Neue Grundlagen für Sozialbudgets und Schulraumplanung, anhaltende Trockenheit und Fragen zum Umgang mit KI: Der Wochenrückblick ordnet ein, welche Entwicklungen Gemeinden betreffen und wo Vorbereitungen sinnvoll sind.
Sozialhilfe: Ansätze, Finanzierung und Organisation im Blick
Höherer Grundbedarf: Die kantonale Umsetzung entscheidet
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat am 13. Oktober eine Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung verlangt. Der Richtlinienansatz für einen Einpersonenhaushalt soll von CHF 1’061 auf CHF 1’078 steigen. Die SKOS beantragt der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), den Kantonen die entsprechende Anpassung zu empfehlen. Als richtlinienkonformen Zeitraum nennt sie frühestens den 1. Januar 2027 und spätestens den 1. Januar 2028.
Für die Budgetierung ist die Unterscheidung zwischen Richtlinien und kantonaler Umsetzung wesentlich. Schon die bisherigen Ansätze sind nicht überall gleich. Finanzverantwortliche und Sozialdienste können anhand des kantonalen Umsetzungsstands klären, welcher Ansatz dem Budget 2027 zugrunde liegt und welche Anpassungen vorzubereiten wären. Aus der SKOS-Mitteilung allein folgt noch keine schweizweit einheitliche Erhöhung auf Anfang 2027.
Schutzstatus S: Finanzierungsfragen nach fünf Jahren
Am 15. Oktober endete die Vernehmlassung zur Revision der Asylverordnung 2. Hintergrund ist das bereits im Frühjahr verabschiedete Entlastungspaket 2027: Für Personen, die seit mehr als fünf Jahren den Schutzstatus S haben, wird der Bund keine entsprechenden Subventionen mehr leisten. Die ersten Betroffenen erreichen diese Dauer im März 2027. Parallel schlägt der Bundesrat vor, den Kantonen mehr Spielraum bei der Festlegung der Sozialhilfeansätze zu geben. Die im August eröffnete Vernehmlassung betraf eine auf den 1. März 2027 vorgesehene Verordnungsänderung.
Die aktuellen Stellungnahmen zeigen unterschiedliche Gewichtungen. Der Regierungsrat Basel-Landschaft unterstützt den Handlungsspielraum und verweist auf erhebliche Mehrkosten für Kantone und Gemeinden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe warnt vor Kürzungen und setzt sich für reguläre Sozialhilfe ein. Kommunal ist deshalb zunächst zu klären, wie viele Personen 2027 die Fünfjahresgrenze erreichen und wie der jeweilige Kanton die Kosten verteilt. Das Ende der Bundesfinanzierung knüpft an die individuelle Aufenthaltsdauer an; es betrifft nicht sämtliche Personen mit Schutzstatus S gleichzeitig.
Falllastsenkung: Organisation als Teil der Kostendiskussion
Auch die Organisation der Sozialdienste lieferte diese Woche einen Diskussionsanlass. Die SKOS stellte am 13. Oktober eine Studie zu Ostermundigen vor, deren Schlussbericht aus April 2026 stammt. Das untersuchte Projekt verband zusätzliche Personalressourcen mit einem Fachkonzept zur Falllastsenkung. Die Begleitstudie des Büros BASS schätzt für das Referenzjahr 2025 Nettoeinsparungen von CHF 825’000 gegenüber einem Verlauf ohne Falllastsenkung; der zusätzliche Personalaufwand ist dabei berücksichtigt.
Für Personal- und Finanzentscheide ist die Aussagegrenze entscheidend: Es handelt sich um eine modellierte Wirkung in einer Gemeinde. Der geschätzte Effekt auf häufigere Ablösungen aus der Sozialhilfe ist statistisch nicht signifikant. Die Untersuchung spricht dafür, Fallbelastung, Beratungsqualität und vorgelagerte Leistungsansprüche gemeinsam zu betrachten. Sie liefert keine pauschale Einsparquote für andere Sozialdienste.
