Orientierung für Schweizer Gemeinden
Themenbereich

Recht

Rechtliche Entwicklungen für den Gemeindealltag einordnen: Zuständigkeiten, Verfahren und Dokumentation anhand konkreter Fragen und Entscheide prüfen.

Gemeindepraxis

Recht aus Gemeindesicht

Ein Urteil oder eine neue Rechtsfrage ist für Gemeinden besonders dann hilfreich, wenn sich der Bezug zu den eigenen Aufgaben erkennen lässt. Dieser Themenbereich stellt deshalb den Fall, die entscheidenden Fragen und mögliche organisatorische Folgerungen in den Mittelpunkt. Es geht um Informationszugang, Datenschutz, kommunale Handlungsspielräume und weitere Rechtsfragen, die verschiedene Fachbereiche einer Verwaltung betreffen können.

Die Beiträge unterstützen dabei, Sachverhalte genauer zu erfassen, Zuständigkeiten zu klären und Abläufe nachvollziehbar zu dokumentieren. Ein einzelner Entscheid gilt jedoch nicht losgelöst von seinem Sachverhalt und den angewendeten Grundlagen. Prüfen Sie deshalb bei der Übertragung auf die eigene Gemeinde insbesondere den Kanton, die einschlägigen Vorschriften und die Unterschiede zum besprochenen Fall. Fachbezogene Einordnungen finden Sie zusätzlich etwa unter Personal, Bau und Ausschreibungen.

Ausgewählte Beiträge

Einstieg ins Thema

Diese Beiträge erschliessen unterschiedliche Fragen aus dem Themenbereich.

  1. Asylquoten und Informationszugang: Orientierung für Gemeinden 12 Min. Lesezeit
  2. Datenschutzvorfälle in Gemeinden: Wer entscheidet, wer meldet, wer informiert? 10 Min. Lesezeit

Alle Beiträge zum Thema

«Relevanz bei Suche» zeigt die passendsten Treffer zuerst. Ohne Suchbegriff erscheinen die neuesten Beiträge.

1–6 von 6 BeiträgenSeite 1 von 1
Recht28.07.2026

Kommunale Mindestlöhne: Was die Urteile für Gemeinden bedeuten

Stand 16. Oktober 2026: Die kommunalen Verordnungen von Zürich und Winterthur sind noch nicht in Kraft. Das Referendum gegen die AVEG-Änderung wurde eingereicht und befindet sich gemäss Bundeskanzlei in Auszählung. Die Urteile zur Gemeindeautonomie und die Vorbereitung des Vollzugs bleiben deshalb getrennt vom Ausgang des Bundesverfahrens zu betrachten.