eine Satzänderung im konkreten Projekt auswirken würde, müsste anschliessend anhand der Leistung, der vertraglichen Vereinbarungen und der steuerlichen Situation geklärt werden. Die Abstimmungsmitteilung allein liefert dafür noch keine projektspezifische Antwort.

Erdbebenübung: Externe Hilfe braucht vorbereitete Abläufe

Vom 6. bis 9. Oktober trainierten rund 500 Beteiligte, etwa die Hälfte aus dem Ausland, in der Westschweiz die Bewältigung eines schweren Erdbebens. Bei der Übung EU MODEX Switzerland 2026 richtete die Schweiz erstmals eine solche internationale Bevölkerungsschutzübung unter dem europäischen Katastrophenschutzmechanismus aus. Zu den Schwerpunkten gehörten das Zusammenwirken der Einsatzkräfte, die Koordination zwischen Behörden und die logistische Unterstützung.

Die Bundesmitteilung vom 9. Oktober bewertet den Verlauf positiv. Sie ist eine erste Bilanz der Übung, kein abschliessender Massnahmenkatalog für Gemeinden. Das dargestellte schwere Erdbeben war ein Übungsszenario und kein tatsächliches Ereignis dieser Woche.

Für die kommunale Vorsorge bietet sich eine konkrete Übertragung an: Nicht nur die eigenen Einsatzmittel, sondern auch die Aufnahme zusätzlicher Hilfe sollten in einer Übung mitgedacht werden. Die kommunal oder regional zuständige Führungsorganisation könnte beispielsweise durchspielen, wer eintreffende Kräfte einweist, welche Unterlagen verfügbar sein müssen und wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitsräume organisiert würden. Die Aufgabenverteilung wäre mit den zuständigen kantonalen Stellen abzustimmen.

Auch Verwaltungsleitungen können daraus einen überprüfbaren Auftrag ableiten: Sind die Ansprechpersonen und ihre Stellvertretungen bekannt, und sind notwendige Informationen ausserhalb der gewöhnlichen Bürozeiten erreichbar? Ein begrenzter Test anhand eines konkreten Ablaufs wäre aussagekräftiger als eine rein formelle Aktualisierung von Kontaktlisten. Die Übung liefert dafür einen Anlass, begründet aber für sich allein keine neue kommunale Beschaffungs- oder Organisationspflicht.

Weitere Entwicklungen mit kommunalem Bezug

Hitzeschutz: Forderungen nach Unterstützung, kein neues Förderprogramm

Der Schweizerische Städteverband rückte am 8. Oktober mit seinem Beitrag «Hitzeschutz ist nicht nur Sache der Städte» die Unterstützung durch andere Staatsebenen in den Vordergrund. Ein darin veröffentlichter Kommentar aus Pully beschreibt insbesondere Lücken bei der kantonalen Förderung konkreter Schwammstadt-Massnahmen wie Versickerungsmulden. Diese Darstellung ist eine kommunale Perspektive, kein Nachweis identischer Förderbedingungen in allen Kantonen.

Der Wochenanlass ist die Veröffentlichung dieser Position und des Rückblicks auf den Sommer, nicht die Bewilligung neuer Mittel. Für Gemeinden mit anstehenden Platz-, Strassen- oder Schulhausprojekten wäre es sinnvoll, Beschattung, Begrünung und den Umgang mit Regenwasser gemeinsam zu prüfen. Bauverwaltung und Finanzverantwortliche könnten dabei früh klären, welche Kosten das Projekt selbst tragen soll und welche Fördermöglichkeiten im jeweiligen Kanton tatsächlich bestehen. Eine erwartete Unterstützung sollte nicht mit einer gesicherten Finanzierung gleichgesetzt werden.

Kinder- und Jugendpolitik: Grundlagen für eine nationale Strategie

Am 8. Oktober wurde die Ausschreibung zur Bestandesaufnahme und Situationsanalyse der Kinder- und Jugendpolitik veröffentlicht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen lässt bestehende Erkenntnisse zu den Lebenslagen junger Menschen, Herausforderungen und Wissenslücken aufarbeiten. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für die Entwicklung einer nationalen Strategie dienen. Die Offertfrist endet am 9. November 2026.