Schulraumplanung: Die Entwicklung unterscheidet sich nach Bildungsstufe
Die am 12. Oktober veröffentlichten Bildungsszenarien 2026–2035 des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen einen zeitlich versetzten Wandel. Auf der Primarstufe ohne Kindergarten beziehungsweise Eingangsstufe (HarmoS-Jahre 3–8) dürften die Lernendenzahlen 2027/28 ihren Höhepunkt erreichen und danach sinken. Das Referenzszenario erwartet für 2035 rund 527’000 Lernende, acht Prozent weniger als 2026. Auf der Sekundarstufe I ist dagegen bis 2031 noch Wachstum zu erwarten, gefolgt von einer Stabilisierung bis 2033 und einem anschliessenden Rückgang.
Für Gemeinden mit anstehenden Schulhausentscheiden ergibt sich daraus eine Planungsfrage: Wie lassen sich Investitionen, Provisorien und spätere Umnutzungen auf unterschiedliche Entwicklungen abstimmen? Die nationalen Szenarien müssen dafür mit lokalen Geburten, Wanderungsbewegungen, Wohnbauvorhaben und dem Bedarf an Tagesstrukturen abgeglichen werden. Das BFS weist ausdrücklich auf Unsicherheiten hin und legt drei Szenarien vor. Ein gesamtschweizerischer Rückgang begründet deshalb noch keine Reduktion der Kapazitäten an einem bestimmten Schulstandort.
Wasserversorgung: Die Trockenheit wirkt über den Sommer hinaus
Das BAFU-Dossier «Sommer 2026: Trockenheit und ihre Folgen» vom 16. Oktober beschreibt eine weiterhin angespannte Situation. Tiefere Temperaturen und einzelne Niederschläge gleichen ein länger aufgebautes Wasserdefizit nicht rasch aus. Während kleinere Gewässer vergleichsweise schnell reagieren können, benötigen tiefe Bodenschichten, Grundwasser und Quellen mehr Zeit. Mitte Oktober lagen verschiedene Seepegel für die Jahreszeit aussergewöhnlich tief; mancherorts gingen Grundwasserstände und Quellabflüsse weiterhin zurück.
Für Wasserversorgungen und zuständige Gemeindestellen bietet sich damit ein Anlass, die Erfahrungen des Sommers auszuwerten: Welche Reserven waren tatsächlich nutzbar, welche Verbindungen zu Nachbarversorgungen haben sich bewährt und welche Informationen werden für lokale Einschränkungen benötigt? Das BAFU betont regionale Unterschiede und die Bedeutung der Niederschläge im Winterhalbjahr.
Die längerfristige Vorsorge bleibt zugleich ein Koordinationsthema. Eine nationale Wassermanagement-Strategie wird erarbeitet; der Bundesrat soll voraussichtlich Ende 2027 darüber entscheiden. Kommunale und regionale Planungsarbeiten können bereits vorhandene Erkenntnisse zur örtlichen Versorgung und zu Nutzungskonflikten aufnehmen.
Digitalisierung: KI-Einsatz und Datenverantwortung zusammen denken
Klare Regeln für Eingaben und Ergebnisse
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) haben am 16. Oktober Hinweise zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im Berufsalltag veröffentlicht. Sie richten den Blick auf die unbedachte Weitergabe persönlicher oder vertraulicher Informationen an KI-Dienste. Empfohlen werden unter anderem die Prüfung der Eingaben, die Nutzung dienstlicher statt privater Konten, Klarheit über eine mögliche Verwendung zu Trainingszwecken und eine kritische Kontrolle der Ergebnisse.
Für Verwaltungsleitungen lässt sich daraus eine konkrete Organisationsaufgabe ableiten: zugelassene Anwendungen benennen, zulässige Inhalte festlegen und die Verantwortung für die fachliche Prüfung regeln. Besonders bei Personal-, Bau- oder Sozialhilfedossiers ist die Anwendbarkeit der jeweiligen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorgaben zu klären. Eine Business-Version eines Dienstes beantwortet diese Fragen nicht automatisch. Die Hinweise erläutern den Umgang mit bestehenden Anforderungen; sie schaffen keine neue allgemeine Bewilligung zur Nutzung kommunaler Daten.
Daten brauchen fachliche Zuständigkeiten
Die am 14. Oktober veröffentlichte Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zum Datenmanagement ergänzt diese praktische Perspektive. Zum untersuchten Stand verfügten laut Bericht nur zwei von sieben Departementen über eine Datengouvernanz und -strategie. Gemeint sind Regeln und Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Daten. Drei weitere Departemente wiesen erste Ansätze auf. Die Aufgaben der Datenverantwortlichen waren unterschiedlich ausgestaltet; die EFK betont die Notwendigkeit klarer Rollen und eines messbaren Umsetzungsplans.
Die Prüfung betrifft die Bundesverwaltung. Für Gemeinden lässt sich daraus die Frage ableiten, wer die Qualität, Aktualisierung und Freigabe wichtiger Datenbestände verantwortet. Bei einem Digitalisierungsprojekt sollten diese Zuständigkeiten zusammen mit den betroffenen Fachbereichen festgelegt werden. Das betrifft beispielsweise Einwohner-, Gebäude- und Liegenschaftsdaten.
Bauen und Ortsentwicklung: Varianten früh prüfen
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 14. Oktober die Unterlagen zum Forschungsprojekt LÖSUMBAU publiziert. Die Zusammenfassung des Schlussberichts vom September untersucht Hindernisse für Umbau und Sanierung und stellt Lösungsansätze vor. Betrachtet werden vier Referenztypen mit insgesamt 20 Eingriffsvarianten sowie deren Emissionen über den Gebäudelebenszyklus. Zu den diskutierten Hemmnissen zählen der Gebäudezustand, eingeschränkte Grundrisse, wirtschaftliche Anreize und Vorgaben etwa zu Gebäudehöhen, Abständen oder Parkplätzen.
Für kommunale Liegenschaften ist daraus vor allem ein früher Variantenvergleich abzuleiten. Bevor ein Bauvorhaben weitgehend festgelegt ist, können Weiterbetrieb, Sanierung, Umbau und Ersatz hinsichtlich Nutzung, Kosten und Umweltwirkung geprüft werden. Die Studie behandelt dabei auch Zielkonflikte zwischen Bestandserhalt und zusätzlichem Wohnraum. Ihre Vorschläge begründen keine generelle Pflicht, ein Gebäude zu erhalten.
Eine ergänzende Arbeitshilfe stellte EspaceSuisse am 13. Oktober vor: Der Werkzeugkasten «Hohe Baukultur in der Gemeinde» erläutert anhand von 22 Beispielen, wie Gemeinden die Qualität ihrer baulichen Entwicklung beeinflussen können. Für die Praxis ist insbesondere interessant, welche Fragen bereits vor dem eigentlichen Bewilligungsverfahren geklärt und wie geeignete Vergleichs- oder Beteiligungsverfahren eingesetzt werden können.
Oberägeri verbindet Pflegeplanung und Wohnraumentwicklung
Ein konkretes Planungsbeispiel liefert der am 14. Oktober auf Konkurado publizierte Studienauftrag für das ZVB-Areal in Oberägeri. Auf dem heutigen Busdepotareal sollen ein kommunales Pflegezentrum und Familienwohnungen entstehen. Die Gemeinde erläutert den gemeinsamen Prozess mit den Zugerland Verkehrsbetrieben und den Zusammenhang mit dem geplanten Busknoten. Das Beispiel zeigt, wie sich Altersversorgung, Wohnen und Erschliessung in einer gemeinsamen Arealentwicklung aufeinander abstimmen lassen.
Asylunterbringung: Jahresvergleich und Kapazitätsbedarf unterscheiden
Gemäss der am 15. Oktober veröffentlichten Asylstatistik für September gingen 2’122 Gesuche ein. Das sind 18 Prozent weniger als im September 2025, aber zwölf Prozent mehr als im August 2026. Von Januar bis September lag die Zahl der Gesuche 17 Prozent unter der Vorjahresperiode.