Für kommunale Fachstellen ist dies vorerst ein Vorhaben zur Beobachtung. Die Ausschreibung enthält noch keine abgeschlossene Strategie, keine neuen Forschungsergebnisse und keine verbindlichen kommunalen Umsetzungsaufträge. Die Frist richtet sich an mögliche Auftragnehmende; sie eröffnet keine allgemeine Vernehmlassung für Gemeinden. Bei späteren Ergebnissen wird aus kommunaler Sicht besonders interessant sein, wie lokale Angebote, regionale Zusammenarbeit und unterschiedliche Zuständigkeiten berücksichtigt werden.

Versorgung: Niedrigwasser erschwert Futtermitteltransporte

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat eine weitergehende Freigabe von Pflichtlagern für Protein-Futtermittel angeordnet. Die Mitteilung vom 8. Oktober nennt vor allem Transportengpässe infolge des Niedrigwassers auf Rhein und Donau. Die entsprechende Verordnung tritt am 15. Oktober 2026 in Kraft. Nach Einschätzung des Bundes ist die Versorgung damit sichergestellt; auf dem Weltmarkt sind weiterhin genügend Proteinträger verfügbar.

Für landwirtschaftlich geprägte Gemeinden ist die Nachricht als wirtschaftlicher Lagehinweis relevant. Sie betrifft insbesondere die Bereitstellung und den Transport von Futtermitteln, nicht eine ausgewiesene allgemeine Knappheit aller Versorgungsgüter. Bei Rückfragen aus örtlichen Betrieben wäre deshalb eine präzise Einordnung der betroffenen Lieferkette hilfreicher als eine pauschale Warnung vor Versorgungsproblemen.

Diese Woche auf Gemeindekompass vertieft

Ergänzend zu den neuen Meldungen sind drei in dieser Woche veröffentlichte Fachbeiträge für die kommunale Praxis besonders anschlussfähig. Ihr Publikationsdatum ist dabei von den Daten der zugrunde liegenden Entscheide und Berichte zu unterscheiden.

Veranstaltungsbewilligungen: Der am 10. Oktober erschienene Beitrag «Veranstaltungen: Wann Gemeinden betroffene Nachbarn beteiligen müssen» erläutert die Verfahrensfragen rund um das SummerDays Festival in Arbon. Grundlage ist das Bundesgerichtsurteil vom 15. September 2026, nicht ein in dieser Woche gefällter Entscheid. Die Vertiefung trennt die Beteiligung besonders betroffener Dritter von der noch offenen Frage der Baubewilligungspflicht.

Arbeitsintegration: Der Beitrag «Langzeitarbeitslosigkeit: Was Gemeinden mit dem RAV klären sollten» vom 9. Oktober ergänzt die neuen Arbeitsmarktzahlen um Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten und Arbeitsvermittlung. Im Vordergrund stehen Aufgabenabgrenzung, Ansprechpersonen und die Begleitung von Übergängen.

Digitalisierung: Der am 8. Oktober veröffentlichte Beitrag «KI in der Gemeindeverwaltung: Erst den Prozess klären» behandelt die Auswahl geeigneter Anwendungen und eine Nutzenprüfung, die auch Kontrolle und Nachbearbeitung berücksichtigt. Künstliche Intelligenz wird dabei als mögliche Unterstützung konkreter Abläufe betrachtet, nicht als voraussetzungsloses Sparprogramm.

Welche nächsten Schritte sich anbieten

Für die Verwaltungsführung empfiehlt sich, die Themen an ohnehin anstehende Arbeiten anzuknüpfen: IT-Abhängigkeiten an eine Vertragsverlängerung, die Abstimmung mit dem RAV an eine Fall- oder Prozessbesprechung, die mögliche Mehrwertsteueränderung an die nächste Aktualisierung des Finanzplans. In der Krisenvorsorge könnte ein einzelner Ablauf mit externen Partnern praktisch getestet werden.

Eine knappe Arbeitsnotiz kann genügen: Welche konkrete Frage ist offen, wer klärt sie, und welcher Entscheid oder Termin löst die nächste Überprüfung aus? So werden aus den Wochenmeldungen gezielte Abklärungen statt paralleler neuer Projekte. Bei der Jugendstrategie und den Forderungen zur Hitzeschutzfinanzierung steht zunächst die Beobachtung weiterer Ergebnisse beziehungsweise der tatsächlich verfügbaren Unterstützung im Vordergrund.

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