Am selben Tag kündigte das Staatssekretariat für Migration (SEM) an, Mitte November die Zivilschutzanlage Niederscherli in Köniz mit 120 Betten vorübergehend wieder zu öffnen, insbesondere für Schutzsuchende aus der Ukraine. Die Massnahme erfolgt in Absprache mit der Standortgemeinde. Asylgesuche und Gesuche um Schutzstatus S werden getrennt erfasst. Für die kommunale Planung sind deshalb der längerfristige Verlauf und kurzfristige Unterbringungsbedürfnisse getrennt zu betrachten. Sinkende Vorjahreszahlen machen flexible Kapazitäten nicht entbehrlich. Aus den Mitteilungen ergibt sich jedoch keine neue allgemeine Zuweisungsquote für Gemeinden.
Bundesvorlagen: Politische Teilhabe und Versorgung weiterentwickeln
Der Bundesrat eröffnete am 14. Oktober die Vernehmlassung zur Aufhebung des Ausschlusses von den politischen Rechten für Menschen mit geistigen Behinderungen auf Bundesebene. Die Vorlage betrifft volljährige Schweizerinnen und Schweizer, insbesondere Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Vorgesehen sind Änderungen der Bundesverfassung und der einschlägigen Bundesgesetze; die Vernehmlassung läuft bis 28. Januar 2027. Für Gemeinden könnten später Anpassungen bei Stimmregister und Abstimmungsorganisation relevant werden. Derzeit begründet der Entwurf noch keine solche Umstellung.
Zwei weitere Vorhaben sind für kommunale Fachstellen mittelbar interessant. Die geplante Meldepflicht bei Engpässen lebenswichtiger Medizinprodukte soll Unternehmen betreffen und die Lageübersicht verbessern; die Vernehmlassung endet am 28. Januar 2027, das Inkrafttreten ist auf 1. August 2027 vorgesehen. Pflegeheime und Spitex-Trägerschaften können die Entwicklung im Rahmen ihrer Versorgungsplanung verfolgen.
Beim Gesetzesentwurf zu grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen beauftragte der Bundesrat zusätzliche Jugendschutzmassnahmen. Die Botschaft soll bis Ende Juni 2027 vorliegen. Für Jugendfachstellen und Schulsozialarbeit ist dies ein Beobachtungsthema; neue Pflichten der Plattformen gelten aufgrund dieses Auftrags noch nicht.
Rechtsprechung: Personalverfahren, Ausstand und Beschaffungsdialog
Drei diese Woche veröffentlichte Entscheide bieten Orientierung für die Verwaltungspraxis. Das jeweilige Urteilsdatum liegt vor der Veröffentlichung.
IT-Vorfälle rechtfertigten im konkreten Fall keine fristlose Kündigung
Im Urteil A-3785/2025 vom 30. September, veröffentlicht am 13. Oktober, beurteilte das Bundesverwaltungsgericht eine fristlose Kündigung wegen IT-bezogener Pflichtverletzungen als ungerechtfertigt. Die erforderliche Schwere fehlte; hinzu kamen Unverhältnismässigkeit, eine verspätete Reaktion und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Zugesprochen wurden Lohnnachzahlungen und eine Entschädigung. Für kommunale Personalverantwortliche liegt der übertragbare Nutzen in der sorgfältigen Abklärung, Dokumentation und Verfahrensführung. Der Entscheid betrifft Bundespersonalrecht; für Gemeindearbeitsverhältnisse sind deren eigene Rechtsgrundlagen massgebend.
Institutionelle Rollen begründen nicht allein Befangenheit
Das Bundesgerichtsurteil 1C_123/2025 vom 24. August, veröffentlicht am 14. Oktober, betrifft einen Planungsfall aus Ermatingen. Kantonales Grundeigentum und die Aufgabenwahrnehmung kantonaler Stellen genügten für sich allein nicht, um Befangenheit zu begründen. Für Gemeinden ist die Unterscheidung zwischen institutionellen Aufgaben und persönlichen Interessen bedeutsam. Der konkrete Fall betraf kantonale Stellen; seine Aussagen sind bei kommunalen Mehrfachrollen anhand des jeweiligen Sachverhalts einzuordnen.
Gleichbehandlung im Dialog bleibt überprüfbar
Im Zwischenentscheid B-5391/2026 vom 2. Oktober, veröffentlicht am 13. Oktober, gewährte das Bundesverwaltungsgericht im Beschaffungsverfahren zum Grimseltunnel die aufschiebende Wirkung. Der Vorwurf ungleicher Informationen im Dialog erschien nicht von vornherein unbegründet. Damit war die behauptete Rechtsverletzung noch nicht abschliessend festgestellt. Für kommunale Beschaffungsstellen unterstreicht der Fall den Wert nachvollziehbar dokumentierter Informationsstände und Verfahrensschritte. Welche Anforderungen konkret gelten, richtet sich nach dem anwendbaren Beschaffungsrecht.
Weitere Meldungen für die Gemeindepraxis
Kurznachrichten aus der Kalenderwoche 42| Thema | Entwicklung und kommunale Bedeutung |
|---|---|
| Solarstromvergütung | Die BFE-Tabelle vom 13. Oktober nennt für Photovoltaik im dritten Quartal 85.40 CHF/MWh beziehungsweise 8.54 Rp./kWh, ohne Mehrwertsteuer. Der vierteljährliche Referenzpreis ist seit Anfang 2026 auch massgebend, wenn sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf eine Vergütung einigen. Für Gemeindedächer und kommunale Werke bleiben die konkrete Vereinbarung und anwendbare Vergütungsregel entscheidend. |
| Kostenmiete | Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) unterstützt laut Mitteilung vom 13. Oktober die Revision des Wohnraumförderungsgesetzes und die Präzisierung zum Kostenmietmodell. Das Geschäft ist für die Wintersession bereit. Gemeinden mit gemeinnützigen Wohnbauträgern können die weitere Beratung verfolgen; eine in Kraft gesetzte Neuregelung liegt damit noch nicht vor. |
| Verkaufssonntage | Die WAK-S hält am Entwurf zur Standesinitiative 23.325 fest. Er soll Sonntagsarbeit im Detailhandel an bis zu zwölf Tagen pro Jahr ermöglichen; die Kantone sollen über die Nutzung entscheiden. Der Ständerat befasst sich voraussichtlich in der Wintersession erneut damit. Für laufende kommunale Verfahren schafft der Kommissionsantrag keinen neuen Anspruch. |
| Finanzkommunikation | Der Städteverband stellte am 14. Oktober Grafiken und Animationen zu öffentlichen Finanzen vor. Die Materialien der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren erklären unter anderem Budget und Investitionsrechnung. Mitgliedsstädte können sie im Mitgliederbereich beziehen; interessierte Nichtmitgliedstädte können sich an die Konferenz wenden. Ein passender Ansatz für verständliche Budgetinformationen. |
Diese Woche auf Gemeindekompass
Auf Gemeindekompass erschienen in dieser Woche folgende Vertiefungen zu kommunalen Fragen:
- 12. Oktober: Gewässerraum am See: Planung und Bestandesschutz für Gemeinden
- 13. Oktober: Asbestsanierungen: Was Gemeinden bei ihren Liegenschaften klären sollten
- 14. Oktober: Tiefbau-Regeln: Was kommunale Werkdienste überprüfen sollten
- 15. Oktober: Bundesrat vom 14. Oktober 2026: Was für Gemeinden wichtig ist
- 16. Oktober: Klimavorsorge: Wie Gemeinden besonders gefährdete Menschen erreichen
- 17. Oktober: Konkubinatsbeiträge: Welche Rechtsgrundlage Gemeinden brauchen
Was sich für die nächsten Planungsschritte ableiten lässt
Die Auswahl legt drei vorbereitende Aufgaben nahe: Finanzverantwortliche können offene kantonale Annahmen für das Budget 2027 mit den Fachstellen klären. Schul-, Bau- und Versorgungsverantwortliche können die veröffentlichten Grundlagen mit den örtlichen Bedarfs- und Projektdaten abgleichen. Verwaltungsleitungen können überprüfen, ob Datenverantwortung, KI-Nutzung und die Dokumentation anspruchsvoller Verfahren ausreichend geregelt sind.
Bei laufenden Gesetzesvorlagen steht dagegen zunächst die Beobachtung des weiteren Verfahrens im Vordergrund. Eine spätere Umsetzung lässt sich gezielter vorbereiten, wenn schon jetzt feststeht, welche kommunalen Bereiche betroffen wären und von welchem kantonalen oder eidgenössischen Entscheid der nächste Schritt abhängt.
